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Auswärtiges Amt: ReisehinweiseAuswärtiges Amt: Reisehinweise
Niger: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung

Unveraendert gueltig seit: 30.07.2010

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entfuehrungen und Anschlaegen

  • In den nordafrikanischen und den suedlich an die Sahara grenzenden Laendern waechst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Auslaendern zum Zwecke der Entfuehrung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in juengster Zeit zu Entfuehrungen. Wirksame Gegenmassnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestaetigen, jederzeit mit weiteren Entfuehrungen westlicher Staatsangehoeriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehoerige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entfuehrungsgefahr ausgesetzt. Das Auswaertige Amt raet von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militaerpraesenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. 

    Das Auswaertige Amt warnt vor Reisen in einige Regionen Nigers, bitte beachten Sie unbedingt die Teilreisewarnung im nachfolgenden Abschnitt „Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung“.

    Deutlich erhoehte Anschlags- und Entfuehrungsrisiken bestehen u.a. fuer touristische Ziele, an denen regelmaessig westliche Staatsangehoerige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, ist die Teilnahme/der Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wuesten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entfuehrungsrisiken verbunden.

    Die Sicherheitsrisiken fuer Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmaessig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswaertige Amt raet daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
  • Mitte Dezember 2008 waren zwei kanadische Diplomaten und am 22. Januar 2009 vier europaeische Touristen in der Grenzregion Mali - Niger ueberfallen und von Al-Qaida (AQM) als Geiseln in die nordmalische Wueste verschleppt worden. Ende April 2009 wurden vier dieser Geiseln freigelassen, eine Geisel jedoch Ende Mai von den Geiselnehmern ermordet. Die letzte dieser Geiseln wurde Anfang Juli 2009 freigelassen. Von den sechs Europaeern, die im November 2009 von AQM entfuehrt wurden, befinden sich zwei weiterhin in Geiselhaft auf malischem Gebiet. Ende April 2010 wurde ein franzoesischer Staatsangehoeriger im Norden Nigers (Grenzgebiet zu Algerien) entfuehrt; er wurde im Juli 2010 von AQM ermordet.

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung

In der nigrischen Sahara (gesamte „Region Agadez“, einschliesslich des noerdlich von Agadez gelegenen Aïr-Gebirges, das weitlaeufige Grenzgebiet Niger-Mali-Algerien-Libyen sowie zum Tschad) bestehen fuer Buerger westlicher Staaten sehr hohe Entfuehrungs- und Erpressungsrisiken. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entfuehrung. Vor Reisen in diese Gebiete wird ausdruecklich gewarnt.

Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass das Risiko, Opfer einer Entfuehrung zu werden, auch im Rest des Landes hoch ist. Zuletzt scheiterte im November 2009 die Entfuehrung von vier westlichen Auslaendern in der Stadt Tahoua.

Innenpolitische Situation

Am 18. Februar 2010 gab es in Niger eine gewaltsame Machtuebernahme. Militaers stuermten mit Waffengewalt den Praesidentenpalast in Niamey, wo gerade eine Sitzung des Ministerrates unter Vorsitz des Praesidenten Tandjas stattfand. Es gab mehrere Verletzte und auch Tote. Inzwischen hat sich die Situation beruhigt. Groessere Menschenansammlungen sollten dennoch gemieden werden.

Minengefahr

Besondere Gefahren bergen die im Rahmen der mittlerweile offiziell beigelegten bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellengruppen und Militaer verlegten Minen, die nicht nur auf die Region Agadez begrenzt sind. Ein Risiko, zufaellig Opfer zu werden, besteht.

Minengefahr besteht nach wie vor im Aïr- und in Teilen des Djado-Gebirges (aeusserster Nordosten des Niger). Die betroffenen Zonen sind ortskundigen Fuehrern und dem Militaer bekannt und muessen weitraeumig umfahren werden.

Die Routen "Djanet - Chirfa" zwischen Algerien und Nordost-Niger sowie die Route "Salvador - Dirkou" zwischen Libyen und Niger duerfen nur mit vorab erteilter spezieller Genehmigung des nigrischen Tourismusministeriums befahren werden, sie sind als Alternative – beispielsweise zwecks weitlaeufiger Umfahrung des Aïr-Gebirges - nicht geeignet.

Kriminalitaet und Entfuehrungen

Generell ist ein Anstieg der Kriminalitaet zu verzeichnen, die man regional nicht eingrenzen kann. Besonders in der Region Agadez, hier vor allem im Air-Gebirge, ist nach der Abgabe der Waffen durch die drei Tuareg-Bewegungen aufgrund sozialoekonomischer Probleme eine besonders erhoehte Kriminalitaet festzustellen. Opfer sind in erster Linie Auslaender, die von kriminellen bewaffneten Banden entfuehrt und Terrororganisationen wie AQM (al-Qaida im Islamischen Maghreb) zum Zwecke der Erpressung uebergeben werden, wie die Entfuehrungsfaelle von zwei UN-Vertretern (kanadische Staatsangehoerige) im Dezember 2008 ca. 40 km noerdlich von Niamey sowie von vier europaeischen Touristen, darunter einer deutschen Staatsangehoerigen, im Januar 2009 im nordwestlichen Grenzgebiet Niger-Mali zeigten. Ende April 2010 wurden noerdlich von Agadez in Richtung algerische Grenze ein franzoesischer Tourist und sein Fahrer entfuehrt.

Reisen ueber Land

Die Strassen in Niger sind in ueberwiegend schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Abschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlagloechern oder Pisten ueber. Riskante Fahrweise, freilaufende Tiere und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand koennen zusaetzlich fuer Gefahr sorgen.

Die Verbindungsstrecke Niamey-Agadez ist in einem besonders schlechten Zustand, es kommt regelmaessig zu schweren Unfaellen.

Es wird ausdruecklich davon abgeraten, ausserhalb von Staedten Fahrten in der Dunkelheit durchzufuehren. Je nach Jahreszeit beginnt die Dunkelheit bereits um 18.00 Uhr und setzt sehr schnell ohne lange Daemmerungszeiten ein.

Bei Besuchen im National-Park W (nigrischer Teil) ist die Begleitung durch einen ortskundigen Fuehrer obligatorisch. Fuer Reisen vom nigrischen in den beninischen Teil des W-Parks und von dort ggf. weiter in den Pendjari-Nationalpark sollte explizit um einen internationalen Fuehrer gebeten werden.

Ebenso ist beim Besuch des Giraffengebiets Kouré (ca. 90 km suedlich von Niamey) die Begleitung durch Fuehrer obligatorisch.

Allgemeine Reiseinformationen

Informationen zu Niger in franzoesischer Sprache finden Sie unter www.izf.net/izf/Guide/Niger/Default.htm

Geld/ Kreditkarten

Es besteht in Niger ausserhalb der Hauptstadt kein Bankautomatennetz. Kreditkarten koennen nur in sehr wenigen Restaurants/Hotels, und auch meist nur auf bestimmte Kartenarten beschraenkt, benutzt werden. Deshalb ist auf ausreichende Bargeldmitnahme zu achten.

Strassennutzungsgebuehr

Auf Asphaltstrassen wird an offiziell gekennzeichneten Stellen „poste de péage“ Strassennutzungsgebuehr erhoben.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Reisedokumente / Visum

Fuer deutsche Staatsbuerger sind zur Einreise in den Niger ein gueltiger Reisepass mit gueltigem Visum fuer Niger sowie der Nachweis einer noch gueltigen Gelbfieberimpfung erforderlich.

Die Einreise in den Niger ist grundsaetzlich nur an Grenzposten mit Zollstation zulaessig. Nigerreisende sind gehalten, ihre Reiseroute und den Ort des Grenzuebergangs bei Beantragung des Visums fuer den Niger anzugeben.

Besondere Zollvorschriften

Nicht eingefuehrt werden duerfen: Waffen und Munition, Sprengstoff, Drogen und giftige Substanzen, die oeffentliche Gesundheit gefaehrdende Medikamente und Produkte, vom Innenministerium verbotene Filme und Druckerzeugnisse.

Vom Zoll befreit sind grundsaetzlich nur nicht-kommerziell eingefuehrte Waren.

Fuer die nachfolgend genannten Produkte gelten Obergrenzen fuer die zollfreie Einfuhr (jeweils fuer Erwachsene):

Tabak: 1 Stange Zigaretten

Alkohol: 1 Liter Alkohol bzw. alkoholhaltige Getraenke

Parfum: 50 cl und 1 Liter Eau de Toilette

Kaffee: 100 Gramm

Tee: 40 Gramm

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Das Fotografieren von militaerischen Anlagen und Personal, Staudaemmen, Flughaefen, Bruecken, oeffentlichen Gebaeuden und Personen in Uniform (Militaer, Sicherheitskraefte) ist verboten.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Niger ist gemaess WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gueltige Impfung gegen Gelbfieber ist fuer alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html

Das Auswaertige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlaehmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ueber 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.

Die Standardimpfungen fuer Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

Jedes Jahr werden zahlreiche Verdachtsfaelle gemeldet. Angaben ueber laborbestaetigte Gelbfiebererkrankungen liegen jedoch nicht vor.

Malaria

Sowohl bezueglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehoert Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen im Niger. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Muecken. Unbehandelt verlaeuft insbesondere die gefaehrliche Malaria tropica (> 90 % der Faelle in Niger!) bei nicht-immunen Europaeern haeufig toedlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Im Sueden besteht geringere, im mittleren Teil und im Norden des Landes zunehmend ausgepraegte Saisonalitaet mit hoechsten Erkrankungszahlen waehrend der Regenzeit und der anschliessenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Fuer die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhaeltlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persoenliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unvertraeglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mueckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • koerperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztaegig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Koerperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

79.000 Faelle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 fuer Niger gemeldet. 2005 waren ca. 1 % der erwachsenen Bevoelkerung und 2002 bis zu 38 % der Prostituierten HIV-infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanuelen) und Bluttransfusionen besteht grundsaetzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis zu mehreren tausend Faellen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden waehrend des Aufenthaltes nicht gefaehrden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblaetter mit den einschlaegigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Weitere Infektionskrankheiten

Meningokokken-Krankheit

Niger wird waehrend der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April  regelmaessig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzuendung (Meningitis) heimgesucht mit ca. 1500 bis 4500 gemeldeten Faellen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist waehrend der Meningitissaison auch fuer Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.

Kinderlaehmung (Poliomyelitis)

Niger ist eines der Laender Westafrikas, in denen es zu einer Wiederausbreitung von Poliomyelitis kam. Zwischen 2004 – 2007 wurden bis zu 25 Faelle von Kinderlaehmung pro Jahr von der WHO bestaetigt. Bei Reisen in den Niger sollte unbedingt Polioimpfschutz bestehen.

Dengue-Fieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Muecke Stegomyia aegypti uebertragen. Es laesst sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfaellen koennen ernsthafte Gesundheitsschaeden mit Todesfolge auftreten. Mueckenschutz ist die einzig moegliche Vorsorgemassnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Suesswassergewaessern im gesamten Land (z.B. im Niger-Fluss, Timia Wasserfaelle). Baden im offenen Suesswasser sollte daher grundsaetzlich unterlassen werden.

Vogelgrippe

2006 traten im Niger erstmalig Faelle der klassischen Gefluegelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviaeren Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden nicht nachgewiesen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veroeffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die aerztliche Versorgung in Niamey ist begrenzt. Franzoesisch sprechende Fachaerzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte sind nicht bekannt.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgefuehrt werden. Fuer den chirurgischen Notfall, der nicht mehr evakuierte werden kann, kommt nur das Hôpital National und eine Privatklinik, fuer einen internistischen oder tropenmedizinischen Notfall eine weitere Privatklinik in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten fuer eine Hausapotheke ist zu empfehlen und fuer Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Niamey haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, haeufig franzoesischer Herkunft. Medikamentenfaelschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

Touristen, die nach Niger kommen, sollten ueber einen ausreichenden auch fuers Ausland gueltigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlaessige Reiserueckholversicherung verfuegen.

Lassen Sie sich vor einer Reise in den Niger durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
Buergerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 30.07.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Angesichts der Massnahmen der griechischen Regierung zur Bekaempfung der Staatsverschuldung muss in groesseren Staedten Griechenlands mit Streiks und Demonstrationen gerechnet werden.

Wie in anderen europaeischen Grossstaedten drohen auch in Athen und Thessaloniki gerade zur Urlaubszeit vermehrt Taschendiebstaehle. Vor allem in oeffentlichen Verkehrsmitteln sollten Sie auf Ihre Dokumente, Bargeld etc. achten.

Allgemeine Reiseinformationen

Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, eine Erdbebengefahr ist somit immer gegeben.

Einreisebestimmungen

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, gueltig oder seit hoechstens einem Jahr ungueltig

Vorlaeufiger Reisepass

Ja, gueltig oder seit hoechstens einem Jahr ungueltig

Personalausweis

Ja, gueltig oder seit hoechstens einem Jahr ungueltig

Vorlaeufiger Personalausweis

Ja, muss gueltig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorlaeufigem Personalausweis jedoch abgeraten

Weitere Anmerkungen

Griechenland ist Vertragspartei des Europaeischen Übereinkommens ueber die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Bei Reisen mit abgelaufenen Paessen / Ausweisen kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen.

Bei Reisen auf dem Landweg muessen auch die Einreisebestimmungen der Transitlaender beachtet werden.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, gueltig oder seit hoechstens einem Jahr ungueltig

Reisepass

Ja, gueltig oder seit hoechstens einem Jahr ungueltig

Personalausweis

Ja, gueltig oder seit hoechstens einem Jahr ungueltig

Vorlaeufiger Personalausweis

Ja, muss gueltig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorlaeufigem Personalausweis jedoch abgeraten

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

Ja, ab 10 Jahren nur mit Lichtbild

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, gueltig oder seit hoechstens einem Jahr ungueltig

Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Minderjaehrige sollten darueber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverstaendniserklaerung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitfuehren.

Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine formlose Einverstaendniserklaerung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzufuehren.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzufuehrenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Bitte beachten Sie, dass bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitlaender beachtet werden muessen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen.

Einreise mit Tieren

Fuer Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de

AufenthaltserlaubnisBei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben.

Besondere Zollvorschriften

In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen fuer den persoenlichen Bedarf, hart bestraft. Fuehren Sie keine Verteidigungssprays mit sich (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkaeuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt fuer Waffen jeder Art, insbesondere auch fuer grosse Messer, Schwerter, Saebel usw.

Auch auf dem unerlaubten Besitz archaeologischer Gegenstaende und dem Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitaeten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulaessig.

Nehmen Sie auf keinen Fall Steine von archaeologischen Staetten mit!

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen fuer den persoenlichen Bedarf - hart bestraft.

Das Fotografieren von militaerischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughaefen/Haefen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenueber EU-Buergern - strafrechtlich verfolgt.

Bei Diebstahl, vorsaetzlicher oder fahrlaessiger Beschaedigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort(d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenueber den Behoerden) von archaeologischen Fundstuecken koennen auch gegen Auslaender je nach Schwere der Tat bis zu mehrjaehrige Haftstrafen verhaengt werden.

Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften ueber die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.

Aufgrund der fortbestehenden Problematik der illegalen Einwanderung und Schleusungskriminalitaet wird dringend geraten:

  • Nehmen Sie grundsaetzlich keine Ihnen nicht bekannten Personen, insbesondere Anhalter, in Ihrem Fahrzeug mit.
  • Sollten Sie ausnahmsweise Ihnen nicht bekannte Personen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen wollen, vergewissern Sie sich vorher, ob diese Personen ueber gueltige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel fuer Griechenland verfuegen. Im Zweifel sollten Sie die Mitnahme ablehnen.
  • Um blinden Passagieren vorzubeugen, stellen Sie Ihr Fahrzeug stets an einem sicheren, moeglichst ueberwachten Ort ab und halten es gut verschlossen.
  • Überpruefen Sie vor Ihrer Ausreise aus Griechenland, dass sich keine Ihnen nicht bekannten Personen in Ihrem Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere fuer Wohnmobile und Lastkraftwagen.

Schleusungsdelikte koennen in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.

Empfohlene Vorsichtsmassnahmen in den griechischen Faehrhaefen, insbesondere Patras und Igoumenitsa

Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland fuer irregulaere Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versucht die Masse dieser Personen insbesondere ueber die Faehrhaefen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenlaender zu reisen. Die irregulaeren Migranten versuchen oft mit Unterstuetzung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Faehren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Kuestenwache festgestellt, werden regelmaessig Strafverfahren wegen Menschenschmuggel (zaehlt zur organisierten Kriminalitaet!) gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.

Deshalb wird dringend empfohlen, nachfolgende Sicherheitshinweise zu beachten:

Gefahr droht bereits bei der Anreise zu den Faehrhaefen.

  • Laengere Standzeiten auf Rastplaetzen entlang der Zufahrtsstrassen oder im Stadtgebiet selbst sollten vermieden werden. Sind diese unumgaenglich, sollten vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschluesse, Planen usw. sorgfaeltig auf Beschaedigungen kontrolliert werden.
  • Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich moeglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken. Im Zweifelsfall sollte das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelaende kontrolliert werden (Blick unter das Fahrzeug).

Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein koennten, ist es erforderlich, dies unmittelbar bei der Einfahrt in den Hafen den dort kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Kuestenwache zu melden.

Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelaende selbst drohen Gefahren. Immer wieder gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen, unerkannt die Umzaeunung des Hafengelaendes zu ueberwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.

  • Vor der Weiterfahrt auf die Faehre sollte das Fahrzeug erneut kontrolliert werden.
  • Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein koennten, nicht weiterfahren, sondern unverzueglich die Kuestenwache verstaendigen.

Sollten beim Befahren der Faehre durch die kontrollierenden Beamten der Kuestenwache unerlaubt aufhaeltige Personen auf oder unter dem Fahrzeug festgestellt werden, ist im Regelfall die Einleitung eines Strafverfahrens unumgaenglich.

In diesen Faellen wird empfohlen, die Beamten der griechischen Kuestenwache oder der Polizei bei der Aufklaerung des Sachverhaltes so gut wie moeglich zu unterstuetzen:

  • Kooperation ist besser als Verweigerung;
  • Anwaltliche Vertretung wird dringend empfohlen, bei regelmaessiger Nutzung der betreffenden Haefen sollten entsprechende Kontakte vorbereitet werden;
  • In schwierigen Faellen beraet und unterstuetzt die deutsche Botschaft in Athen bzw. die deutschen Honorarkonsuln in Patras und Igoumenitsa.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Die Standardimpfungen gemaess aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes fuer Kinder und Erwachsene sollten anlaesslich einer Reise ueberprueft und vervollstaendigt werden. Das Auswaertige Amt empfiehlt darueber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbruechen, Hygienemaengeln, bei unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

Krim-Kongo-Fieber

Anfang Juli 2008 ist aus dem Nordosten Griechenlands ein gesicherter Todesfall an Krim-Kongo-haemorrhagischem Fieber gemeldet worden. Die Übertragung des Virus erfolgt gewoehnlich ueber Zecken, gelegentlich bei engem Kontakt und Pflege auch von Mensch zu Mensch. Das Risiko fuer Touristen ist gering, wegen Übertragung auch anderer Krankheitserreger ist ein guter Schutz vor Zeckenstichen (z.B. Repellentien, festes Schuhwerk, lange Hosen) bei entsprechenden Aktivitaeten sinnvoll und dringend zu empfehlen. Zudem sollten saugende Zecken (moeglichst mit geeigneter Pinzette) rasch entfernt werden.

Vogelgrippe

Auch in Griechenland ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veroeffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswaertigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den reisemedizinischen Hinweisen in der rechten Randspalte.

Medizinische Versorgung / Krankenversicherung

Es besteht in Griechenland fuer alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnaerzten, Krankenhaeusern usw., die vom auslaendischen gesetzlichen Krankenversicherungstraeger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europaeische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.

Unabhaengig davon wird dringend empfohlen, fuer die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschliessen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht uebernommen werden (z. B. notwendiger Ruecktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privataerzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthaelt die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle fuer Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".

Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskuenfte ueber die aktuellen Regelungen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
Buergerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 30.07.2010

Aktuelle Hinweise

  • Nach dem Ende der Demonstrationen der ausserparlamentarischen Opposition ("Rothemden") Ende Mai hat sich die Situation in Bangkok und in den Provinzen im Norden/Nordosten zunaechst beruhigt. Das Notstandsrecht gilt nur noch in Bangkok und neun Provinzen im Norden/Nordosten. Diese sind: Nonthaburi, Samut Prakan, Pathum Thani, Chiang Mai, Chiang Rai , Khon Kaen, Udon Thani, ,Nakhon Ratchasima und Ubon Ratchathani.
  • Kuerzlich kam es in der Innenstadt von Bangkok zu zwei Bombenanschlaegen, bei denen ein Mensch getoetet und elf weitere verletzt wurden.
  • Die Tourismusregionen im Sueden des Landes waren von den Demonstrationen nicht betroffen.
  • Von Reisen in die Grenzregion zu Kambodscha, insbesondere nach Preah Vihear und Umgebung und zu den anderen in diesem Bereich befindlichen Tempelanlagen, wird abgeraten. Der gesamte Bereich bleibt bis auf Weiteres militaerisches Sperrgebiet.
  • Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Sueden Thailands (Narathiwat, Yala und Pattani sowie die in der Nachbarschaft liegende Provinz Songhkla an der Grenze zu Malaysia) wird aufgrund der anhaltenden terroristischen Anschlaege dringend abgeraten. Hier besteht Lebensgefahr.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Wie in vielen andere Laendern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlaegen niemals ausgeschlossen werden. Diese Gefahr besteht noch am ehesten in der Hauptstadt, vor allem gegen zentrale Einrichtungen des Staates. Aber auch, wie die Bombenanschlaege vom 25. und 30. Juli 2010 in der Innenstadt Bangkoks gezeigt haben, an Orten, die fuer den Tourismus von Bedeutung sind. Gefahren bestehen auch in den grossen Touristenzentren ausserhalb Bangkoks wie Pattaya, Phuket, Koh Samui sowie im Norden Thailands (Chiang Mai, Chiang Rai). Konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente liegen dem Auswaertigen Amt aber nicht vor. Auslaender sind bisher von allen Auseinandersetzungen nicht direkt betroffen worden.

In den mehrheitlich muslimischen suedlichen Grenzprovinzen zu Malaysia ist die Lage grundsaetzlich anders zu bewerten. Seit Anfang 2004 verueben dort radikale muslimische Gruppen fast taeglich Anschlaege gegen staatliche Einrichtungen und Privatpersonen, worauf die thailaendischen Sicherheitskraefte mit Haerte reagieren. Im Sommer 2005 erklaerte die thailaendische Regierung den "besonderen Notstand" fuer die drei Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani. Bei Bombenanschlaegen im oeffentlichen Raum gibt es dort dennoch immer wieder Tote und Verletzte.

Reisen ueber Land

Wegen sporadischer Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznaehe gut vorbereitet, am besten unter sachkundiger Fuehrung und als Gruppenreise unternommen werden. Im Grenzgebiet zu Kambodscha kann es zu Überfaellen durch bewaffnete Banden kommen, die mitunter Menschenleben fordern. Gleiches wird von Trekking-Touren in entlegene noerdliche Landesteile gemeldet.

Bei der Benutzung von Faehr- und Ausflugsbooten, vor allem bei Fahrten auf offener See, ist angesichts oftmals mangelhafter Sicherheits- und Rettungseinrichtungen Vorsicht angezeigt.

Piraterie

Vor der kambodschanischen Kueste wurde im Dezember 2008 im Golf von Thailand ein privates Segelboot von Piraten ueberfallen. Der Skipper wurde dabei getoetet.

Allgemeine Reiseinformationen

Klima

Das Klima in Thailand ist tropisch, es herrschen meist Temperaturen von 30 bis 35 Grad mit einer sehr hohen Luftfeuchtigkeit. Regenzeit ist von Mai bis Oktober, in der regional zum Teil sintflutartige Niederschlaege fallen. Sie koennen zu grossflaechigen Überschwemmungen fuehren und Schlammlawinen ausloesen, denen jedes Jahr Menschen zum Opfer fallen. Es wird fuer Reisende waehrend der Regenzeit daher empfohlen, die Reiseveranstalter und ggfs. Hotels nach der aktuellen Situation zu befragen und die Wetterberichte aufmerksam zu verfolgen.

Bevoelkerung

Die Bevoelkerung umfasst etwa 60 Millionen Menschen, von denen rund 10 Millionen Menschen in Bangkok leben. Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der Koenig sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hueter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Thailand ist sehr stark buddhistisch gepraegt. Um die religioesen Gefuehle der Thais nicht zu verletzen, sollte daher beim Betreten von Tempeln und sonstigen religioesen Staetten auf angemessene Kleidung geachtet werden.

Infrastruktur

Touristische Reisen nach Thailand sind wieder in vollem Umfange moeglich. Saemtliche durch den Tsunami entstandene Schaeden an Hotelanlagen in der Provinz Pang Nga (Khao Lak) und auf der Insel Phi Phi sind inzwischen behoben.

Kriminalitaet

In Thailand nimmt die Gewaltkriminalitaet (Raubueberfaelle, teilweise mit Todesfolge) zu. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya. Auf der noerdlich von Koh Samui gelegenen Insel Koh Pha Ngan ist ein Anstieg der Gewaltkriminalitaet zu verzeichnen. Ausserdem werden zunehmend haeufiger auf den monatlich stattfindenden „Mondscheinpartys“ (Full Moon Party) Frauen und Maedchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt – teilweise mit Todesfolge.

Auch wenn die Polizei in vielen Faellen nicht immer im notwendigen Umfang ermittelt, sollte sie oder die oertliche Touristenpolizei in jedem Fall sofort verstaendigt werden. Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend abgeraten. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen fuehrt zu hohen Freiheitsstrafen (juengstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslaenglich fuer 37 Gramm).

Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort fuer Touristen zu sein. Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui werden verstaerkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von Gegenstaenden fuer Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhaengnisvolle Folgen haben kann. Siehe auch „Besondere strafrechtliche Bestimmungen“.

Seit Laengerem werden Touristen in Bangkok, insbesondere an den touristischen Brennpunkten, von Schleppern, insbesondere Tuk-Tuk Fahrern angesprochen und von diesen dann in diverse Geschaefte gefuehrt, in denen sie zu Einkaeufen angehalten werden. Dies passiert u.U. auch, wenn man explizit ein anderes Fahrtziel nennt. Insbesondere in den so aufgesuchten Juweliergeschaeften wird dringend von jeglichen Kaeufen abgeraten. In der Regel werden hier Faelschungen oder minderwertige Produkte verkauft, eine spaetere Rueckgabe scheitert daran, dass diese Geschaefte alle nur wenige Wochen existieren. Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk Tuk steigen, die sie selbst angesprochen haben, nicht in solche von, denen sie angesprochen wurden.

In den vorgenannten Tourismushochburgen haeufen sich auch die Faelle, in denen auslaendische Touristen von nicht versicherten Jet-Ski-, Motorrad- und Autoverleihfirmen wegen zum Teil angeblich durch sie verursachte Schaeden finanziell in einer Weise in Anspruch genommen werden, die in keinem Verhaeltnis zum tatsaechlich entstandenen Schaden steht. Oft werden die oertlichen Polizeidienststellen eingeschaltet, die den Touristen androhen, eine Ausreisesperre zu verhaengen, falls die voellig ueberhoehten „Schadensersatzsummen“ nicht sofort bezahlt werden. Das Auswaertige Amt raet dringend davon ab, die Angebote nicht ausreichend versicherter Anbieter in Anspruch zu nehmen. Sicherheitshalber sollte vor Anmietung der Anbieter hierzu befragt werden.

Dringend abgeraten wird ferner vor dem Erwerb von Wohnrechten in Ferienclubs (Time Sharing Modelle). In vielen Faellen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung haeufig nicht mehr moeglich, die Wohnrechte zu veraeussern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.

In letzter Zeit sind deutsche Urlauber in Phuket (Patong) wiederholt Opfer von Banden geworden, die - offenbar im Zusammenwirken mit korrupten Polizeibeamten - Touristen Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) unterstellen, um danach Geld zu erpressen. Wird diese Forderung abgelehnt, wird Anzeige bei der Polizei angedroht. Es wird dringend geraten, in diesen Faellen unverzueglich telefonischen Kontakt mit der Botschaft (02 2879000 waehrend der Dienstzeiten und 081 8456224 Bereitschaftsdienst) aufzunehmen . Durch Intervention der Botschaft kann u.U. verhindert werden, dass die Betroffenen wegen nicht begangener Bagatelldelikte evtl. in lange Untersuchungshaft genommen werden, ueberhoehte Kautionszahlungen verlangt werden und/oder korrupte Anwaelte durch die Polizei "vermittelt" werden. Sollte eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft nicht gelingen, sollte bei einer evtl. Inhaftnahme darauf bestanden werden, dass die Botschaft durch die Polizei unverzueglich unterrichtet wird.

Im Strassenverkehr und insbesondere bei Verkehrsunfaellen kann es zu impulsiven und unberechenbaren Reaktionen der Beteiligten kommen. Dabei wird auch vor Waffengewalt nicht zurueck geschreckt. Aufgrund zweier Faelle mit Todesfolge deutscher Staatsangehoeriger in juengster Vergangenheit wird in solchen Situationen dringend geraten, ruhig zu bleiben und jede Eskalation zu vermeiden.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige moeglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Gueltigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise

Vorlaeufiger Reisepass

Ja, Gueltigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Bestaetigtes Weiter- oder Rueckreiseticket muss in der Regel vorgelegt werden

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, Gueltigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise

Reisepass

Ja, Gueltigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise

Vorlaeufiger Reisepass

Ja, Gueltigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

Nein

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Minderjaehrige muessen eine offizielle Zustimmungserklaerung des oder der Sorgeberechtigten mit sich fuehren.

Visum

Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist fuer deutsche Staatsangehoerige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich. Dies bezieht sich nur auf Einreisen auf dem Luftweg. Bei Einreise auf dem Landweg wird in der Regel nur ein Aufenthalt von 15 Tagen gestattet. Einreisen auf dem Luftweg sind in beliebiger Anzahl wiederholt moeglich. Der Botschaft vorliegenden Informationen zufolge sollen Einreisen auf dem Landweg allerdings nur noch viermal nacheinander moeglich sein.

Deutsche, die beabsichtigen, sich laenger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, benoetigen vor der Einreise ein von einer thailaendischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum.

Fuer Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benoetigt. Ein non immigrant visa berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen- und non immigrant visa werden in der Praxis um 30 Tage verlaengert.

Wichtige Hinweise

Entgegen der Information einiger bekannter Reisefuehrer sollte eine Verlaengerung des thailaendischen Visums keinesfalls durch ein Reisebuero oder sonstige „Vermittler“ vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailaendischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzuebergaengen erneuert werden. Reisebueros etc. verkaufen hier in aller Regel Faelschungen, was bei der spaeteren Ausreise des Öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefaelschter Visa fuehrt.

Bei nicht rechtzeitiger Ausreise vor Ablauf der Gueltigkeit des Visums (sog. "overstay") sind spaetestens bei Ausreise Strafgebuehren von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, hoechstens jedoch 20.000.- Baht, und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Koennen die Strafgebuehren nicht entrichtet werden, erfolgt ueblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nichtzahlung mit einem Tag Gefaengnis fuer je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Die Botschaft kann diese Gebuehren auch bei mittellosen Personen keinesfalls uebernehmen. Anschliessend wird in der Regel Abschiebehaft bis zur tatsaechlichen (zwangsweisen) Abschiebung ins Heimatland angeordnet. In diesen Faellen und bei „overstay“ von mehr als 40 Tagen koennen laengere (bis zu einem Jahr befristete) Wiedereinreisesperren verhaengt werden.

„Overstay“ ist in Thailand kein Kavaliersdelikt. Die thailaendische Polizei kann eine Person, die ohne gueltiges Visum in Thailand aufgegriffen wird, jederzeit verhaften und in Abschiebehaft nehmen.

Verbindliche Auskunft zu thailaendischen Einreisebestimmungen kann generell nur von den thailaendischen Behoerden erteilt werden.

Naeheres zu den Einreisebestimmungen kann bei der thailaendischen Botschaft in Berlin erfragt werden und auch der Website www.immigration.go.th entnommen werden. Diese Website informiert auch ueber die Voraussetzungen fuer die Beantragung von Daueraufenthaltsgenehmigungen, Gebuehren usw.

Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, fuehren die thailaendische Immigration in Zweifelsfaellen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch naehere Angaben oder sogar Nachweise ueber die beabsichtigte Unterkunft.

Besonderheiten bei der Ausreise

Seit dem 01.04.01 muessen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identitaet nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht fuer Transitpassagiere.

Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailaendischen Behoerden.

Besondere Zollvorschriften

Ein- und Ausfuhr von DevisenSeit dem 26.12.2007 koennen lt. Verordnung des Customs Department des Ministry of Finance folgende Betraege nach Thailand ein- und aus Thailand ausgefuehrt werden:

Thailaendische Baht (THB)

  • Einfuhr: Unbegrenzt, ohne Deklarierung.
  • Ausfuhr: Über 50.000,-- THB Deklarierung, ausser bei Reisen nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam. In diesen Faellen Deklarierung bei ueber 500.000,-- THB erforderlich.

US-Dollar

  • Einfuhr: Über 20.000,-- US-$ Deklarierung
  • Ausfuhr: Über 20.000 US-Dollar Deklarierung. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.

Produktpiraterie/Gefaelschte Waren

Der Kauf von gefaelschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gruenden verboten.

Antiquitaeten

Die Ausfuhr bestimmter Antiquitaeten (z.B. Buddhafiguren oder –Bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Botschaft haelt diesbezueglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit.

Souvenirs

Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darueber vor dem Kauf zu informieren.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Rechtsschutz

Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Moeglichkeiten der Verteidigung sind beschraenkt und entsprechen nicht den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffaelligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.

Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand fuehrt nach Verbuessung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot.

Rauschmittel

Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird ausdruecklich abgeraten.

Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen fuehrt zu hohen Freiheitsstrafen (juengstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslaenglich fuer 37 Gramm). Schon bei relativ geringen Mengen von Heroin, Kokain und Amphetaminen unterstellt das thailaendische Strafrecht automatisch, dass diese zum Handel bestimmt sind. Zwar ist auch schon der Besitz dieser Drogen strafbar, bei Handel sieht das Strafgesetzbuch jedoch die Todesstrafe vor. Die Todesstrafe wird in Thailand auch vollstreckt.

Im Jahre 2004 sind sechs Drogendealer hingerichtet worden, darunter auch zwei Auslaender. Die thailaendische Regierung hat wiederholt betont, verurteilte Drogendealer zuegig hinzurichten und macht ihre Ankuendigungen auch wahr. Die Todesstrafe wird seit neuestem durch Giftinjektion vollstreckt.

Kindesmissbrauch

Der sexuelle Missbrauch von Minderjaehrigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverstaendnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich ueber das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis zeigen laesst, auch diese Ausweise sind jedoch haeufig gefaelscht, gerade wenn deren Inhaber dem Prostituiertenmilieu zuzuordnen sind.

Majestaetsbeleidigung

Das thailaendische Koenigshaus geniesst besonderen Respekt. Abfaellige oder kritische Bemerkungen sind zu vermeiden. Majestaetsbeleidigung wird in Thailand hart bestraft.

Erregung oeffentlichen Ärgernisses

Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und koennen bestraft werden.

Diebstahl

Auch der Diebstahl von Gegenstaenden mit geringem Wert wird mit unverhaeltnismaessig hohen Haftstrafen geahndet. Strafmilderung wird auch dann nicht gewaehrt, wenn der Diebstahl „zwanghaft“ (Kleptomanie) erfolgt.

Fotografieren

Abgesehen von militaerischen Objekten besteht grundsaetzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie ueberall – ein gewisses Taktgefuehl angezeigt.

Ausweispflicht

Reisende sind verpflichtet stets ihre Ausweise mit sich zu fuehren. Es werden haeufig Ausweiskontrollen insbesondere in den Vergnuegungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai durchgefuehrt. Eine Kopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailaendischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgefuehrt wird. Bei Identitaetskontrollen in Diskotheken, Bars oder Massagesalons koennen auch Urinproben genommen werden, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen.

Zugangsbeschraenkungen zu Bars und Diskotheken

Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Fuer Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorlaeufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behoerden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gueltige Impfung gegen Gelbfieber wird fuer alle Reisenden, die aelter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html

Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Das Auswaertige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ab 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.

Die Standardimpfungen fuer Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Aviaere Influenza, Vogelgrippe

Auch in Thailand ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungsfaellen gekommen.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veroeffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswaertigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ in der rechten Randspalte. Derzeit besteht allerdings kein Grund zu Reisebeschraenkungen. Bei Reisen im Land sollte jedoch auf jeden Kontakt mit Voegeln und Gefluegel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Gefluegelmaerkten.

Dengue-Fieber

Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsaechlich tagaktiver, infizierter Muecken uebertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht moeglich. Konsequente Barrieremassnahmen (Schutz vor Mueckenstichen, s.u.) sind die einzig moeglichen Schutzmassnahmen. Dengue-Fieber tritt in Thailand haeufig auf, vorwiegend waehrend der Regenzeit von Mai bis Oktober. Ein Schwerpunkt ist die Hauptstadt Bangkok, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Muecken uebertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Seit 2008 werden zunehmende Krankheitszahlen in den suedlichen Provinzen Thailands, auch in den Touristenzentren, verzeichnet.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Muecken. Unbehandelt verlaeuft insbesondere die gefaehrliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europaeern haeufig toedlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Malaria tritt in Thailand regionsabhaengig ganzjaehrig auf, ca. 60% der Faelle im Land werden durch Plasmodium falciparum hervorgerufen, ca. 40% durch Plasmodium vivax.

Ein hohes Risiko besteht in den Grenzgebieten im Nordwesten zu Myanmar (Tak) und im Suedosten zu Kambodscha (Trat) sowie im aeussersten Sueden. Ein mittleres Risiko in diesen Gebieten weiter landeinwaerts, ein geringes Risiko in den Waldgebieten der zentralen, noerdlichen und oestlichen Landesteile und auf einigen Inseln. Als weitgehend malariafrei gelten Grossstaedte und Touristikzentren wie Bangkok, Pattaya, Hua Hin, Cha Am, Chanthaburi, Chiang Mai, Chiang Rai, Phuket, Ko Samui, Krabi, Songkhla.

Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe kann je nach Reiseprofil fuer die Hochrisikogebiete ggf. eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Die DTG empfiehlt diese nicht mehr regelmaessig, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persoenliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unvertraeglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mueckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • koerperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsueber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Koerperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV / AIDS

ist im Lande insbesondere in den Risikogruppen ein grosses Problem, zuletzt allerdings weitgehend gleichbleibende Zahlen, zudem zumindest in den Staedten kostenloser Zugriff auf Medikamente. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanuelen) und Bluttransfusionen besteht grundsaetzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durchfallerkrankungen treten in Thailand sehr haeufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden waehrend des Aufenthaltes nicht gefaehrden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblaetter mit den einschlaegigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Einige Grundregeln

Ausschliesslich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensaeure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspuelen und Zaehneputzen wo moeglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schaelen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie moeglich mit Seife die Haende, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Haendedesinfektion, wo angebracht, durchfuehren. Einmalhandtuecher verwenden.

Weiterhin erwaehnenswert sind an Infektionen Tollwut (diese tritt vorwiegend in laendlichen Gebieten auf), Japanische Encephalitis (Saisonal und mit abnehmenden Zahlen ) sowie in laendlichen Gebieten die Leptospirose.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den grossen Staedten von hoher Qualitaet, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europaeischem Standard. Vielfach fehlen auch europaeisch ausgebildete Englisch / Franzoesisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gueltiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlaessige Reiserueckholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschuetzt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Daher sollte vor der Reise ein Beratungsgespraech mit einem erfahrenen Tropenmediziner gefuehrt werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
Buergerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung

Unveraendert gueltig seit: 29.07.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung

Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.

Es wird vor Reisen nach Balutschistan ausserhalb von Quetta gewarnt.

Durch einen Erdrutsch am 4. Januar 2010 bei Attaabad im oberen Hunza-Tal (Gilgit-Baltistan, ehemals „Northern Areas“) ist der Hunza-Fluss aufgestaut worden. Es hat sich ein staendig weiter anwachsender See gebildet, der Mitte Mai 2010 eine Laenge von 23 km und eine maximale Tiefe von ca. 110 Meter aufwies. Die pakistanische Regierung beabsichtigt, durch kontrollierte Sprengungen einen Abflusskanal zu legen, damit das Wasser abfliessen kann. Dennoch besteht weiterhin die Gefahr eines unkontrollierten Abflusses, falls es beispielsweise zu einem weiteren Erdrutsch oder einem Erdbeben kommt oder der Druck des aufgestauten Wassers zu gross wird. Das Wasser wuerde dann in einer Flutwelle in Richtung Gilgit fliessen, bis der Hunza-Fluss in den Indus muendet; wahrscheinlich wuerde eine solche Flutwelle aber auch das Tal des Indus unterhalb der Einmuendung des Hunza erreichen.

Durch den See ist der Karakorum Highway auf der gesamten Laenge des Sees ueberflutet worden. Die Strassenverbindung zum noerdlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China ist somit unterbrochen. Der Gojal-Distrikt kann derzeit nur mit Hubschraubern oder Booten erreicht werden.

Es wird von Reisen in diesen Teil Gilgit-Baltistans (Hunza-Tal, insbesondere Karimabad und Gilgit entlang des Hunza-Flusses, bis zu dessen Einmuendung in den Indus; Indus-Tal von der Einmuendung des Hunza abwaerts) abgeraten, bis ein kontrollierter Abfluss des aufgestauten Sees erfolgt. Wann der Karakorum Highway – und damit die Strassenverbindung nach China – wieder befahrbar sein wird, ist derzeit nicht abzusehen.

Landesweit besteht eine Gefaehrdung durch politisch-religioes motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und waehrend der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Ausserdem sollte bei den pakistanischen Behoerden oder Reisebueros nachgefragt werden, welche Gegenden fuer Touristen gesperrt sind. Grundsaetzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskraeften, groesseren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Auslaender und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religioesen Staetten und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.

In Balutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz), insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhoehtes Entfuehrungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ suedlich von Chitral entfuehrt. Er wurde nach Afghanistan verbracht und dort nach siebenmonatiger Geiselhaft am 7. April 2010 freigelassen. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Bueros in Quetta von einer Separatistengruppe entfuehrt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein franzoesischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entfuehrt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen.

Terrorismus

In Pakistan besteht eine erhoehte Gefaehrdung durch terroristische Anschlaege, insbesondere Sprengstoffanschlaege und Selbstmordattentate. Sowohl die Anzahl der Anschlaege als auch die Zahl der dabei getoeteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenueber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die laufenden Militaeraktionen in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militaerischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlaegen gerechnet werden.

Die Anschlaege richten sich vor allem gegen:

  • Streitkraefte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschlaege auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. Maerz 2010),
  • Sicherheitsdienste und Polizei,
  • Veranstaltungen politischer Parteien (mehr als 50 Tote bei einem Selbstmordanschlag auf eine Veranstaltung der ANP in Timergara/Nordwestgrenzprovinz am 5. April 2010),
  • religioese Staetten (am 28. Mai und 1. Juli 2010 in Lahore),
  • belebte Maerkte (z.B. in Lahore am 7. Dezember 2009)

Daneben koennen auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch fuer westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getoetet, darunter auch Auslaender. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Buero des Welternaehrungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Internationale Islamische Universitaet Ziele von Anschlaegen. Am 5. April 2010 wurde das amerikanische Generalkonsulat in Peschawar von einem Terrorkommando angegriffen, dabei kamen mehrere Sicherheitskraefte ums Leben.

Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschlaege liegt in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA); ueber 90 Prozent der Anschlaege finden dort statt. Die mit Abstand hoechste Opferzahl hatte im Jahr 2009 die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlaegen ist im suedlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlaegen unterschiedlicher Dimension.

Reisen ueber Land

Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkraefte fuehrten 2009 gross angelegte Operationen gegen militante Gruppen im Swat-Tal und in Sued-Wasiristan (FATA) durch. Es kommt dort und auch in den uebrigen Regionen der FATA immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militaer und militanten Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind fuer Auslaender gesperrt.

In Gilgit-Baltistan, den frueheren Northern Areas, fuehren latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religioesen Feiertagen. Westliche Auslaender sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie koennen aber bei Ausschreitungen gefaehrdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschliesslich auf dem Luftweg (Flughaefen Gilgit und Skardu) durchgefuehrt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, veruebt, der Tote und Verletzte forderte.

Es wird vor Reisen nach Balutschistan ausserhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kraefte greifen regelmaessig Infrastruktureinrichtungen und Armeekraefte an und verueben Sprengstoffanschlaege. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufstaendischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.

In den letzten Jahren kam es in Karachi haeufig zu innenpolitisch, religioes und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Strassenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlaegen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getoetet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttaetiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Auslaender ueberwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbruechen nicht direkt betroffen, fuer Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reiseplaene mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.

Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugaenglich. Dies gilt auch fuer den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Fuer Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswaertigen Amts.

Der Grenzuebergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzueberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.

Wegen der Entfuehrungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.

Kriminalitaet

In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitaetsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalitaet, insbes. Entfuehrungen gefaehrdet.

Blasphemie (Gotteslaesterung) und Drogendelikte werden mit harten Gefaengnisstrafen, unter Umstaenden mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).

Fuer weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfuegung.

Allgemeine Reiseinformationen

Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Naeheres dazu und zu bestehenden Reisebeschraenkungen koennen Sie den Sicherheitshinweisen entnehmen.

Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf oertliche Sitten und Gebraeuche geachtet werden.

Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Visum

Deutsche Reisende benoetigen grundsaetzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughaefen/Grenzen zurueckgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings fuer Geschaeftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen fuer beide Ausnahmefaelle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erlaeutert unter http://202.83.164.26/wps/portal/Moi

Fuer die Visaerteilung zustaendig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:

Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de

Visaantraege aus den Bundeslaendern Hessen, Baden-Wuerttemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thueringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:

Eschenbach Strasse 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de

Reisedokumente

Kinderausweise sollten unabhaengig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Moeglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen. Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia. Zwar sind bisher keine Faelle bekannt, in denen EU-Buerger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Hoechststrafe die Todesstrafe.

Der Genuss alkoholischer Getraenke in der Öffentlichkeit ist verboten.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswaertige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt ueber vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Fuer Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwaegen.

Eine gueltige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.

Zudem raten wir unabhaengig von der Reise fuer Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gueltigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten.

Malaria

In Gebieten unterhalb von 2000m Hoehe besteht grundsaetzlich ein mittleres, in den Staedten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Muecken. Unbehandelt verlaeuft, insbesondere die gefaehrliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europaeern haeufig toedlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmaessig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgefuehrt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unvertraeglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Faellen koennte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentoese Prophylaxe empfohlen werden.

Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mueckenstichen empfohlen:

  • koerperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Koerperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Dengue Fieber

Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Muecken uebertragen. Mueckenstiche sollten daher auch tagsueber soweit als moeglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentoese Prophylaxe ist nicht moeglich. Die anfaengliche Symptomatik ist aehnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch moeglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine aerztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich koennen insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezueglich zu ueberlegen.

HIV/AIDS

Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanuelen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsaetzlich das Risiko einer lebensgefaehrlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhaeltlich.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschliesslich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspuelen und Zaehneputzen ausschliesslich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schaelen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie moeglich mit Seife die Haende, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Haendedesinfektion, wo angebracht, durchfuehren, moeglichst Einmalhandtuecher verwenden.

Avian Influenza H5N1 (Gefluegelpest)

Im Dezember 2007 bestaetigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Gefluegel wurde die Krankheit bereits vor laengerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko fuer Reisende ist sehr gering. Gefluegelmaerkte, Vogelschauen o. ae. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Gefluegelprodukten ist gefahrlos moeglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetoetet wird.

Medizinische Versorgung

Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Masse mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gueltiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlaessige Reiserueckholversicherung sind dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
Buergerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


China: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 28.07.2010

Aktuelle Hinweise

Derzeit gibt es im Sueden Chinas aussergewoehnlich heftige Niederschlaege. Diese haben in einigen Regionen - zurzeit sind insbesondere die Provinzen Fujian, Guangdong, Hunan, Guizhou, Yunnan, Jiangxi Sichuan und Chongqing betroffen - vor allem in laendlichen Gegenden zu Überschwemmungen und Erdrutschen gefuehrt, bei denen es Tote und Verletzte gegeben hat. Derzeit werden weitere Regenfaelle erwartet.

Aufgrund der Lage koennen kurzfristige Änderungen von Reiserouten erforderlich werden und Verzoegerungen im Reiseverlauf eintreten. Reisende in die Region sollten sich laufend ueber die Lage informieren und erhoehte Achtsamkeit walten lassen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen ueber Land, Kriminalitaet

2008 waren einzelne Gewaltdelikte gegen Touristen, von denen auch Deutsche betroffen waren, zu verzeichnen.

Reisenden wird empfohlen, sich staendig mit gebotener Aufmerksamkeit zu bewegen. Selbst an gut bewachten Plaetzen wie dem Tian’anmen-Platz wurde ein Überfall, der einen Krankenhausaufenthalt nach sich zog, bekannt. Unbekannten Personen sollte kein Zugang ins Hotelzimmer gewaehrt werden, unter welchem Vorwand auch immer; im Zweifel bei der Hotelrezeption rueckfragen.

Personenansammlungen und jede Art von Gedraenge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstaehlen zu meiden. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gueltigem Visum stets mitzufuehren, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu koennen.

Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer fuer den sicheren Ruecktransport sorgen, auch wenn man ueber keine chinesischen Sprachkenntnisse verfuegt.

Allgemeine Reiseinformationen

Derzeit duerfen sich Auslaender in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhaengte Sperren sind jedoch jederzeit und ueberall moeglich.

Tibet

Reisen nach Tibet sind derzeit moeglich:

  • Alle Auslaender benoetigen eine Spezialgenehmigung (TAR-permit), um Tibet (TAR) besuchen zu koennen. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebuero, 118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebaeudes, Tel.: 010-6498-0373, zu beantragen.
  • Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebuero gestellten Fahrers und Reisefuehrers ist obligatorisch.
  • Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
  • Weitere Informationen koennen Sie dem Merkblatt Tibet auf der Homepage der Botschaft www.peking.diplo.de/Vertretung/peking/de/Startseite.html entnehmen.

Flugreisen im Land

Die Mitnahme von Fluessigkeiten jeder Art im Handgepaeck auf innerchinesischen Fluegen und auf ausgehenden internationalen Fluegen ist verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen fuer kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehaelter (durchsichtig) transportiert werden muessen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprueft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughaefen gekauft wurden, muessen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmaessige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Fluessige Arzneimittel duerfen nach Überpruefung mit an Bord genommen werden.

Wie auf allen anderen Flughaefen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschraenkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenaehnlichen Gegenstaenden (Messern, Scheren etc.) im Handgepaeck.

Strassenverkehr

Der Strassenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2008 bei 73.484 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jaehrlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Damit rangiert China weltweit ganz vorn. Gruende dafuer sind eine oftmals ruecksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer.

Es wird daher zu groesstmoeglicher Vorsicht im Strassenverkehr geraten und nachdruecklich davor gewarnt, waehrend des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhaendig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.

Auslaendische bzw. internationale Fuehrerscheine werden in China nicht anerkannt. Fuer Informationen zum Fuehrerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zustaendigen chinesischen Behoerden fuer die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis haelt die Deutsche Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit, siehe www.peking.diplo.de

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Visum

Fuer die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zustaendigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.

Am Flughafen in Peking werden fuer Personen, die keine gueltigen Einreisevisa fuer die VR China besitzen, grundsaetzlich keine Visa ausgestellt. Nur in bestimmten Ausnahmefaellen erteilen die chinesischen Einreisebehoerden sog. "Port-Visa" - siehe dazu Informationen des Pekinger Amtes fuer Öffentliche Sicherheit unter www.bjgaj.gov.cn

Personen ohne gueltiges Visum fuer die VR China wird regelmaessig die Einreise verweigert, teilweise ist ein Ausweichen ueber Hong Kong moeglich.

Teilnehmer von Gruppenreisen koennen das Visum ueber den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende koennen ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen, siehe auch Internetseite der chinesischen Botschaft unter www.china-botschaft.de

Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhaeltlich.

Fuer den Flughafentransit wird kein Visum benoetigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht moeglich.

In juengster Zeit ist zu beobachten, dass die chinesischen Behoerden die geltenden Regeln strikter anwenden, weshalb Einladungen (Originale) oder Reiseunterlagen genauer geprueft werden. Änderungen am bisherigen Visa-Verfahren sollen damit nicht verbunden sein.

Die Einreise in die VR China kann grundsaetzlich mit Einzel- oder Gruppenvisa erfolgen. Bei einem Gruppenvisum besteht jedoch eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gruende ergeben, die eine eigenstaendige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfaellen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich. Dies ist unbedingt erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwendig und problematisch und kann nicht ueberall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, moeglichst mit Einzelvisa in die VR China einzureisen.

Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bussgeld nach sich, dessen Hoehe sich nach der Anzahl der ueberzogenen Tage berechnet bzw. mit der Anzahl der ueberzogenen Tage steigt. Ohne Begleichung des Bussgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht moeglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.

Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, geniessen beide als sog. Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie; so koennen deutsche Staatsangehoerige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von Festlandchina aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur moeglich, wenn das chinesische Visum fuer zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums fuer die VR China geachtet.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige moeglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gueltig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten

Vorlaeufiger Reisepass

Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gueltig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

 -

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja (mit Foto), Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gueltig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten

Reisepass

Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gueltig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

Nein

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

Es sollte mit der chinesischen Botschaft geklaert werden, ob Kinderausweise und Paesse mit eingetragenen Kindern ueberhaupt visiert werden. Nach hiesiger Erfahrung ist dies nicht moeglich.

Meldepflicht

Fuer Auslaender besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten ueber 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, uebernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, muessen diese die Meldung vornehmen.

Besondere Zollvorschriften

Einfuhr

400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) fuer nicht-chinesische Staatsangehoerige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklaerung abgegeben werden. Ferner duerfen bis zu 20.000 RMB eingefuehrt werden.

Ausfuhr

Die Ausfuhr von Antiquitaeten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstaende. So duerfen Muenzen aus der Zeit vor 1949 ueberhaupt nicht mehr ausgefuehrt werden, die meisten Antiquitaeten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) fuer nicht-chinesische Staatsangehoerige. Diese Grenzen uebersteigende Betraege nur bis zur Hoehe der vorhergegangenen Einfuhrerklaerung. Ferner duerfen bis zu 6.000 RMB ausgefuehrt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe fuehren (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstaende schwerwiegend sind“). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenstaenden unbekannten Inhalts fuer Dritte dringend gewarnt.

Gemaess dem Gesetz der VR China zur Kontrolle der Ein- und Ausreise von Auslaendern (Art. 23) kann gegen Auslaender u.a. dann eine Ausreisesperre verhaengt werden, wenn der Auslaender in einem Strafprozess angeklagt oder verdaechtigt wird oder wenn der Auslaender in einem laufenden Zivilprozess von einem Gericht benachrichtigt worden ist.

Seit 1. Maerz 2006 erlaubt das Gesetz ueber Strafen fuer Vergehen gegen die oeffentliche Ordnung den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbestaenden von Stoerung der oeffentlichen Ordnung, Sittenwidrigkeiten usw. nicht nur Bussgelder bis zu 5.000 RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird bereits auch gegen Auslaender angewandt.

Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militaerischen Objekten abgesehen - nicht beschraenkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfaellen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklaerung angegeben werden.

Medizinische Hinweise

Hand-, Fuss- und Mundkrankheit (HFMD)

Obwohl die Erkrankung seit Juli 2008 eine abnehmende Tendenz zeigt, werden seit Januar 2009 neue Faelle aus der Provinz Anhui, die im vergangenen Jahr am meisten betroffen war, gemeldet.

Die HFMD tritt in asiatischen, zumeist tropischen Laendern (Staedten) bisweilen zyklisch mit mehrjaehrigen Unterbrechungen auf. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Betroffen sind vorwiegend Kleinkinder aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Die Übertragung erfolgt oral oder aerogen (Troepfcheninfektion). Das Krankheitsbild verlaeuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveraenderungen, in der Regel ist der Krankheitsverlauf harmlos, es kommt zu einer folgenlosen Ausheilung nach ca. 1 Woche.  Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS koennen aber toedlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Haendehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhoehten Gefaehrdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

Impfschutz

Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z.B. aus Afrika oder Suedamerika) ist eine gueltige Gelbfieberimpfung Pflicht - Details siehe Website www.who.int

Dies gilt aber nicht fuer Taiwan, Hongkong und Macao.

Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswaertige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ueber vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus.

Die Standardimpfungen fuer Erwachsene und Kinder entsprechen den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, siehe www.rki.de

Malaria

Ein hohes Risiko besteht im Sueden in den Provinzen Hainan und den tiefergelegenen Gebieten von Yunnan. Ein mittleres Risiko, ausschliesslich Malaria tertiana, besteht suedlich des Yangtze herdfoermig in den Provinzen Fujian, Guangdong, Guangxi, Guizhou und Sichuan (hier auch der noerdliche Teil der Provinz). Ein geringes Risiko, auch hier nur Malaria tertiana, besteht herdfoermig in oestlichen Landesteilen suedlich des Huang He. Ein sehr geringes Risiko besteht auch im Norden von Hongkong ausserhalb der Stadt. Kein Risiko besteht beim Aufenthalt in den grossen Staedten, auf Taiwan sowie in Hoehenlagen ueber 1.500 m.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich der blutsaugenden, nachtaktiven Anopheles Muecken. Unbehandelt verlaeuft insbesondere die gefaehrliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europaeern haeufig toedlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil kann deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. stand by-Notfallselbstbehandlung notwendig oder sinnvoll sein. Fuer die Malariaprophylaxe und die Notfall-Selbstbehandlung (stand-by) sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®, Riamet®) auf dem deutschen Markt erhaeltlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persoenliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unvertraeglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der o.g. mueckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • koerperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztaegig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Koerperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS wird auch in China zu einem Problem und evtl. zu einer Gefahr fuer alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanuelen und Bluttransfusionen koennen ein erhebliches und lebensgefaehrliches Risiko bergen.

Auslaender, die laenger als ein Jahr im Land bleiben, muessen u. U. bei der Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen, bei Arbeitsaufenthalten wird zusaetzlich ein Gesundheitszeugnis mit Befunden einer Roentgenaufnahme der Lungen, EKG und Labor (inklusive HIV- und Syphilis-Test) verlangt. Das Zeugnis muss in Englisch oder Chinesisch verfasst sein, Abweichungen von dieser Regel sind jederzeit moeglich.

Durchfallerkrankungen

Cholera kommt in China sporadisch vor. Aus der Insel Hainan wurde Ende Oktober 2008 ein Ausbruch von Cholera gemeldet. Bisher wurden ca. 300 Erkrankungen registriert, wovon 51 labortechnisch bestaetigt werden konnten. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschliesslich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspuelen und Zaehneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schaelen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie moeglich mit Seife die Haende, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Haendedesinfektion, wo angebracht, durchfuehren, Einmalhandtuecher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Vogelgrippe

Auch in der VR China ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Seit Anfang des Jahres 2009 wurden in China mehrere neue Faelle von Vogelgrippe bei Menschen gemeldet, bislang sind vier Menschen verstorben. Die Todesfaelle wurden aus Peking, Shandong, Hunan und Urumqi gemeldet. Die Behoerden haben ein neues Vogelgrippemeldesystem eingefuehrt. Es gibt keine Hinweise auf eine Mutation des Virus.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veroeffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“, Website www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswaertigen Amts zum Thema Vogelgrippe finden Sie in den Merkblaettern des Gesundheitsdienstes sowie auf der Webseite der Botschaft Peking.

SARS

Die in der ersten Jahreshaelfte 2003 in der VR China neu aufgetretene akute infektioese respiratorische Erkrankung (SARS), verursacht durch ein Corona-Virus, konnte schliesslich erfolgreich eingedaemmt werden. Von Dezember 2003 und bis April 2004 wurden noch vereinzelt neue SARS-Faelle erfasst, ohne dass es zu einer weiteren Ausbreitung kam. Weitere Informationen zu SARS finden Sie in den Merkblaettern des Gesundheitsdienstes des Auswaertigen Amts.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Suesswassergewaessern in den zentralen und oestlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze regional im mittleren Suedwesten. Baden im offenen Suesswasser sollte daher grundsaetzlich unterlassen werden.

Tollwut

Tollwut zeigt eine zunehmende Tendenz, 2006 wurden ueber 3000 Faelle gemeldet. Bis 30. Juni 2007 nahm die Zahl der Faelle um 30% zu. Suedliche Provinzen sind am meisten betroffen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auf dem Land und in vielen, auch grossen Staedten, fehlen europaeisch ausgebildete Englisch/Franzoesisch sprechende Ärzte. Eine Verstaendigung kann ohne chinesische Sprachkenntnisse gerade bei medizinischen Inhalten ein grosses Problem sein. Ein ausreichender, auch dort gueltiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlaessige Reiserueckholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke ist empfehlenswert.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China gibt es kein Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen in der Regel sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden muessen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner bei einer tropenmedizinischen Beratungsstelle beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Ausreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
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Afghanistan: Reisewarnung

Unveraendert gueltig seit: 28.07.2010

Reisewarnung

Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt.

Wer dennoch reist, muss sich der Gefaehrdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte bewusst sein.

Trotz Praesenz der Internationalen Schutztruppe ISAF kann es landesweit zu Attentaten kommen. Die Sicherheitskraefte der Regierung sind nicht in der Lage, Ruhe und Ordnung zu gewaehrleisten. 

In ganz Afghanistan besteht das Risiko, Opfer einer Entfuehrung zu werden. Auch in der Hauptstadt Kabul koennen Überfaelle und Entfuehrungen nicht ausgeschlossen werden. Im uebrigen Land bestehen teilweise noch deutlich hoehere Sicherheitsrisiken.

Allen Deutschen vor Ort wird zu groesstmoeglicher Vorsicht geraten. Dies gilt besonders fuer Überlandfahrten, die auch in vergleichsweise ruhigeren Landesteilen nur im Konvoi, nach Moeglichkeit bewacht, und mit professioneller Begleitung durchgefuehrt werden sollten. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfaeltig abgeklaert werden. Es wird davor gewarnt, auf ungesicherten Plaetzen zu uebernachten.

In weiten Landesteilen besteht keine medizinische Versorgung. Im Hinblick auf spezifische Krankheitsrisiken wird auf tropenaerztliche Beratung verwiesen.

Hilfe fuer in Not geratene Deutsche kann die Botschaft nur in der Hauptstadt Kabul leisten. Die Telefonnummern der Botschaft finden Sie unter „Deutsche Vertretungen“.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt.

Fuer Reisen nach Afghanistan wird ein Reisepass benoetigt und es besteht Visumpflicht. Visa muessen vor Einreise bei der afghanischen Auslandsvertretung beantragt werden. Naehere Auskuenfte zum Visumverfahren erteilt die Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin, Taunusstrasse 3, 14193 Berlin, www.botschaft-afghanistan.de

Medizinische Hinweise

Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt

Sollten trotz Reisewarnung unabweisbar notwendige Reisen nach Afghanistan getaetigt werden, sind folgende Hinweise ggf. nuetzlich:

Impfschutz

Das Auswaertige Amt empfiehlt fuer Reisen nach Afghanistan Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis-A und gegen Typhus. Bei einem laengeren Aufenthalt, insbesondere bei Reisen in laendliche Gebiete, zusaetzlich Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis und Tollwut. Moderne Impfstoffe gegen Tollwut sind im Lande nicht verfuegbar, so dass eine vollstaendige prophylaktische Impfung mit drei Injektionen bereits vor der Ausreise erfolgt sein sollte. Lediglich bei den auslaendischen Militaereinheiten waere im Notfall evtl. das Hyperimmunglobulin zu erhalten, das bei Nicht-Geimpften nach einem Biss durch ein tollwuetiges Tier verabreicht werden muss. Die Tollwuterkrankung ist beim ungeimpften Menschen 100%ig toedlich. Im persoenlichen Beratungsgespraech mit  einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

Eine gueltige Gelbfieberimpfung ist nur erforderlich bei  Einreise aus gelbfieberendemischen Laendern Afrikas und Suedamerikas. Impfpasskontrollen finden zwar nicht regelmaessig statt, das Risiko einer Zwangsimpfung oder einer Quarantaene sollte jedoch keinesfalls eingegangen werden. Ab Alter 60 Jahre ist zudem generell Impfschutz gegen Grippe und Pneumokokken empfohlen.

HIV/ AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch ( unsaubere Spritzen und Kanuelen) und Bluttransfusionen besteht grundsaetzlich das Risiko einer lebensgefaehrlichen HIV / AIDS- Infektion.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, auch ein Cholera (zuletzt vermehrtes auftreten auch in Kabul) vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschliesslich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspuelen und Zaehneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schaelen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie moeglich mit Seife die Haende, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Muecken. Unbehandelt verlaeuft insbesondere die gefaehrliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europaeern haeufig toedlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Malaria ist besonders im Sueden des Landes, in den Sommermonaten aber auch in den nordoestlichen Provinzen Afghanistans verbreitet. Eine Chemoprophylaxe ist im Allgemeinen nicht notwendig. Fuer die Stand-By-Therapie sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Riamet® , Lariam®) im Handel. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persoenliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unvertraeglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil ( Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund des mueckengebundenen Infektionsrisikos wird allen Reisenden empfohlen:

  • koerperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Koerperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.

Leishmaniose

Leishmaniose ist in ganzen Land weit verbreitet. Die Hauterkrankung wird durch Sandfliegen uebertragen, die nachtaktiv sind. Mueckenschutz beachten!

Vogelgrippe

Auch in Afghanistan ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veroeffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswaertigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ in der rechten Randspalte.

Menschliche Erkrankungsfaelle sind in Afghanistan bisher nicht bekannt geworden. Bei Gefluegel wurde die Krankheit aber bereits nachgewiesen. Das Risiko fuer Reisende ist sehr gering. Gefluegelmaerkte, Vogelschauen o. ae. sollten jedoch gemieden werden. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Gefluegelprodukten ist gefahrlos moeglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetoetet wird.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung, insbesondere die stationaere Behandlungsmoeglichkeit, ist voellig unzureichend und in etlichen Landesteilen, vor allem auf dem Lande, und nachts nahezu nicht existent bzw. nicht nutzbar. Bei Erkrankungen und Unfaellen muss daher die sofortige Verlegung in ein Lazarett der auslaendischen Militaereinheiten oder die Heimschaffung erfolgen. Lediglich in den grossen Staedten sind Apotheken vorhanden, die ein nutzbares Angebot an Medikamenten bevorraten. Eine gekuehlte Lagerung von Medikamenten ist nicht gewaehrleistet. Wer auf die staendige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, sollte nicht nach Afghanistan reisen. Falls die Reise doch stattfindet, muss er diese mitbringen und die Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Ein weltweit gueltiger Krankenversicherungsschutz sowie eine Reiserueckholversicherung sollte vor der Ausreise auf jeden Fall abgeschlossen werden; sie nutzen moeglicherweise im Einzelfall aber wenig in diesem Land in dieser Zeit, da medizinische Hilfe kaum (allenfalls ambulant ueber Tag und bei Fehlen von Strassen- und Ausgangssperren) zuverlaessig erreichbar ist.

Die Deutsche Botschaft in Kabul verfuegt fuer den Notfall ueber eine Adressenliste von Ärzten in Kabul, die aber wegen der Sicherheitslage praktisch ausschliesslich ueber Tag nutzbar sind. Notfaelle nachts koennen vielfach keinerlei medizinische Hilfe erwarten.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Afghanistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

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Kenia: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 28.07.2010

Aktuelle Hinweise

  • Im Zusammenhang mit dem Verfassungsreferendum am 4. August 2010 wird nachdruecklich zu erhoehter Wachsamkeit und Vorsicht geraten. Politische Kundgebungen und andere Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Sicherheitshinweise in Bezug auf das Referendum werden regelmaessig aktualisiert.
  • Vor den Kuesten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewaessern besteht weiterhin ein sehr grosses Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsfuehrern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, hoechste Vorsicht walten zu lassen.

    Trotz der internationalen Bemuehungen zur Eindaemmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unveraendert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsfuehrern in den gefaehrdeten Gewaessern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

In Kenia sind terroristische Anschlaege nach wie vor nicht auszuschliessen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf oeffentlichen Plaetzen, an religioesen Staetten sowie beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter und exponierten touristischen Sehenswuerdigkeiten.

Luftverkehr

Die Durchfuehrung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughaefen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, ueber den aber auch saemtliche Fluege nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europaeischen Standard und werden als unzureichend eingeschaetzt. Anlass zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.

Reisen ueber Land/Kriminalitaet

Reisende nach und in Kenia werden gebeten, besonders vorsichtig beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) zu sein. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspaehungen, die anschliessend in sogenannte Express-Entfuehrungen muenden koennen, bei denen gerade auch westliche Auslaender ueber mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbetraege abzuheben.

Eine erhoehte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfaellen zu werden, besteht in den noerdlichen und nordoestlichen Landesteilen Kenias sowie in der Kuestenregion noerdlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die noerdliche Kuestenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgefuehrt werden. Sporadisch werden kriminelle Aktivitaeten im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.

Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplaetzen uebernachten. Bei der Auswahl von Unterkuenften wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu achten. Vor individuellen Ausfluegen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwaegung.

Die Innenstaedte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehoeren River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) moeglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergaengen an Straenden nach Einbruch der Dunkelheit und ausserhalb der Hotelanlagen besteht eine erhoehte Gefahr, ueberfallen zu werden. Es wird daher angeraten, selbst kuerzeste Entfernungen mit einem Taxi zurueckzulegen.

Raubueberfaelle auf Fussgaenger sowie auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen groesseren Staedten.

Reisen ueber Land/Strassenverkehr

Überlandfahrten mit oeffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.

Schwere Unfaelle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund ueberhoehter Geschwindigkeit oder Übermuedung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise haeufig.

Bei Reisen mit dem Auto in die noerdlichen und nordoestlichen Landesteile Kenias, in die Kuestenregion noerdlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die noerdliche Kuestenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.

Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfaelle. Auch kann sich der teilweise schlechte Strassenzustand als unueberwindliches Hindernis erweisen.

Safaris

In juengster Zeit haben sich schwere Unfaelle von Fahrzeugen lokaler Safariunternehmen auf Grund des offensiven Fahrstils und Übermuedung der Fahrer sowie nur bedingter Gelaendetauglichkeit der Kleinbusse gemehrt. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung ueber die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darueber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.

Allgemeine Reiseinformationen

Die Kuestenregion Kenias ist islamisch gepraegt. Reisende sollten darauf Ruecksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.

Geld/Kreditkarten

Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und mit dem „Cirrus“- und/oder „Maestro“-Logo versehenen BankCards europaeischer Banken abgehoben werden. Reiseschecks werden selten zum Bezahlen akzeptiert, es gibt aber in den grossen Staedten Wechselstuben („ForEx“), um diese in Bargeld umzutauschen. In Kenia ist Kreditkartenbetrug haeufig. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlaegigen Vorsichtsmassnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.

In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Moeglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.

Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzufuehren, um erste Kosten, z.B. fuer ein Taxi, bestreiten zu koennen.

In Nairobi ereigneten sich in letzter Zeit mehrere Faelle von Trickbetrug, in denen die Betrueger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenueber traten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.

Aufnahme einer Arbeit

Personen, die beabsichtigen, in einer sozialen Einrichtung oder Nichtregierungsorganisation fuer einige Zeit mitzuarbeiten, benoetigen eine Arbeitsgenehmigung. Naeheres hierzu unter www.immigration.go.ke

Vor dem Hintergrund einschlaegiger, nicht immer guenstiger Erfahrungen, wird empfohlen, sich so umfassend wie moeglich ueber die fragliche Institution zu informieren, falls vorhanden, am besten ueber eine deutsche Partnerinstitution. Thema sollte dabei auch die Sicherheit der Unterbringung sein. Zum Teil wird fuer die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.

Ferner raet die Botschaft dringend dazu, sich bei ihr fuer die Dauer des Aufenthalts mit genauen Kontaktdaten zu registrieren, damit die Botschaft im Falle einer Krise Hilfestellung leisten kann.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Visum

Fuer deutsche Staatsangehoerige besteht Visumspflicht. Die Visumgebuehr betraegt derzeit EUR 20,00. Visa koennen problemlos bei der Einreise ueber alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughaefen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen gueltig, mit der Moeglichkeit einer einmaligen Verlaengerung (Kosten: 20,--EUR/25,-- USD/20,--Pfund Sterling/30,--  Schweizer Franken – alle Zahlungen werde nur in Scheinen angenommen. In letzter Zeit gab es allerdings vermehrt Schwierigkeiten, die Gebuehr in einer anderen Waehrung als in USD zu bezahlen).

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Fuer naehere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft www.kenyaembassyberlin.de heruntergeladen werden.

Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarlaender mit anschliessender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige moeglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, gueltig 6 Monate ueber den Aufenthalt hinaus

Vorlaeufiger Reisepass

Ja, gueltig 6 Monate ueber den Aufenthalt hinaus

Personalausweis

nein

Vorlaeufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

Vorlage Rueck- oder Weiterreiseticket notwendig

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, gueltig 6 Monate ueber den Aufenthalt hinaus

Reisepass

Ja, gueltig 6 Monate ueber den Aufenthalt hinaus

Personalausweis

nein

Vorlaeufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

Besser nicht! Eintrag der Kinder, insbesondere ohne Foto, in den Reisepass der Eltern hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise gefuehrt.

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

nein

Weitere Anmerkungen

Vorlage Rueck- oder Weiterreiseticket notwendig

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Traenengas u.a. in Deutschland frei verkaeufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.

Wertvolle elektronische Geraete sind bei der Einreise zu deklarieren.

Devisen koennen in unbegrenzter Hoehe eingefuehrt werden. Landeswaehrung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgefuehrt werden.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.

Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschuetzt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana fuer den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfuegigkeit unter harter Strafe.

Gleiches gilt fuer den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepaeck ist daher unbedingt abzusehen.

Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militaerisch und/oder sicherheitsrelevant gelten koennen (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebaeude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskraefte, kann im Einzelfall eingeholt werden.

In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.

Da auf kenianischen Geldscheinen und Muenzen Portraits der Praesidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstoerung der Waehrung unter Strafe.

Es ist verboten, pornographisches Material einzufuehren.

Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Ruecksicht genommen werden.

Im Zuge der juengsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. fuer Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjaehrige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zum Alter von 18 Jahren als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.

Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gueltigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.

Seit Mitte des Jahres 2007 besteht ein weitreichender Schutz der Nichtraucher in Kenia. Das Rauchen in oeffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Seit kurzem werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz strenger durch die Behoerden verfolgt. In einigen wenigen Einzelfaellen wurden Einreisende direkt nach der Ankunft von angeblichen Polizisten in betruegerischer Absicht zur Zahlung von hohen „Bussgeldern“ genoetigt.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gueltige Impfung gegen Gelbfieber wird fuer alle Reisenden aelter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.

Die Standardimpfungen gemaess aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes fuer Kinder und Erwachsene sollten anlaesslich einer Reise ueberprueft und vervollstaendigt werden, siehe www.rki.de

Dazu gehoeren auch fuer Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Roeteln (MMR) und der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.

Malaria

Jaehrlich treten ueber. 100.000 Malariafaelle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Muecken. Unbehandelt verlaeuft insbesondere die gefaehrliche Malaria tropica (ueber 85 % der Faelle in Kenia!) bei nicht-immunen Europaeern haeufig toedlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Ein hohes ganzjaehriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Kueste und im Westen des Landes am Viktoriasee. Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Hoehenlagen ueber 2.500 m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift Valley und Western.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Fuer die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem deutschen Markt erhaeltlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persoenliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unvertraeglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mueckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • koerperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztaegig (Dengue!), in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Koerperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

Ca. 2 Mio. Faelle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2007 fuer Kenia gemeldet. 2007 waren ca. 8 % der erwachsenen Bevoelkerung und je nach Region 25 – 90 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanuelen) und Bluttransfusionen besteht grundsaetzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine sorgfaeltige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera, die in Kenia endemisch ist und immer wieder lokal ausbricht, vermeiden. Eine Impfung ist fuer Riskoreisende nach aerztlicher Beratung moeglich.

Einige Grundregeln zur Hygiene

Ausschliesslich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswuerfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspuelen und Zaehneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, schaelen oder desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht geniessen, Obst und Gemuese nur geschaelt und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie moeglich mit Seife die Haende, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Haendedesinfektion wo angebracht durchfuehren, Einmalhandtuecher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Dengue-Fieber

Kann eine haeufige Ursache fuer Fieber entlang der Kueste sein. Dengue wird von der tagaktiven Muecke Stegomyia aegypti uebertragen. Eine Impfung existiert nicht. Der Schutz vor Mueckenstichen ist die einzige Vorsorgemassnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Suesswassergewaessern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Suesswasser sollte daher grundsaetzlich unterlassen werden.

Polio (Kinderlaehmung)

Erstmals seit 20 Jahren wurden in Kenia ab Anfang 2009 wieder Poliofaelle gemeldet (alle im noerdlichen Turkana-Distrikt im Grenzgebiet zum Sudan). Ursprung des Virus ist wahrscheinlich der angrenzende suedliche Sudan, wo es in letzter Zeit mehrere Ausbrueche gab. Hygiene und Impfschutz (siehe oben) beachten.

Hoehenkrankheit

Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme moeglich (akute Hoehenkrankheit – Ruecksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Hoehenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.

Gifttiere

In allen tropischen Laendern kommen eine Reihe teilweise gefaehrlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Koerperschaeden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts moeglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdloecher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und aehnlich unuebersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffaellig gefaerbte Schmetterlingsraupen, Hundertfuessler) vor. Wie ueblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstuecken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfaeltiges Ausschuetteln entfernen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europaeisch ausgebildete Fachaerzte. Die aerztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswaertigen Amts und verfuegt auch ueber einige deutsch sprechende Ärzte. Ausserdem sind englisch sprechende Fachaerzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhaeusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch hoeheren Anspruechen gerecht werden. Ein aerztlicher Notfalldienst fuer dringende Erkrankungen, Unfaelle etc. ist dort eingerichtet.

Einfache bis mittelschwere Operationen koennen, insbesondere in Nairobi, in ausgewaehlten Krankenhaeusern durchgefuehrt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe moeglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht haeufig durchgefuehrte Eingriffe nach aerztlicher Ruecksprache in Europa oder Suedafrika durchgefuehrt werden.

Das Mitbringen von Medikamenten ist ausser einer auch in Deutschland ueblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Grossstaedte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfaelschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist auch in Kenia moeglich. Haeufig sind die Kosten fuer aerztliche Behandlungen in Kenia fuer Europaeer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten ueber eine zusaetzliche Reisekrankenversicherung verfuegen. Wer sich laengerfristig in Kenia aufhalten will, sollte ueber eine private Krankenversicherung verfuegen, die Behandlungskosten in Kenia und in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer deutschen oder internationalen Flugrettungsversicherung sowie lokal fuer Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
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Tel.: (03018) 172000
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Guinea: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 27.07.2010

Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Am 27. Juni 2010 hat der erste Praesidentschafts-Wahlgang in ruhiger Atmosphaere stattgefunden. Der zweite Wahlgang wird voraussichtlich Mitte August abgehalten.

Allgemeine Reiseinformationen

Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansaetzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europaeischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.

Reisen ueber Land / Strassenverkehr

Geteerte Strassenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzuebergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung oeffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfaelle sind haeufig.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Visum

Fuer die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige moeglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

Ja mit gueltigen Visum

Vorlaeufiger Reisepass

Ja mit gueltigem Visum

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja mit gueltigem Visum

Reisepass

Ja mit gueltigem Visum

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

Nein

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, mit gueltigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.

Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverstaendniserklaerung der Erziehungsberechtigten in franzoesischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich fuehren.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige koennen sich kurzfristig aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulaessig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Waehrung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjaehrigen unter 21 Jahren durchgefuehrt wird, muss stets die Hoechststrafe verhaengt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhaengen.

Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschliesslich der dort Beschaeftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughaefen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstoessen ist die Beschlagnahme des Geraets und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Guinea ist gemaess WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gueltige Impfung gegen Gelbfieber ist fuer alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. Naehere Informationen siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html

In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.

Das Auswaertige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlaehmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ueber 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.

Die Standardimpfungen fuer Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfaelle pro Jahr bestaetigt.

Malaria

Sowohl bezueglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehoert Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Muecken. Unbehandelt verlaeuft insbesondere die gefaehrliche Malaria tropica (> 90 % der Faelle in Guinea!) bei nicht-immunen Europaeern haeufig toedlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes, ganzjaehriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Fuer die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhaeltlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persoenliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unvertraeglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mueckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • Koerper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztaegig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Koerperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

85.000 Faelle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 fuer Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevoelkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanuelen) und Bluttransfusionen besteht grundsaetzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Faellen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden waehrend des Aufenthaltes nicht gefaehrden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblaetter mit den einschlaegigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Weitere Infektionskrankheiten

Dengue-Fieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Muecke Stegomyia aegypti uebertragen. Es laesst sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfaellen koennen ernsthafte Gesundheitsschaeden mit Todesfolge auftreten. Mueckenschutz ist die einzig moegliche Vorsorgemassnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Suesswassergewaessern im gesamten Land. Baden im offenen Suesswasser sollte daher grundsaetzlich unterlassen werden.

Lassa-Fieber

In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbruechen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Faelle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die aerztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Franzoesisch sprechende Fachaerzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgefuehrt werden. Fuer den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten fuer eine Hausapotheke ist zu empfehlen und fuer Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente haeufig europaeischer Herkunft. Medikamentenfaelschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten ueber einen ausreichenden auch fuer das Ausland gueltigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlaessige Reiserueckholversicherung verfuegen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
Buergerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Mali: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung

Unveraendert gueltig seit: 27.07.2010

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entfuehrungen und Anschlaegen

In den nordafrikanischen und den suedlich an die Sahara grenzenden Laendern waechst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Auslaendern zum Zwecke der Entfuehrung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in juengster Zeit zu Entfuehrungen. Wirksame Gegenmassnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestaetigen, jederzeit mit weiteren Entfuehrungen westlicher Staatsangehoeriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehoerige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entfuehrungsgefahr ausgesetzt. Das Auswaertige Amt raet von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militaerpraesenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Das Auswaertige Amt warnt vor Reisen in einige Regionen Malis, bitte beachten Sie unbedingt die Teilreisewarnung im nachfolgenden Abschnitt „Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung“.

Deutlich erhoehte Anschlags- und Entfuehrungsrisiken bestehen u.a. fuer touristische Ziele, an denen regelmaessig westliche Staatsangehoerige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wuesten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entfuehrungsrisiken verbunden.

Die Sicherheitsrisiken fuer Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmaessig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswaertige Amt raet daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung

Vor Reisen in die noerdlichen und nordoestlichen Gebiete Malis wird ausdruecklich gewarnt. Die o.g. Gebiete umfassen die Verwaltungsregionen Timbuktu (einschl. der Stadt Timbuktu), Gao und Kidal.

Von Reisen in das Gebiet Nara-Nampala-Léré nahe der mauretanischen Grenze sowie in das Grenzdreieck zu Senegal und Mauretanien (westlich und nordwestlich von Kayes) wird dringend abgeraten.

Von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militaerpraesenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche wird abgeraten.

Aktuelle Hinweise bestaetigen, dass jederzeit mit weiteren Anschlaegen und Entfuehrungen westlicher Staatsangehoeriger zu rechnen ist; von AQM ins Internet eingestellte Drohvideos richten sich ausdruecklich gegen deutsche Interessen. Dies gilt in besonderem Masse fuer den Norden Malis, in dem bewaffnete Gruppierungen verstaerkt grenzueberschreitend operieren.

Die Gefahr krimineller und terroristischer Übergriffe ist besonders gross noerdlich und nordoestlich der Stadt Timbuktu und den angrenzenden Gebieten in Richtung der Grenzen zu Niger, Algerien sowie Mauretanien.

Im Januar 2009 wurden vier europaeische Touristen in der Grenzregion Mali - Niger ueberfallen, von Al-Qaida mehrere Monate lang in der nordmalischen Wueste gefangen gehalten und eine der Geiseln Ende Mai ermordet.

Ein hoher malischer Offizier wurde im Juni 2009 in seinem Haus am Stadtrand von Timbuktu ermordet. Dieser Vorgang macht deutlich, dass Aktivitaet und Aktionsradius des terroristischen Netzwerkes zugenommen haben, ohne durch wirksame Gegenmassnahmen von Polizei oder Militaer aufgehalten zu werden.

Dass das Risiko fuer Europaeer weiterhin sehr hoch ist, hat leider eine weitere Entfuehrung im Grenzgebiet zu Niger am 25. November 2009 gezeigt. Im Juli 2010 wurde in Mali ein franzoesischer Staatsangehoeriger durch AQM ermordet; dieser war Monate zuvor im Nachbarland Niger entfuehrt worden.

Reisen ueber Land

Aufgrund der Instabilitaet in der benachbarten Côte d’Ivoire ist bei Reisen in der Region Sikasso – insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit – besondere Vorsicht geboten.

Wegen technischer Maengel an den Fahrzeugen und dem riskanten Verkehrsverhalten vieler Fahrer besteht generell eine hoehere Unfallgefahr als in Europa, wobei diese nach Einbruch der Dunkelheit noch ansteigt. Von Überlandautofahrten bei Dunkelheit wird - wegen des sehr hohen Unfallrisikos  plus der Gefahr von Überfaellen - generell abgeraten.

Im Innenstadtgebiet Bamakos sollte nach Mitternacht ein Auto oder ein Taxi benutzt werden. Unbeleuchtete Strassen sollten gemieden werden.

Die Weiterreise von Mali auf dem Landweg in angrenzende Laender kann aufgrund kurzfristig eintretender politischer Entwicklungen problematisch bzw. unmoeglich sein. Hier empfiehlt es sich, kurz vor geplanten Fahrten Erkundigungen einzuholen.

Erhoehte Anschlagsrisiken bestehen also generell fuer touristische Ziele, an denen regelmaessig westliche Staatsangehoerige verkehren.

Allgemeine Reiseinformationen

Die Republik Mali, ein Vielvoelkerstaat mit einem reichen kulturellen Erbe, bietet Touristen vielerlei Moeglichkeiten. Das mythische Timbuktu mit seiner 1000-jaehrigen Geschichte, Djenné mit seiner einzigartigen Moschee aus Bano und das Dogonland oestlich von Mopti sind weltbekannt und gehoeren zum Weltkulturerbe. Der Niger ist die Lebensader des Landes. Allerdings ist die Infrastruktur schwach entwickelt und die Hotels im Inneren des Landes bieten in der Regel wenig Komfort.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Visum

Deutsche Staatsangehoerige benoetigen fuer die Einreise nach Mali ein gueltiges Visum, das bei einer malischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Hierzu wird unter anderem ein bei Einreise mindestens noch 6 Monate gueltiger Reisepass benoetigt.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige moeglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gueltig

Vorlaeufiger Reisepass

Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gueltig

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gueltig

Reisepass

Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gueltig

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

Ja, bis zum 16. Lebensjahr, wird auch ohne Lichtbild anerkannt

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, mit Lichtbild, bei Einreise noch mind. 6 Monate gueltig

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige koennen sich kurzfristig aendern. In jedem Falle sollten aktuelle Informationen bei der malischen Vertretung in Berlin erfragt werden.

Besondere Zollvorschriften

Reisende mit eigenem Kfz benoetigen ein sog. „Carnet de passage“. Naehere Einzelheiten koennen bei den Automobilclubs erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Militaerische Anlagen und Personal, Staudaemme, Flughaefen, Bruecken, (Wasser-) Kraftwerke, Polizeistationen, Grenzuebergaenge und Ordnungshueter duerfen nicht fotografiert werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Mali ist gemaess WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gueltige Impfung gegen Gelbfieber ist fuer alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr – siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html

Das Auswaertige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlaehmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ueber 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.

Die Standardimpfungen fuer Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

In den vergangenen Jahren wurden in den Regionen Kayes und Kita Einzelfaelle von Gelbfieber bestaetigt.

Malaria

Sowohl bezueglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehoert Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Mali. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Muecken. Unbehandelt verlaeuft insbesondere die gefaehrliche Malaria tropica (ca. 90 % der Faelle in Mali!) bei nicht-immunen Europaeern haeufig toedlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes Malariarisiko. Noerdlich des 16. Breitengrades tritt Malaria episodisch auf, suedlich der Linie Gao - Timbuktu saisonal mit hoechsten Erkrankungszahlen waehrend der Regenzeit und  anschliessenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Fuer die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhaeltlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persoenliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unvertraeglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mueckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,

  • Koerper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztaegig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Koerperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

130.000 Faelle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 fuer Mali gemeldet. 2005 waren knapp 2 % der erwachsenen Bevoelkerung und ca. 31 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanuelen) und Bluttransfusionen besteht grundsaetzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Faellen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.  Wenn Sie ihr Wohlbefinden waehrend des Aufenthaltes nicht gefaehrden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblaetter mit den einschlaegigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Weitere Infektionskrankheiten

Meningokokken-Krankheit

Mali wird waehrend der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April  regelmaessig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzuendung (Meningitis) heimgesucht mit ca. 400 bis 1500 gemeldeten Faellen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist waehrend der Meningitissaison auch fuer Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.

Dengue-Fieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Muecke Stegomyia aegypti uebertragen. Es laesst sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfaellen koennen ernsthafte Gesundheitsschaeden mit Todesfolge auftreten. Mueckenschutz ist die einzig moegliche Vorsorgemassnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Suesswassergewaessern im gesamten Land (z.B. im Fluss Niger, Nebenfluesse, Staudamm Selengué). Baden im offenen Suesswasser sollte daher grundsaetzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die aerztliche Versorgung in Bamako ist begrenzt. Franzoesisch sprechende Fachaerzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgefuehrt werden. Fuer den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Bamako in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten fuer eine Hausapotheke ist zu empfehlen und fuer Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Bamako haben ein ausreichendes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, haeufig franzoesischer Herkunft. Medikamentenfaelschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

Touristen, die nach Mali kommen, sollten ueber einen ausreichenden auch fuer das Ausland gueltigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlaessige Reiserueckholversicherung verfuegen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Mali durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und laengere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • nicht unabhaengig von individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlaesslich;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
Buergerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Kirgisistan: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 26.07.2010

Aktuelle Hinweise

  • Von Reisen in den Sueden Kirgisistans, vor allem in die Gebiete (Oblaste) Osch und Dschalalabad, wird derzeit abgeraten.
  • Bei Zusammenstoessen zwischen Angehoerigen der kirgisischen und usbekischen Bevoelkerungsgruppen in der Stadt Osch, die am 10. Juni 2010 begonnen hatten, waren viele Menschen getoetet bzw. verletzt worden. Der Übergangsregierung ist es nur mit Muehe gelungen, die Lage dort wieder unter Kontrolle zu bringen. Die Lage dort ist derzeit zwar ruhig, aber nach wie vor gespannt. Ein erneutes Aufflackern der Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Im Norden Kirgisistans ist es ueberwiegend ruhig. Ein Übergreifen der Unruhen aus dem Sueden ist zwar nicht wahrscheinlich, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.
  • Alle deutschen und europaeischen Staatsangehoerigen, die sich gegenwaertig in Kirgisistan aufhalten, werden um besondere Vorsicht gebeten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit moeglichst nicht mehr unterwegs zu sein und sich ueber die Sicherheitslage informiert zu halten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Insbesondere im Sueden des Landes gibt es islamische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschlaege auch auf westliche Einrichtungen sind nicht voellig auszuschliessen.

Reisen ueber Land / Strassenverkehr

Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Strassen, Erdrutschen, dem haeufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kaelteeinbrueche) schwierig und gefaehrlich sind. Die schlechten Strassenverhaeltnisse landesweit und die von westeuropaeischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhoehte Unfallgefahr im Strassenverkehr. Dies gilt auch fuer die vielbefahrene Strecke Bischkek - Almaty. Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint.

Kriminalitaet

Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalitaet ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fussgaengerunterfuehrungen und bei Dunkelheit.

In der Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit - vor allem nach Einbruch der Dunkelheit - zu Raubueberfaellen auch auf Auslaender gekommen. Reisenden wird empfohlen, auf Spaziergaenge bei Dunkelheit grundsaetzlich zu verzichten, sowie in der Naehe von Hotels, Restaurants, Bars und an anderen typischerweise von Auslaendern frequentierten Orten besonders vorsichtig zu sein. Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstaehlen, zum Beispiel auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfaellen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig liegt.

Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten

Offizielle Landeswaehrung ist der Som. Die Waehrung ist voll konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr auslaendischer Waehrungen unterliegt keinen Beschraenkungen, sofern diese zollrechtlich entsprechend deklariert werden. Der Umtausch von Bargeld ist in den groesseren Staedten problemlos moeglich. Kreditkarten werden nur selten akzeptiert. In der Hauptstadt Bischkek stehen vereinzelt Geldautomaten zur Verfuegung, die internationale Kreditkarten sowie auch deutsche EC-Karten akzeptieren. Internationale Bar-Überweisungen koennen zum Beispiel ueber Western Union problemlos durchgefuehrt werden.

Sprachkenntnisse

Beim Besuch entlegener Gegenden ist fuer Reisende ohne kirgisische oder russische Sprachkenntnisse sprach- und ortskundige Begleitung zu empfehlen (auch aus Sicherheitsgruenden).

Sonstiges

Waehrend des Aufenthalts in Kirgisistan sollten Reisende stets ihren Reisepass mit sich fuehren. Die kirgisische Polizei hat die Befugnis, Reisende, die keinen Pass vorweisen koennen, zu verhaften. Gelegentlich werden Touristen auch unter dem Vorwand einer Personenkontrolle von Polizisten auf oeffentlichen Strassen und Plaetzen angehalten und um Vorlage ihrer Papiere und Geldboerse gebeten. Nicht selten hat anschliessend Geld gefehlt.

Es kommt auch vor, dass an Polizeikontrollstellen (vor allem an Busbahnhoefen und Grenzuebergaengen) unter verschiedenen Vorwaenden Schmiergelder in zum Teil betraechtlicher Hoehe verlangt werden.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Visum

Das fuer die Einreise nach Kirgisistan erforderliche Visum kann mit Reisepass (Personalausweis ist nicht ausreichend) bei einer der kirgisischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden. (Ausnahme: Fuer Diplomatenpassinhaber besteht seit dem 01.12.2000 keine Visapflicht mehr).

Touristenvisa koennen auch bei Einreise nach Kirgisistan am Flughafen Manas ausgestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland (Berlin, Bonn, Frankfurt am Main) einzuholen, da der Konsularschalter am Flughafen Manas nicht immer besetzt ist und es daher zu groesseren Verzoegerungen kommen kann. Die Vorlage einer Einladung ist weder bei der Visumsbeantragung in Deutschland noch am Flughafen in Bischkek erforderlich.

Visa werden, unabhaengig vom Reisezweck und der Art des vorgelegten Reisedokuments, nur fuer eine Gueltigkeitsdauer von hoechstens 30 Tagen ausgestellt. Eine eventuelle Verlaengerung muss nach Einreise bei der Abteilung OWIR in der Hauptverwaltung des kirgisischen Innenministerium (GUWD) beantragt werden.

Fuer die Weiterreise nach oder durch Usbekistan oder Kasachstan ist grundsaetzlich ein gueltiges usbekisches bzw. kasachisches Einreisevisum (auch Transitvisum) erforderlich. Eine Ausnahme zwischen Kirgisistan und Kasachstan ist seit 01.06.2009 in dem Abkommen ueber die gegenseitige Anerkennung von Touristenvisa geregelt. Danach duerfen deutsche Staatsangehoerige mit einem kirgisischen Touristenvisum auch in die kasachischen Regionen Almaty und Shambyl einreisen, sowie deutsche Staatsangehoerige mit einem kasachischen Touristenvisum in die kirgisischen Regionen Issyk-Kul, Talas und Tschuj.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige moeglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

Ja; Gueltigkeit drei Monate ueber die Reise hinaus

Vorlaeufiger Reisepass

Ja; Gueltigkeit drei Monate ueber die Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorlaeufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja

Gueltigkeit drei Monate ueber die Reise hinaus

Reisepass

Ja

Gueltigkeit drei Monate ueber die Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorlaeufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

Ja, bis zum 14. Lebensjahr

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, mit gueltigem Visum (auch ohne Foto)

Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Minderjaehrige muessen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich fuehren.

 

Das Auswaertige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses fuer Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder ueber 12 Jahre benoetigen einen Reisepass.

Fuer Reisende deutscher Staatsangehoerigkeit gilt die polizeiliche Meldepflicht (Registrierung) fuer Aufenthalte von 60 Tagen und laenger. Zustaendige kirgisische Behoerde ist das sogenannte 'OWIR' bei der oertlich zustaendigen Polizeidienststelle. Die Registrierung muss innerhalb der ersten 5 Aufenthaltstage erfolgen.

Aufenthalte von weniger als 60 Tagen sind nicht meldepflichtig.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswaertige Amt empfiehlt, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu ueberpruefen. Hierbei ist besonders auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A zu achten; Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre. Bei besonderer Exposition empfehlen sich folgende weitere Impfungen: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Typhus (z.B. Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. bei Langzeitaufenthalten und Tierkontakten). Bei Ausfluegen in die bewaldete Bergwelt besteht in den Fruehsommermonaten die Gefahr einer durch Zecken uebertragenen FSME-Erkrankung. Da lokal zugelassene Impfstoffe nicht zu empfehlen sind, sollte entsprechender Impfschutz ggf. in Deutschland erworben werden.

Malaria

Im Grenzgebiet zu Kasachstan nordwestlich von Bischkek gibt es ein geringes Malariarisiko. Auch aus den suedlichen Provinzen Osch, Dschalal-Abad und Batken wurden ungewoehnlich viele Malariaerkrankungen gemeldet. Es handelt sich ausschliesslich um Malaria tertiana durch P.vivax Infektionen. Sollten diese Regionen im Sommer und Herbst besucht werden, ist in den Abend- und Nachtstunden eine Expositionsprophylaxe durch geeignete langaermelige Kleidung und mueckenabweisende Hautmittel (Repellentien) empfehlenswert. Bei entsprechenden Symptomen (z.B. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen) muss auch an eine Malaria gedacht werden. Fuer die Behandlung sind Chloroquinpraeparate in den meisten Faellen geeignet.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europaeischen Verhaeltnissen. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente sowie Verbandmaterial und Einwegspritzen mitzufuehren, da diese auch bei Behandlung in Krankenhaeusern selbst beschafft werden muessen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmoeglichkeiten ist nicht vorhanden. Reisende, die sich besonderen Risiken aussetzen (in Kirgisistan u.a. Bergsteiger) muessen sich bewusst sein, dass auch in der Hauptstadt Notfaelle meist nur unzureichend behandelt werden koennen.

Vorsorglich wird daher empfohlen, von der Moeglichkeit der Registrierung bei der Botschaft Gebrauch zu machen. So koennen im Notfall Angehoerige und Krankenversicherung schnell kontaktiert werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

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Kolumbien: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 26.07.2010

Aktuelle Hinweise

Im Grenzgebiet zu Venezuela ist es in mehrfach zu Stoerungen der oeffentlichen Sicherheit und Ordnung gekommen. Mehrere Grenzuebergaenge wurden wiederholt gesperrt. Es wird daher von Grenzuebertritten nach Venezuela auf dem Landwege abgeraten.

Darueber hinaus raet das Auswaertige Amt nach wie vor von Reisen in die Grenzregion zu Venezuela, Ecuador, Peru und Panamá und in alle vom Binnenkonflikt betroffenen Regionen ab. Dazu zaehlen insbesondere (aber nicht nur) die Departamentos Putumayo, Chocó, Nariño und Arauca sowie der Sueden des Landes.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalitaet/ Entfuehrungen/ Terrorismus/ Sicherheit

Die Sicherheitslage in Kolumbien hat sich in den letzten fuenf Jahren generell verbessert. Das Sicherheitsniveau in den meisten Metropolen (insbesondere in Bogotá) ist mit dem anderer lateinamerikanischer Grossstaedte durchaus vergleichbar. Dennoch hat es in juengster Zeit wieder Anschlaege der FARC in verschiedenen Regionen und Staedten, auch in Bogotá, gegeben. Bewaffnete Auseinandersetzungen - hauptsaechlich in entlegenen Teilen und vor allem im Sueden des Landes - kommen weiter vor.

In der Regel gelten die groesseren Anschlaege staatlichen Einrichtungen. Anschlaege der FARC auf zivile (touristische) Ziele sind daher nicht sehr wahrscheinlich, koennen allerdings auch nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.

Das Auswaertige Amt raet gegenwaertig insbesondere von Reisen in die Departamentos Chocó, Putumayo, Nariño und Arauca ab.

Wie in der Mehrzahl der lateinamerikanischen Staaten sind auch in Kolumbien landesweit die Kriminalitaetsrate (insbesondere Strassendiebstaehle und Wohnungseinbrueche) und die allgemeine Gewaltbereitschaft - im Vergleich zu Europa - sehr hoch. Hiervon sind auch Viertel der Hauptstadt Bogotá und Touristenzentren betroffen, in denen sich Auslaender ueblicherweise bewegen.

Hinzu kommen Gefahren durch Auseinandersetzungen bzw. Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskraeften und den illegalen Gewaltgruppen in laendlichen Gebieten. Ferner besteht in Kolumbien weiterhin die Gefahr von Entfuehrungen durch die illegalen bewaffneten Gruppen und durch kriminelle Banden, die haeufig auch Auslaender mitunter jahrelang als Geiseln festhalten, um Loesegeld zu erpressen oder politische Forderungen durchzusetzen.

Die Gefahr, Opfer eines Verbrechens zu werden, kann durch Beachtung der ueblichen Verhaltensregeln und Vorsichtsmassnahmen sowie der nachfolgenden Hinweise gesenkt werden:

  • Leisten Sie auf keinen Fall Widerstand, wenn es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem bewaffneten Überfall kommt.
  • Achten Sie bei Menschenansammlungen besonders gut auf Ihre Wertgegenstaende und Ihr Gepaeck.
  • Vermeiden Sie bei Dunkelheit einsame Viertel und Strassen, Vorsicht ist nachts auch in der Altstadt von Bogotá angebracht. Seien Sie abseits der Touristenzentren nicht allein unterwegs, insbesondere wenn Sie keine Ortskenntnis besitzen.
  • Vermeiden Sie einsame Haltestellen bei Fahrten mit oeffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Auf Fahrten als Anhalter sollten Sie unbedingt verzichten. Auch sollten Anhalter grundsaetzlich nie mitgenommen werden.
  • Verzichten Sie auf auffaelligen (auch Mode-)Schmuck und nehmen Sie Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mit.
  • Lassen Sie Ihr aufzugebendes Gepaeck vor der Rueckreise am Flughafen in Plastikfolie einschweissen – dies schuetzt vor Diebstaehlen aus Ihrem Gepaeck und vor unbewusstem Drogenschmuggel. Verschlossene Koffer werden von den kolumbianischen Behoerden bei Drogenverdacht aufgebrochen. Auch daher empfiehlt es sich, die Koffer am Flughafen unverschlossen mit Plastikfolie umwickeln zu lassen.
  • Verzichten Sie auf typische „Rucksackreisen“.
  • Vorsicht an Geldautomaten: Ziehen Sie Geld moeglichst nur in Begleitung und achten Sie auf auffaellige Personen in Ihrer unmittelbaren Umgebung.
  • Wichtige Dokumente (Reisepass, Flugticket, etc.) sollten im Hotelsafe deponiert werden.  Fahrzeuge sollten nur auf bewachten Parkplaetzen abgestellt werden. Legen Sie keine Taschen etc. sichtbar auf die Autositze, sondern verstauen Sie diese unter den Sitzen oder im Kofferraum.
  • Nehmen Sie moeglichst keine Getraenke, Esswaren, Suessigkeiten oder Zigaretten von Fremden an.
  • Lassen Sie Essen/Getraenke im Restaurant nicht unbeaufsichtigt, wenn Sie deren spaeteren Verzehr noch beabsichtigen.
  • Fuer Taxifahrten gilt unbedingt folgende Grundregel: Benutzen Sie stets den Telefonservice, um ein Taxi zu bestellen oder benutzen Sie autorisierte Taxis an den kenntlich gemachten autorisierte Taxistaenden (i.d.R erkennen Sie diese am mit offizieller Kleidung kenntlich gemachten Personal, welches vor Abfahrt ihren Namen und die Nummer des Taxis notiert).

Reisen ueber Land

Die kolumbianischen Sicherheitsbehoerden haben in den vergangenen fuenf Jahren enorme logistische und personalintensive Anstrengungen unternommen, um die Sicherheit der Strassenverbindungen zwischen den wichtigsten Staedten des Landes zu gewaehrleisten (insbesondere an den wichtigsten Feiertagen und an den Wochenenden werden die Hauptrouten gesichert). Die Hauptrouten zwischen den wichtigsten Staedten des Landes koennen daher in der Regel befahren werden. Allerdings sollten auch diese Strecken nur tagsueber und moeglichst an Wochenenden oder Feiertagen befahren werden. Benutzen Sie moeglichst unauffaellige Fahrzeuge. Ein persoenliches Restrisiko (Überfaelle, Entfuehrungen, hohe Zahl von Unfaellen) kann allerdings nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden. Ausfluege in der Umgebung von Bogotá und (mit Einschraenkungen) in den Umgebungen anderer Staedte sind ebenfalls moeglich. Von Nachtfahrten (auch mit Bussen) wird wegen der erhoehten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land dringend abgeraten.

Vor Überlandfahrten sollten unbedingt die verfuegbaren Sicherheitserkenntnisse der kolumbianischen Sicherheitsdienste oder anderer ortskundiger Stellen eingeholt und die Entscheidung ueber eine Fahrt nur nach sorgfaeltiger Pruefung des Sicherheitsrisikos getroffen werden.

Von der Benutzung des Landweges in entlegenen Gebieten, insbesondere in den vom Binnenkonflikt betroffenen Zonen, raet das Auswaertige Amt nach wie vor ab. Dazu zaehlen insbesondere (aber nicht nur) die Departamentos Putumayo, Chocó, Nariño und Arauca sowie die Grenzregionen – vor allem die Grenzregion zu Venezuela, Ecuador, Peru und Panama - und der Sueden des Landes

Bezueglich vulkanischer Aktivitaeten stellt das staatlich geologische Institut Ingeominas unter
http://intranet.ingeominas.gov.co/pasto/Principales_volcanes_de_Colombia
Informationen zur Verfuegung.

Drogen

Gelegentlich werden Touristen als unwissende "Drogenschmuggler" eingesetzt. Nehmen Sie daher kein Gepaeck fuer Fremde mit und kontrollieren Sie ab und zu den Inhalt Ihres eigenen Gepaecks.

Reisende und ihr Gepaeck werden in Einzelfaellen sehr genau kontrolliert. Passagiere werden gelegentlich stichprobenartig einer Roentgenkontrolle unterzogen. Ziel ist dabei die Überpruefung, ob Drogen im Koerperinneren befoerdert werden.

Sollte die Polizei Ihr Gepaeck wegen Drogenverdachts durchsuchen, achten Sie darauf, dass ein unabhaengiger Zeuge dabei ist. Wer wegen Drogenbesitzes verurteilt wird, muss mit hohen Strafen rechnen, die im kolumbianischen Strafvollzug verbracht werden muessen. Die Haftbedingungen sind wesentlich haerter als in Deutschland.

Allgemeine Reiseinformationen

Sprache

Grundkenntnisse im Spanischen sind empfehlenswert bis notwendig, Englischkenntnisse sind abseits der Staedte wenig verbreitet.

Geld / Kreditkarten

In Kolumbiens Staedten kann problemlos mit allen gaengigen Kreditkarten bezahlt werden. US-Dollars und Euro werden bei Banken, guten Hotels oder in Wechselstuben eingetauscht. Kreditkarten sollten jedoch niemals aus der Hand gegeben werden und bei der Benutzung des Geldautomaten sollte dieser daraufhin ueberprueft werden, ob moeglicherweise „Praeparierungen“ zum illegalen Auslesen der Karte angebracht worden sind. Ansonsten gilt fuer die Benutzung von Geldautomaten: Geld nur in belebten Strassen, grossen Banken oder Einkaufszentren abheben.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige moeglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Gueltigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate

Vorlaeufiger Reisepass

Ja, Gueltigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Deutsch-kolumbianische Doppelstaater muessen mit einem kolumbianischen Pass ein- und ausreisen

Reisedokumente Kinder / Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, Gueltigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate

Reisepass

Ja, Gueltigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

Nein

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, Gueltigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate

Weitere Anmerkungen

Deutsch-kolumbianische Doppelstaater muessen mit einem kolumbianischen Pass ein- und ausreisen

Visum

Deutsche Staatsangehoerige benoetigen fuer einen rein touristischen Aufenthalt in Kolumbien kein Visum. Die maximale Aufenthaltsdauer betraegt in diesem Fall 180 Tage. An den Grenzuebergangsstellen bzw. auf den internationalen Flughaefen wird von der Immigrationsbehoerde Departamento Administrativo de Seguridad (DAS) per Stempel im Reisepass die Aufenthaltsdauer festgelegt. Reisende sollten daher bei der Einreisekontrolle durch Vorlage von Einladungsschreiben, Flugtickets o.ae. die Grenzbeamten bitten, eine Aufenthaltsdauer zu genehmigen, die den angestrebten Aufenthaltszeitraum abdeckt, was in der Regel auch erfolgt.

Überschreitet der Aufenthaltszeitraum die genehmigte Aufenthaltsdauer, muss rechtzeitig beim DAS eine Verlaengerung beantragt werden, die gebuehrenpflichtig ist. Der DAS ist in allen groesseren Staedten des Landes vertreten.

Sofern der Aufenthalt nicht ausschliesslich touristischen Zwecken dient, kontaktieren Sie bitte die Botschaft der Republik Kolumbien in Berlin mit der Frage, ob ein Visum fuer Ihren Aufenthalt in Kolumbien erforderlich ist. Informationen zu Visa fuer Kolumbien finden Sie auf den Internetseiten der Botschaft unter www.botschaft-kolumbien.de

Bei der Einreise auf dem Landweg sollte darauf geachtet werden, dass man am Grenzuebergang einen Einreisestempel erhaelt. Dies gilt insbesondere fuer Einreisen zur Nachtzeit.

Besondere Zollvorschriften

Das Ausfuehren von kolumbianischen Original-Kulturguetern ist untersagt.

Medizinische Hinweise

Gelbfieber

Eine Impfpflicht gegen Gelbfieber besteht nicht. Im Jahre 2005 wurden allerdings 20 Faelle mit 13 toedlichen Verlaeufen aus Kolumbien gemeldet. Von der WHO wird eine Impfung empfohlen, wenn das mittlere Tal des Magdalena-Flusses, die westlichen und oestlichen Auslaeufer der Cordillera Oriental von der Grenze mit Ecuador bis zur Grenze mit Venezuela, die Auslaeufer der Sierra Nevada, Urabá und das Tiefland im Osten (Orioquia) und Amazonien bereist werden.

Impfschutz

Das Auswaertige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ueber vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus.

Die Standardimpfungen fuer Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Dengue-Fieber

In den Vorjahren wurden bis zu 50.000 Faelle von Dengue-Fieber in Kolumbien gemeldet. Dengue-Fieber wird von tagaktiven Muecken uebertragen, wobei es sich auch in hoeher gelegenen Gebieten auszubreiten scheint. In Einzelfaellen koennen ernsthafte Gesundheitsschaeden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht entlang der Atlantikkueste, im Magdalena- und Caucaflusstal, Putumayo und den Cordillera Oriental-Auslaeufern. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, lediglich das Vermeiden von Mueckenstichen kann helfen (s.u.).

Malaria

In den Vorjahren wurden mehr als 100.000 Malariafaelle in Kolumbien gemeldet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Muecken. Unbehandelt verlaeuft, insbesondere die gefaehrliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europaeern haeufig toedlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Ein hohes ganzjaehriges Risiko besteht in den tiefer gelegenen, laendlichen Gebieten der Provinzen Amazonia (suedlichen Llanos-Region mit den Departements Amazonas, Guainia, Guaviare, Putumayo und Vichada), Pacifico (Kueste, Departement Choco und Grenzgebiet zu Panama) und Karibik (Urabá-Bajo Cauca, suedl. Kueste von Panama bis einschliesslich Departement Cordoba).

Ein mittleres Risiko mit instabiler Übertragung besteht in den tiefer gelegenen laendlichen Gebieten im Nordosten (noerdliche Llanos-Region).

Ein geringes oder kein Risiko besteht auf den Inseln Andrés und Providencia sowie auch in Bogotá und Umgebung, anderen Staedten und den Hoehenlagen.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Fuer die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhaeltlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persoenliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unvertraeglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der o.g. mueckengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:

  • koerperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztaegig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Koerperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanuelen) besteht grundsaetzlich das Risiko einer lebensgefaehrlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschliesslich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspuelen und Zaehneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schaelen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie moeglich mit Seife die Haende, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Haendedesinfektion, wo angebracht, durchfuehren, Einmalhandtuecher verwenden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist, soweit es sich um die groesseren Staedte handelt, mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.

Die Kosten fuer aerztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte koennen z.T. erheblich hoeher als in Deutschland sein. Sie werden von deutsche Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Ruecksprache mit dem zustaendigen Krankenversicherungstraeger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer zuverlaessigen Reiserueckholversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient fuer die anfallenden Behandlungskosten zunaechst in Vorlage treten muss.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Kolumbien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe auch www.dtg.org

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
Buergerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Venezuela: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 26.07.2010

Aktuelle Hinweise

  • Bis zu den Parlamentswahlen am 26. September 2010 ist vor allem in der Hauptstadt und in den Universitaetsstaedten mit spontanen Demonstrationen  zu rechnen, bei denen es zu Gewalttaetigkeiten kommen kann. Es wird empfohlen, sich ueber die aktuelle Lage zu informieren.
  • In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze in den venezolanischen Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia besteht als Folge des kolumbianischen Binnenkonflikts eine erhoehte Gefahr von Entfuehrungen und anderen Gewaltverbrechen.Von Reisen in die Grenzregion zu Kolumbien wird abgeraten. Abgeraten wird auch von der Ausreise nach Kolumbien ueber den Landweg. Wie in den vergangenen Wochen ist auch weiterhin mit voruebergehenden Schliessungen der Grenze zu Kolumbien zu rechnen, so dass es teilweise zu extrem langen Wartezeiten kommen kann.
  • Bei der Ausreise aus Venezuela kann es zu zeitaufwaendigen Kontrollen kommen, da die venezolanischen Behoerden zur Bekaempfung des internationalen Drogenhandels umfassende Kontrollen von Gepaeck und Personen durchfuehren. Reisende werden daher gebeten, bereits drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen. Reisende und ihr Gepaeck werden sehr genau und mehrfach durch Einheiten der Nationalgarde kontrolliert, deren Angehoerige in aller Regel nur Spanisch sprechen. Diese Kontrollen gehen ueber das allgemein an internationalen Flughaefen uebliche Mass hinaus. Am Flughafen Maiquetia (Caracas) werden weiterhin viele aufgegebene Gepaeckstuecke zur Drogenkontrolle durchstochen. Beschaedigungen von Gepaeck und ggf. auch von Gegenstaenden, die sich in den Koffern befinden, sind die Folge. Zur Kontrolle von Personen kommen in den Flughaefen regelmaessig sogenannte Ganzkoerperscanner zum Einsatz. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass auch weiterhin in nicht vorhersehbaren Faellen und Situationen die bisher als Regel ueblich gewesene Kontrolle durch Roentgen in einem Krankenhaus in der Umgebung des Flughafens erfolgt. Der Transport zum Krankenhaus erfolgt dabei durch die venezolanische Armee mit Militaertransportfahrzeugen in Begleitung von venezolanischen Armeeangehoerigen, die in der Regel ebenfalls nur Spanisch sprechen. Die Einhaltung ueblicher medizinischer Standards bei Erstellung der Roentgenaufnahme (z.B. Schutz durch Bleischuerze) ist dabei oft nicht gewaehrleistet. Das Auswaertige Amt hat diese Praxis bereits mehrfach bei den zustaendigen Behoerden in Venezuela beanstandet. Ziel des Ganzkoerperscans als auch des Roentgens ist die Überpruefung, ob im Koerperinneren Drogen befoerdert werden. Drogenkuriere werden von allen venezolanischen Gerichten in aller Regel zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.
  • In juengster Zeit hat sich die Zahl der an DENGUE-Fieber Erkrankten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in etwa verdoppelt. Dies gilt vor allem fuer den Bundesstaat Miranda und die Region Caracas, sowie in geringerem Masse auch fuer andere Landesteile.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalitaet

Eine deutliche Gefaehrdung sowohl fuer Individual- als auch fuer Gruppenreisende stellt die hohe Kriminalitaetsrate in Venezuela dar. Entfuehrungen zur Erpressung von Geldzahlungen und Überfaelle mit Waffengewalt haben zugenommen. Auch Deutsche sind davon betroffen gewesen. Die Strassenkriminalitaet in venezolanischen Grossstaedten, besonders in Caracas, ist unvermindert hoch. Jedoch auch ausserhalb der Staedte ist mit Gewaltkriminalitaet zu rechnen.

In letzter Zeit berichten Reisende vermehrt von Kontrollen durch Uniformierte (Polizei, Militaer) im Stadtgebiet, bei Strassenkontrollen, oder auch am Flughafen. Verschiedentlich sind Reisende dabei von den uniformierten Kontrolleuren beraubt oder zu Geldzahlungen bzw. Geldumtausch genoetigt worden. Haendigen Sie bei derartigen Kontrollen nach Moeglichkeit nur eine Kopie Ihres Passes aus und nicht das Originaldokument.

Auf der Ferieninsel Margarita besteht die Gefahr bewaffneter Raubueberfaelle, auch in Hotelanlagen und bei begleiteten und organisierten Gruppenexkursionen.

Als besonders gefaehrlich gelten das Zentrum von Porlamar und die Kuestenorte Playa El Agua und El Yaque.

In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze in den venezolanischen Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia besteht als Folge des kolumbianischen Binnenkonflikts eine erhoehte Gefahr von Entfuehrungen und anderen Gewaltverbrechen.

Die Grenzregion zu Kolumbien sollte nicht bereist werden. Abgeraten wird auch von der Ausreise nach Kolumbien ueber den Landweg.

Es wird dringend geraten:

  • Fahrten bei Dunkelheit aus Sicherheitsgruenden moeglichst zu vermeiden.
  • Kein Camping und keine Reisen per Anhalter durchzufuehren.
  • Sich vor Ausfluegen ohne einheimische Reiseleiter genauestens zu erkundigen, welche Orte unbedingt zu meiden sind.
  • Sich schon bei der Ankunft auf dem Flughafen Caracas umsichtig zu verhalten; es haeufen sich Überfaelle unter Beteiligung von Uniformtraegern und Taxifahrern. Insbesondere sollte man nicht in der Ankunftshalle des Flughafens auf Transportangebote von vorgeblichen Taxifahrern oder autorisiert wirkenden Personen eingehen, sondern ausschliesslich die offiziellen Flughafen-Taxis (schwarze Gelaendewagen der Marke Ford Explorer mit gelben Kennzeichen) benutzen, die unmittelbar --vor-- der Ankunftshalle warten.
  • Besonders waehrend der Dunkelheit ist es auf der Autobahn zwischen dem Flughafen und Caracas mehrfach zu Überfaellen gekommen. Die Botschaft raet deshalb generell davon ab, nachts diese Strecke zu benutzen.
  • Bei der Benutzung von Taxis und Bussen nur Fahrzeuge in gutem technischen Zustand zu waehlen, die in Funkverkehr mit ihrer Firmenzentrale stehen. Es koennen auch Taxis oder Kleinbusse benutzt werden, die vom Hotel ausdruecklich empfohlen werden. Bei der Benutzung von vermeintlich preiswerteren Taxis und Bussen besteht hohes Risiko ausgeraubt zu werden.
  • Auf keinen Fall Widerstand zu leisten, sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem bewaffneten Überfall kommen.
  • Geld nur an den dafuer ausgewiesenen Schaltern zu tauschen.
  • Keine wertvollen Gegenstaende oder groessere Geldbetraege mitzufuehren; dieser Rat gilt auch fuer die Fahrt zum und den Aufenthalt am Flughafen zwecks Abreise.
  • Kontrollen von Reise- und Handgepaeck an den Flughaefen sollten Sie vorsorglich mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen und hierbei persoenliche Gegenstaende, insbesondere Wertgegenstaende, nicht aus den Augen lassen. Geben Sie Wertgegenstaende oder elektronische Artikel (z.B. Laptops) nicht in Ihr Fluggepaeck, sondern behalten Sie diese im Handgepaeck bei sich und unter Ihrer staendigen Aufsicht.

Beim Einsatz von Kreditkarten/Bankkarten ist erhoehte Vorsicht angebracht, da es immer wieder Faelle von betruegerischen Abbuchungen gibt.

Allgemeine Reiseinformationen

Grundkenntnisse im Spanischen sind empfehlenswert bis notwendig, Englischkenntnisse sind wenig verbreitet.

Reisen ueber Land

Individualtouristen sollten beachten, dass Venezuela ueber keine ausgepraegte touristische Infrastruktur verfuegt.

Gelegentlich steht trotz einer Zimmerreservierung, die in der Regel nur gegen Vorausbezahlung vorgenommen wurde, das gewuenschte Hotelzimmer nicht zur Verfuegung. Ähnlich verhaelt es sich mit Flugreservierungen, insbesondere bei Inlandsfluegen, die haeufig ueberbucht sind.

Geld / Kreditkarten

Landeswaehrung ist der Bolivar. Zum Jahresbeginn 2008 wurde als Konsequenz extrem hoher Inflationsraten ein "neuer" Bolivar (umgangssprachlich in Venezuela als Bolivar Fuerte bezeichnet) eingefuehrt. Daneben sind auch die "alten" Bolivares weiterhin gueltig. Ein "neuer" Bolivar entspricht dabei dem Wert von 1000 "alten" Bolivares.

Das Abheben von Geld mit EC- und Kreditkarten in Venezuela kann nicht garantiert werden. Bezahlung mit Kreditkarten in groesseren Geschaeften, Restaurants und Hotels ist moeglich. Der Umtausch erfolgt zum staatlich festgelegten festen Kurs zum US-Dollar. Der Tausch von auslaendischer Waehrung auf einem Parallelmarkt ist gesetzlich verboten.

Ein- und Ausreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Gueltigkeit bei Einreise noch mindestens 6 Monate

Vorlaeufiger Reisepass

Ja, Gueltigkeit noch mindestens 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Deutsch-venezolanische Doppelstaater muessen mit einem venezolanischen Pass ein- und ausreisen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, Gueltigkeit bei Einreise noch mindestens 6 Monate

Reisepass

Ja, Gueltigkeit bei Einreise noch mindestens 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

Nein

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, mit Foto, Gueltigkeit bei der Einreise noch mindestens 6 Monate

Weitere Anmerkungen

Deutsch-venezolanische Doppelstaater muessen mit einem venezolanischen Pass ein- und ausreisen

Bei der Einreise ist ein 6 Monate ueber die vorgesehene Aufenthaltsdauer hinaus gueltiger deutscher Reisepass mitzufuehren. Die Einhaltung dieser Bestimmung wird in letzter Zeit schaerfer kontrolliert und kann bei Nichtbeachtung zur Einreiseverweigerung fuehren. Anerkannt werden auch Kinderausweise/ -paesse, sofern sie ein Lichtbild enthalten.

Bei Einreise auf dem Luftweg wird jedem Touristen eine Einreisekarte im Flugzeug ausgehaendigt, die zu einem Aufenthalt von i.d.R. bis zu 60 Tagen, nach unterschiedlicher Handhabung der venezolanischen Einreisebehoerden gelegentlich auch laenger, berechtigt. Das gruene Doppel muss der Passinhaber bei der Ausreise wieder abgeben. Achten Sie daher bei der Einreise darauf, dass Ihnen dieses gruene Doppel ausgehaendigt wird. In Venezuela muessen sich auch Auslaender jederzeit ausweisen und ihren legalen Aufenthaltsstatus nachweisen koennen.

Visum

Visumpflicht fuer die Einreise nach Venezuela besteht nur noch fuer Anreisen mit einem Segelschiff, Einreisekategorie „Embarcaciones Deportivas“.

Ausreisesteuer

Bei der Ausreise per Flugzeug muessen eine Flughafengebuehr sowie eine Ausreisesteuer von z.Zt. 162,50 Bolivares (ca. 38,00 US-Dollar) entrichtet werden. Diese ist immer direkt von dem Reisenden an einem speziellen Schalter am Flughafen zu bezahlen und kann/darf seit kurzem nicht mehr in den Flugticketpreis einbezogen werden.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige koennen sich kurzfristig aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das Auswaertige Amt empfiehlt, vor der geplanten Reise die venezolanische Botschaft in Berlin um Auskunft ueber die aktuell zu befolgenden Bestimmungen zu bitten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Beachten Sie, dass venezolanische Sicherheitskraefte konsequent gegen Drogenhandel und -konsum vorgehen. Bei Verstoessen gegen das Rauschgiftgesetz muss mit Gefaengnisstrafen von 8 bis zu 20 Jahren gerechnet werden.

Paeckchen von Fremden sollten keinesfalls angenommen werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswaertige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ueber 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Eine Gelbfieberimpfung wird fuer alle Gebiete ausser der Nordkueste und den Inseln empfohlen. Die Standardimpfungen fuer Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Muecken. Unbehandelt verlaeuft sie, insbesondere die gefaehrliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europaeern haeufig toedlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Ein hohes Risiko besteht in den suedlichen Regenwaldgebieten, insbesondere in den Provinzen Bolivar und Amazonas. Ein mittleres Risiko besteht in den Provinzen Delta Amacuro mit dem Orinoco-Delta und Sucre. Ein geringes Risiko besteht herdfoermig im Nordwesten. Malariafrei sind die mittleren Kuestenabschnitte, die Hoehenlagen, die Inseln und die Stadtgebiete.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Fuer die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhaeltlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persoenliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unvertraeglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mueckengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:

  • koerperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztaegig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Koerperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanuelen) besteht grundsaetzlich das Risiko einer lebensgefaehrlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschliesslich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspuelen und Zaehneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schaelen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie moeglich mit Seife die Haende, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Haendedesinfektion, wo angebracht, durchfuehren, Einmalhandtuecher verwenden.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
Buergerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Malaysia: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 23.07.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Malaysia ist ein multiethnisches und multireligioeses Land mit starker islamischer Praegung. Hierauf sollten Sie Ruecksicht nehmen und oertliche Gepflogenheiten (z.B. auch Kleidung, Verhalten) respektieren.

Kriminalitaet / Entfuehrungen

Im Jahr 2000 wurde auf der Insel Sipadan/Sabah eine Reisegruppe von bewaffneten Gewalttaetern als Geiseln genommen und auf die suedlichen Philippinen entfuehrt. Auch in juengster Zeit gab es wieder Hinweise auf eine moegliche derartige Gefaehrdung. Die malaysischen Polizei- und Militaerbehoerden raeumen entsprechende Erkenntnisse ein, versichern jedoch, dass verstaerkte und geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Dennoch koennen kuenftige Zwischenfaelle nicht voellig ausgeschlossen werden.

Es gibt in Malaysia immer wieder Faelle von Trickbetruegereien, insbesondere durch Animation zu Gluecksspielen. Hiervon sind vor allem Alleinreisende betroffen, die an touristischen Orten gezielt angesprochen und unter einem Vorwand in Privatwohnungen gelockt werden.

Auch gibt es regelmaessig Berichte ueber Handtaschendiebstahl durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Es kam in diesen Faellen schon mehrfach zu ernsthaften Verletzungen, v.a. wenn die Tasche nicht losgelassen bzw. schraeg ueber Schulter und Arm und zur Strassenseite hin getragen wurde.

Schiffsverkehr / Piraterie

Bei Benutzung von Faehr- und Ausflugsbooten (auch im Landesinneren) wird zu Vorsicht geraten. Reisende sollten sich ueber Sicherheits- und Rettungseinrichtungen an Bord und die Seetuechtigkeit des Schiffes informieren. Die Gefaehrdung der Schifffahrt in den Gewaessern um Malaysia (insbesondere Strasse von Malakka) durch Piraterie ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurueckgegangen, besteht aber fort.

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen ueber Land

Wegen der anhaltenden Gewalt in drei thailaendischen Suedprovinzen wird fuer Reisen von Malaysia nach Thailand auf dem Landweg dringend empfohlen, die Thailand betreffenden Reisehinweise zu beachten.

Touristen, die ihren Urlaub im Bundesstaat Sabah verbringen wollen, sollten entlegene und unkonventionelle Touristenziele meiden. Besondere Vorsicht wird in Ost-Sabah empfohlen.

Es ist zu empfehlen, bei Überlandreisen mit Bussen besonders auf das Reisegepaeck zu achten, welches im Gepaeckfach verstaut wird.

Bei dem Besuch von Naturparks ist die Begleitung durch ortskundige gepruefte Begleiter empfehlenswert, da die Ausschilderung bei Dschungelpfaden oft unzureichend ist.

Naturkatastrophen

Es treten gelegentliche saisonale Stuerme auf, die mitunter mit Überflutungen einhergehen. Heftige Tropengewitter mit Blitzschlaegen gibt es ganzjaehrig.

Malaysia befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss, wie die schweren Seebeben im Indischen Ozean (Tsunami) vom 26.12.2004 gezeigt haben.

Insbesondere in den Spaetsommermonaten kann die Belastung durch "haze" (siehe auch „Medizinische Hinweise“) in einzelnen Regionen punktuell ein gesundheitsbeeintraechtigendes Niveau erreichen. Aktuelle Daten (Air Pollutant Index - API) sind in Zeiten, wenn "haze" auftritt, auf der Webseite des malaysischen Umweltministeriums www.doe.gov.my abrufbar.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige moeglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

ja, Gueltigkeit 6 Monate ueber Reise hinaus

Vorlaeufiger Reisepass

ja, Gueltigkeit 6 Monate ueber Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorlaeufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

 -

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

ja, Gueltigkeit 6 Monate ueber Reise hinaus

Reisepass

ja, Gueltigkeit 6 Monate ueber Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorlaeufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

ja, aber stets mit Foto

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja

Weitere Anmerkungen

 -

Visum

Fuer deutsche Staatsangehoerige besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne Berufstaetigkeit bis zu 3 Monaten.

Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tage gueltig ist.

Deutsche, die ein Arbeitsverhaeltnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benoetigen eine nur schwer erhaeltliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss.Seit dem Ende der Straffreiheitsfrist am 28. Februar 2005 gehen die malaysischen Einwanderungsbehoerden rigoros gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten, bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklaert ist. Auf gueltige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die oertlich zustaendige "Immigration" kontaktiert werden.

Besondere Zollvorschriften

Die malaysischen Zollvorschriften entsprechen hinsichtlich der Einfuhr von Waren, dem Transport von Tabak, Parfum und Alkohol internationalem Standard.

Reisende, die Betraege ueber 10.000 US-$ ein- oder ausfuehren wollen, muessen dies mit einem hierfuer vorgesehenen und am Flughafen erhaeltlichen Formblatt anmelden. Naehere Informationen unter www.customs.gov.my

Der Transport von lebendigen oder ausgestopften Tierarten, sowie Muschelgehaeuse oder auch Bekleidung und Gegenstaende, die aus den Haeuten geschuetzter Tierarten hergestellt und in Malaysia kaeuflich sind, fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Sowohl der Export aus Malaysia als auch der Import nach Deutschland sind unter hohe Strafen gestellt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Drogenvergehen werden, ebenso wie illegaler Waffenbesitz, mit der Todesstrafe geahndet, die auch gegen Auslaender verhaengt wird. Fuer Muslime gilt im familienrechtlichen Bereich die Scharia. Auch einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen koennen gemaess § 377 des malaysischen Strafgesetzbuches mit bis zu 20 Jahren Gefaengnis und Stockschlaegen bestraft werden.

Medizinische Hinweise

Alle medizinischen Einrichtungen sind kostenpflichtig; private Einrichtungen mitunter teuer.

Impfschutz

Das Auswaertige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ab 4 Wochen oder bei besonderer Exposition (z.B. Laufen, Joggen, Jagd, laendliche Gebiete) auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Encephalitis. Nur bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten muss eine Gelbfieberimpfung nachgewiesen werden, siehe auch www.who.int

Die Standardimpfungen fuer Kinder (siehe Merkblatt des Gesundheitsdienstes) und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Dengue-Fieber

wird durch den Stich hauptsaechlich tagaktiver, infizierter Muecken uebertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht moeglich. Konsequente Barrieremassnahmen (Schutz vor Mueckenstichen, s.u.) sind die einzig moeglichen Schutzmassnahmen. Waehrend und nach der Regenzeit steigen die Faelle von Dengue-Fieber deutlich an. Im Jahr 2009 betrug die Zahl der gemeldeten Dengue-Erkrankungen 41.486, davon verliefen 88 toedlich. Der Schutz vor tag- und nachtaktiven Muecken ist die beste und einzige Vorsorgemassnahme.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Muecken. Unbehandelt verlaeuft insbesondere die gefaehrliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europaeern haeufiger toedlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Eine Malariainfektion ist ganzjaehrig in einigen Landesteilen und abhaengig von den Regenzeiten mit unterschiedlichem Risiko moeglich, Plasmodium falciparum (65%) kommt haeufiger vor als Plasmodium vivax (35%). Ein hohes Risiko besteht auf Borneo (Sabah einschliesslich Kuestenregion), an der Grenze zu Kalimantan (fast ausschliesslich P. vivax) ist das Risiko geringer. Im Landesinneren der malaiischen Halbinsel sinkt das Risiko weiter, Kuestenregionen, Staedte und das Gebiet um Kuala Lumpur gelten als malariafrei.

Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Fuer die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhaeltlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persoenliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unvertraeglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mueckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • koerperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsueber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Koerperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Andere tropische Infektionskrankheiten (z.B. Typhus, Japanische Encephalitis, Chikungunya, Bilharziose) kommen vor, allerdings in unterschiedlicher Gefaehrdung von Reisenden.

HIV/AIDS

ist in Malaysia bisher weniger weit verbreitet als in manchen anderen Staaten Suedostasiens, die Anzahl der Neuinfektionen steigt aber an; Durchseuchung in den bekannten Risikogruppen, hier insbesondere im Drogenmilieu.

Durchfallerkrankungen/Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Haze

Teile Malaysias sind immer wieder vom sogenannten „Haze“ betroffen. Beim „Haze“ handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-aehnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbraende in Malaysia und Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage koennen die Schadstoffwerte, die von malaysischen Stellen veroeffentlicht werden, taeglich und von Ort zu Ort schwanken. Es wird daher empfohlen, sich regelmaessig aus der lokalen Presse ueber die aktuelle Belastung am Aufenthaltsort zu informieren. Soweit dort stark erhoehte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, koennen Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie Alte und Kleinkinder sind staerker gefaehrdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine koerperliche Betaetigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmassnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen einschlaegigen gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u.a.) sollten vor Reisen in eventuell betroffene Gebiete einen Arzt konsultieren.

Vogelgrippe

Auch in Malaysia ist die klassische Gefluegelpest (hochpathogene Form der aviaeren Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, umschriebene Ausbrueche bei Tieren auch in 2007, bisher keine menschlichen Erkrankungsfaelle. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Voegeln und Gefluegel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Gefluegelmaerkten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veroeffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).

Medizinische Versorgung

Allgemein befriedigende Gesundheitsversorgung mit oft im Ausland ausgebildeten Fachaerzten. An der Westkueste der malaiischen Halbinsel findet man weitgehend gute hygienische Verhaeltnisse vor. Westliche Arzneimittel, auch viele deutsche Praeparate, sind in staedtischen Gebieten erhaeltlich.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
Buergerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Jamaika: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 23.07.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalitaet

Wegen der hohen Kriminalitaet ist besonders in der Hauptstadt Kingston, aber auch in staedtischen Bezirken der Touristenzentren Montego Bay, Negril und Ocho Rios erhoehte Vorsicht geboten.

Es kommt nicht selten zu Diebstaehlen bzw. bewaffneten Überfaellen. In solchen Faellen wird dringend davon abgeraten, Widerstand zu leisten, da die Bereitschaft, Waffen einzusetzen, hoch ist. In den letzten Jahren gab es vereinzelte Überfaelle auf Busse bei Überlandfahrten. Auch von Entfuehrungen mit Loesegeldforderungen wird berichtet. Deutsche sind bisher hiervon allerdings nicht betroffen gewesen.

Daneben sind Raub mit Koerperverletzung im Zusammenhang mit Marihuanakonsum und -handel an der Tagesordnung. Haeufig sind junge Touristen betroffen. Es wurden Faelle bekannt, in denen Drogenhaendler und Polizisten naiven Touristen gemeinsam Fallen stellten. Vor der Einnahme irgendwelcher Drogencocktails, die vor allem in den Touristenzentren angeboten werden, wird dringend abgeraten.

Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich moeglichst nicht allein, vor allem nicht zu Fuss ausserhalb der Hotelkomplexe bewegen.

Unachtsamkeit und Leichtsinn ziehen Diebe an. Daher sollte man keine Wertgegenstaende im Hotelzimmer, Mietwagen oder am Strand unbeaufsichtigt liegen lassen, nur kleinere Geldbetraege mit sich fuehren und lieber Kreditkarten verwenden, die in Jamaika problemlos akzeptiert werden. Flugscheine, Reisedokumente, Reiseschecks etc. sollten im Hotelschliessfach deponiert oder nicht erkennbar unter der Kleidung getragen werden. Wichtige Dokumente (Pass, Internationaler Fuehrerschein, Adressenlisten) sollten in Kopie und getrennt von den Originalen mitgefuehrt werden.

Naturkatastrophen

In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den suedlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis November Wirbelsturmsaison. Es muss mit Tropenstuermen, starken Regenfaellen und unter Umstaenden auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehoerden beachten.

Aktuelle Informationen ueber Wirbelstuerme sind im Internet u.a. unter http://www.nhc.noaa.gov abrufbar.

Allgemeine Reiseinformationen

Die Landessprache ist englisch, deutsche Sprachkenntnisse sind kaum vorhanden.

Strassenverkehr

In Jamaika herrscht Linksverkehr. Die meisten Strassen sind zweispurig, eng und kurvenreich. Wegen der vielen Schlagloecher, herumstreunender Tiere sowie der teilweise unberechenbaren und ruecksichtslosen Fahrweise Einheimischer ist im Strassenverkehr besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Motorraeder und -roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden; es besteht Helmpflicht.

Die wichtigsten Verkehrsmittel in Jamaika sind Bus und Minibus. Diese Fahrzeuge sind oft in schlechtem technischen Zustand. Sie sind haeufig in Verkehrsunfaelle verwickelt und auch immer wieder Tatort von Überfaellen und Diebstaehlen. Es wird empfohlen, von Reisen mit diesen Fahrzeugen nach Moeglichkeit Abstand zu nehmen. Das Reisen mit einem amtliche zugelassenen Taxi (Fahrzeug mit einem roten PP-Kennzeichen) ist eher zu empfehlen; der Preis sollte auf jeden Fall vor Abfahrt ausgehandelt werden. Das Fahren auf der Landstrasse sollte nach Einbruch der Dunkelheit tunlichst vermieden werden.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Reisedokumente / Visum

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige moeglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

Fuer einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen reicht zur Einreise nach Jamaika der deutsche Reisepass aus, der noch 6 Monate ueber den beabsichtigten Aufenthalt hinaus Gueltigkeit haben muss. Ein Visum ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Vorlaeufiger Reisepass

Ja, aber er muss noch 6 Monate gueltig sein. Der vorlaeufige Reisepass faellt nicht unter das US Visa Waiver Programm, d. h. man benoetigt ein Visum fuer eine Weiter- oder Durchreise in die USA.

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

 -

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, aber mit Foto und noch 6 Monate gueltig. Der Kinderreisepass faellt nicht unter das US Visa Waiver Programm, d. h. man benoetigt ein Visum fuer eine Weiter- oder Durchreise in die USA.

Reisepass

Ja, aber er muss noch 6 Monate gueltig sein.

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

Nein

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, aber mit Foto

Weitere Anmerkungen

Minderjaehrige sollten ueber ein eigenes Einreisedokument verfuegen.

Bei Einreise zu Geschaeftszwecken muss ein Visum vorab bei der jamaikanischen Botschaft in Berlin (Schmargendorfer Str. 32, 12159 Berlin, Tel. 030-859945-11/21, Fax: 030-859945-40, Email: info@jamador.de, Internet: www.jamador.de) eingeholt werden.

Eine Verlaengerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsaetzlich moeglich und kann direkt bei der zustaendigen Einwanderungsbehoerde beantragt werden.

Die Beamten der Einwanderungsbehoerde an den Flughaefen ueberpruefen bei Bedarf bei der Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und das Vorliegen eines Rueckflugtickets.

Besondere Zollvorschriften

Fuer die Kontrolle im Rahmen der Zollvorschriften bei der Ankunft wird meistens bereits im Flugzeug ein Formular ausgegeben, das vom Reisenden die Auflistung von anderen als fuer den persoenlichen Bedarf mitgebrachten Gegenstaenden mit Wertangabe verlangt.

Frei zur Einfuhr sind fuer alle Reisenden ab 18 Jahren neben dem persoenlichen Gepaeck zusaetzlich 170 ml Parfuem und 340 ml Eau de Toilette sowie 1 Liter alkoholische Getraenke und 200 Zigaretten; die Artikel muessen aber angegeben werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Jamaika ist kein Drogenparadies. Handel und Besitz von Drogen werden hart bestraft (zunaechst Untersuchungshaft bis zur Verhandlung, Urteil lautet meist auf Geldstrafe und/oder Gefaengnis und danach Abschiebung).

Geschlechtsverkehr unter gleichgeschlechtlichen Partnern ist in Jamaika strafbar. Die tatsaechliche Strafverfolgung ist sehr uneinheitlich.

Ein grosser Teil der Bevoelkerung ist Homosexuellen gegenueber feindlich eingestellt.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswaertige Amt empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ueber vier Wochen auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Eine gueltige Impfung gegen Gelbfieber wird fuer alle Reisenden aelter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt.

Malaria

Jamaika galt lange als malariafrei. 2006 und 2007 kam es jedoch zu neuen Einschleppungen mit kleineren Ausbruechen in der Umgebung von Kingston. Diese Ausbrueche sind gestoppt. Da die Übertraegermuecken aber im Land endemisch vorkommen, besteht eine latente Gefahr. Konsequenter Mueckenschutz wird empfohlen, zusaetzliche medikamentoese Vorsorgemassnahmen sind nicht erforderlich.

Denguefieber

Denguefieber tritt auch mit der schweren haemorrhagischen Verlaufsform immer wieder auf. Aufgrund der mueckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden im Land empfohlen, ganztaegig koerperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),Insektenschutzmittel anzuwenden und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

Mehrere Zehntausend Faelle von HIV/AIDS-Infektionen werden fuer Jamaika gemeldet. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanuelen) und Bluttransfusionen besteht grundsaetzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschliesslich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspuelen und Zaehneputzen ausschliesslich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schaelen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie moeglich mit Seife die Haende, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Haendedesinfektion, wo angebracht, durchfuehren, Einmalhandtuecher verwenden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Jamaika entspricht nicht europaeischen Verhaeltnissen, insbesondere bezueglich der Notfallversorgung. Die behandelnden Ärzte sowie auch die Krankenhaeuser verlangen in der Regel sofortige Barbezahlung. Ein ausreichender, weltweit gueltiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlaessige Reiserueckholversicherung sind dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Jamaika durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe auch www.dtg.org

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
Buergerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Belize: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 22.07.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalitaet

Die Kriminalitaet ist in den letzten Jahren spuerbar gestiegen. Dabei spielen Drogenhandel und –transit eine grosse Rolle. Auch Touristen koennen von Gewaltkriminalitaet, einschliesslich bewaffneter Überfaelle und Diebstaehle, betroffen sein.

Besonders in Belize City und nach Einbruch der Dunkelheit ist Vorsicht geboten. Auch in Touristenzentren ist es ratsam, Wertgegenstaende im Hotelsafe zu verwahren, keinen Schmuck zu tragen und auch bei Tageslicht in Gruppen aufzutreten bzw. zu reisen. Im Notfall kann die belizische Touristenpolizei um Hilfe gebeten werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Naturkatastrophen

In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den suedlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstuermen, starken Regenfaellen und unter Umstaenden auch mit Erdrutschen gerechnet werden.

Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar.

Infrastruktur

Belize ist ein Entwicklungsland. Die Fremdenverkehrseinrichtungen sind zum Teil sehr einfach, doch gibt es auch Hotels der Luxusklasse.

Sprachen

Offizielle Landessprache ist Englisch, obwohl in einigen Gegenden der spanische Einfluss der Nachbarlaender deutlich zu spueren ist. Ausserdem wird ein Patois gesprochen, das auch fuer den Auslaender mit guten Englischkenntnissen schwer verstaendlich ist. Die einheimische Bevoelkerung verfuegt nicht ueber deutsche Sprach­kenntnisse.

Geld/Kreditkarten

Die meisten Kreditkarten werden in Belize anerkannt. Mit Karten der Gesellschaften Visa, Master Card, Plus und Cirrus kann Geld von Bankautomaten abgehoben werden. Bevorzugtes Zahlungsmittel ist der US-Dollar. Auch Banken nehmen in der Regel keine Euro an. Auslaendische Waehrungen koennen bei den zugelassenen Wechselstellen (Domestic Commercial Banks, Postmaster General, Accountant General und Belize Global Travel Services) in belizische Waehrung getauscht werden. Geldtausch bei nicht zugelassenen Stellen ist eine strafbare Handlung unter dem Wechselgesetz und kann eine Verurteilung bis zu $ 10.000 und/oder eine Gefaengnisstrafe bis zu 12 Monaten nach sich ziehen.

Strassenverkehr

In Belize herrscht Rechtsverkehr. Die Hauptverkehrsstrassen sind zweispurig und in einem relativ guten Zustand. Entlegene Gegenden sind nur ueber ungepflasterte Wege zu erreichen. Das Verhalten von Fussgaengern, Fahrradfahrern und herumstreunenden Tieren im Strassenverkehr erfordert besonders umsichtiges und defensives Fahrverhalten. Das Fahren ueber Land nach Einbruch der Dunkelheit sollte moeglichst vermieden werden. An den beiden Hauptstrassen, die Belize City mit Mexiko bzw. Guatemala verbinden, befinden sich Tank­stellen in angemessener Entfernung voneinander. Sonst gibt es Tankstellen nur in den groesseren Staedten. Eine Pannenhilfe gibt es nicht und oeffentliche Fernsprecher sind nur duenn gesaet. Allerdings ist das Mobilfunknetz inzwischen gut ausgebaut.

Es wird dringend davon abgeraten, unterwegs anzuhalten, um anderen Reisenden, die vermeintlich mit einer Panne liegen geblieben sind, Hilfestellung zu leisten.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Visum

Ein Visum zur Einreise nach Belize fuer einen Besuch bis zu einem Monat ist nicht erforderlich; bei einem darueber hinausgehenden Aufenthalt bis zu drei Monaten wird jedoch ein Visum benoetigt, das beim Immigration Office fuer derzeitig US-D 12,50 beantragt werden kann.

Ein Rueck- bzw. Weiterflugticket sowie der Nachweis ueber ausreichende finanzielle Mittel (50 US$/Tag) muessen bei der Einreise vorgelegt werden.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige koennen sich kurzfristig aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige moeglich:

 

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Mindestgueltigkeit 6 Monate

Vorlaeufiger Reisepass

Ja, Mindestgueltigkeit 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

 

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja, Mindestgueltigkeit 6 Monate

Reisepass

Ja, Mindestgueltigkeit 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

Nein, nur in Ausnahmefaellen

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Bisher keine Angaben

Weitere Anmerkungen

 

 

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Es ist strengstens untersagt, in Belize Waffen und Munition ohne Schein zu besitzen. Zuwiderhandeln wird mit hohen Geldstrafen und, im Wiederholungsfall, mit Gefaengnis geahndet. Handel und Besitz von Drogen werden hart bestraft (zunaechst Untersuchungshaft bis zur Verhandlung, danach bei Schuldspruch Verurteilung zu einer Geldstrafe und/oder Gefaengnisstrafe mit anschliessender Abschiebung).

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Fuer Belize sind keine Impfungen vorgeschrieben. Nur bei Einreise aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten nach Belize muss eine Gelbfieberimpfung nachgewiesen werden.

Entgegen offiziellen Bestimmungen kann es gelegentlich der Fall sein, dass auch ein Cholera-Impfzertifikat verlangt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ankunft aus einem Land erfolgt, in dem Cholera vorkommt oder man ausserhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt einreist.

Fuer den Kurzaufenthalt in Belize empfehlen sich Impfungen gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Sollte man sich laengere Zeit im Gastland aufhalten, koennten auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggf. auch Tollwut sinnvoll sein. Hier sollte ein erfahrener Tropenmediziner vor der Ausreise konsultiert werden.

Malaria, Denguefieber

Malaria kommt in laendlichen Gebieten Belizes vor. In juengster Zeit werden verstaerkt Denguefieber-Erkrankungen registriert, die ebenfalls von Stechmuecken uebertragen werden. Aus diesem Grunde sollte man sich allgemein gegen Mueckenstiche, z. B. durch Moskitonetze oder auch Verwendung von mueckenabwehrenden Mitteln schuetzen. Eine Malariaprophylaxe kann bei Besuch laendlicher Gebiete notwendig sein; auch hier sollte ein erfahrener Tropenmediziner beratend hinzugezogen werden.

Waehrend des Aufenthalts in Belize und nach der Rueckkehr aus Belize sollte beim Auftreten einer fieberhaften Erkrankung stets an eine Malariainfektion gedacht werden, da diese unbehandelt u. U. toedlich verlaufen kann.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Belize ist beschraenkt. Ärzte und Krankenhaeuser erwarten in der Regel sofortige Bezahlung. Es ist zu empfehlen, eine fuer Belize gueltige Reise­versicherung in Deutschland abzuschliessen, die eine Kranken- bzw. eine Ruecktransport­versicherung beinhaltet.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
Buergerservice
Arbeitseinheit 040
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Paraguay: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 22.07.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalitaet

Die Sicherheitslage hat sich in der letzten Zeit sowohl in den Staedten als auch auf dem Land deutlich verschlechtert. Die Zahl der Überfaelle hat zugenommen. Wertgegenstaende sollten nicht offen gezeigt werden. Bei Unterkuenften sollte auf konsequente Umsetzung von Sicherungsmassnahmen (Fenstergitter, feste Tueren, Alarmanlage, etc.) geachtet werden.

Bei Überfaellen sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Taeter haeufig bewaffnet sind und teilweise ohne (oder aus geringfuegigem) Anlass von der Waffe Gebrauch gemacht wird, wobei es auch schon zu Faellen mit Todesfolge kam.

Es werden auch immer wieder Deutsche Opfer von teilweise toedlich endenden Raubueberfaellen.

Als besonders gefaehrlich gelten derzeit Ciudad del Este, das Grenzgebiet zu Brasilien und Argentinien sowie die Gegend um Villarrica. Der am 24. April 2010 verhaengte 30-taegige Ausnahmezustand in den im Norden Paraguays liegenden Provinzen Concepción, San Pedro, Amambay, Alto Paraguay und Presidente Hayes wurde nicht verlaengert.

Von naechtlichen Überlandfahrten wird (auch wegen der schlechten Verkehrsverhaeltnisse) abgeraten.

Reisekasse und –dokumente sollten gut vor Diebstahl geschuetzt werden. Es wird empfohlen, Geld nur bei offiziellen Wechselstuben/ Banken zu wechseln und keine groesseren Barbetraege mit sich zu fuehren oder im Zimmer/ Haus aufzubewahren.

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen ueber Land

Die touristische Infrastruktur des Landes ist bescheiden, doch stehen neben Mietwagen zu allen Touristenzielen Reisebusse zur Verfuegung, nach Ciudad del Este auch eine regelmaessige Flugverbindung von Asunción aus.

Bei und nach starken Regenfaellen sind viele Strassen auch in staedtischen Bereichen nur eingeschraenkt und unter Gefahr befahrbar.

Aktuell werden in verschiedenen Landesteilen und in der Hauptstadt Asuncion wieder vermehrt Faelle von Dengue-Fieber registriert (siehe auch „Medizinische Hinweise“).

Flughafensteuer bei Ausreise

Bei der Ausreise aus Paraguay ueber den Flughafen von Asunción muss eine Flughafensteuer i.H.v. 31 USD entrichtet werden. Diese Steuer ist, bis auf wenige Ausnahmen, in der Regel bereits im Preis des Flugtickets enthalten.

Geld/Kreditkarten

Mit ec-Bankkarten sowie Kreditkarten und PIN kann an Geldautomaten (in groesseren Staedten) Bargeld abgehoben werden, derzeit jedoch oft nur bis zu 150 EUR pro Tag.

Dollar lassen sich im ganzen Land problemlos tauschen- allerdings werden 100-Dollar-Noten der Serien CB aus 2001 und D aus 2003 derzeit nicht akzeptiert, auch nicht bei Banken!

Die Bezahlung mit Kreditkarten ist nur in Asunción und Ciudad del Este und auch dort nicht ueberall moeglich.

Bargeld darf bis zu einer Summer von 10.000 USD eingefuehrt werden.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung fuer Kfz besteht nicht.

Strassen- und Flugverkehr

Besondere Vorsicht ist im Strassenverkehr geboten, das gilt vor allem fuer Fussgaenger! Die Unfallzahlen sind deutlich hoeher als in Mitteleuropa.

Flugverspaetungen sind an der Tagesordnung, auch kommt es immer wieder zu Überbuchungen der Fluege.

Immobiliengeschaefte

Bei Immobiliengeschaeften in Paraguay ist besondere Vorsicht angebracht:  Unterrichten Sie sich aus verschiedenen Quellen und vergleichen Sie die Grundstueckspreise. Kaufen Sie nichts, was Sie nicht zuvor besichtigt haben. Pruefen Sie die Eigentumsverhaeltnisse vor dem Kauf ausreichend und lassen Sie sich den aktuellen Grundstueckstitel vorlegen; immer wieder werden Faelle bekannt, bei denen Land mehrfach verkauft wurde, oder es wird Land von Personen angeboten, die nicht Eigentuemer sind. Grundlage fuer die Übertragung des Eigentums ist die sog. „escritura pública“, ein notarieller Vertrag, der zur Umschreibung des Eigentums beim Katasteramt vorgelegt werden muss. Die Durchsetzung von Rechtsanspruechen vor paraguayischen Gerichten ist haeufig muehsam und selten erfolgreich. Die Botschaft empfiehlt, in Grundstuecksangelegenheiten einen Rechtsanwalt oder Notar einzuschalten.

Auswanderung nach Paraguay

Personen, die erwaegen, nach Paraguay auszuwandern, wird dringend empfohlen, sich mit den Lebens- und Sicherheitsbedingungen vor Ort vertraut zu machen. Es wird insbesondere dazu geraten, eine Auslandskranken- und Rueckholversicherung in Deutschland abzuschliessen. Ausfuehrliche Hinweise zum Thema „Leben und Arbeiten in Paraguay“ koennen Sie der Homepage der deutschen Botschaft in Asunción unter www.asuncion.diplo.de entnehmen.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige nach Paraguay moeglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

ja

Vorlaeufiger Reisepass

ja

Personalausweis

nein

Vorlaeufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

 -

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

ja

Reisepass

ja

Personalausweis

nein

Vorlaeufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

wird bis zum 5. Lebensjahr akzeptiert

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

wird derzeit noch akzeptiert, es empfiehlt sich aber, nur Kinderausweise mit Bild zu verwenden

Weitere Anmerkungen

siehe Ausfuehrungen zum Punkt „allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjaehrige“ im nachfolgenden Text

Deutsche Staatsangehoerige muessen fuer einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einen gueltigen Reisepass, die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte "Internationale Einreisekarte" sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklaerung vorlegen, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel und keine Devisen im Gegenwert von ueber 10.000,- USD eingefuehrt werden.

Das Einreisedokument muss fuer die gesamte Dauer des Aufenthaltes gueltig sein.

Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjaehrige, die nicht dauerhaft in Paraguay leben, benoetigen fuer die Ein- und Ausreise nach/ aus Paraguay die Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten (mit Unterschriftsbeglaubigung) und eine Geburtsurkunde. Geburtsurkunde und Vollmacht muessen von der paraguayischen Botschaft legalisiert und von einem anerkannten Übersetzer auf spanisch uebersetzt sein.

Leben Eltern und Kind dauerhaft in Paraguay und es reist nur ein sorgeberechtigter Elternteil mit,  muss von dem anderen Elternteil  vor  einem paraguayischen Friedensrichter eine entsprechende Zustimmung in Form eines „permiso de menor“ abgegeben werden. Diese Ausreisegenehmigung muss anschliessend vom Justizministerium sowie dem Aussenministerium legalisiert und bei der Aus- und Einreise im Original vorgelegt werden.

Reisende auf dem Landweg muessen vor allem an den Grenzuebergaengen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Sueden und in Puerto Falcon (Argentinien gegenueber von Asunción) im Westen des Landes darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehoerden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls ist bei Kontrollen auf Überlandstrassen und bei der Ausreise eine Strafgebuehr von zur Zeit 160.000 Gs. (ca. 30 EUR) zu zahlen.

Um Verzoegerungen bei der Ausreise zu vermeiden, ist es ratsam, die Strafe nicht erst am Flughafen zu bezahlen, sondern dies schon 1-2 Tage vor Abflug bei der zustaendigen Behoerde (Migraciones) zu erledigen.

Aufenthaltsdauer

Die Aufenthaltsdauer kann verlaengert werden. Dies muss jedoch rechtzeitig vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei der Dirección General de Migraciones, Eligio Ayala esq. Caballero, Tel. 492.908 und 446.066, beantragt werden.

Eine Verlaengerung um 90 Tage kann in der Praxis auch einmalig durch eine kurzfristige Aus- und baldige Wiedereinreise erreicht werden.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige koennen sich kurzfristig aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Auskuenfte zum paraguayischen Auslaenderrecht koennen nur die zustaendigen paraguayischen Behoerden erteilen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

In den letzten Jahren wurde Paraguay verstaerkt von Drogenkurieren als Transitland genutzt. Die paraguayische Anti-Drogenbehoerde SENAD verzeichnet seit laengerem international anerkannte Fahndungserfolge; in den Gefaengnissen von Asunción sitzen auch Europaeer wegen Drogenschmuggels ein. Die Haftbedingungen sind hart (Überbelegung der Haftanstalten, mangelnde Hygiene und Versorgung), die Prozesse langwierig. Zu den Betreuungsmoeglichkeiten der Botschaft gehoert die Vermittlung eines Vertrauensanwalts.

Sollten Sie aus irgendeinem Grund festgenommen werden, bitten Sie in jedem Fall um sofortige Unterrichtung der Botschaft, die ueber ein Bereitschaftsdiensttelefon jederzeit zu erreichen ist.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Reisende, die aus einem Land mit Gelbfieber-Endemiegebieten einreisen, muessen einen gueltigen Gelbfieber-Impfschutz bei der Einreise nachweisen koennen. Da Gelbfieber auch in Paraguay selbst vorkommt, kann der Impfnachweis auch bei (Weiter-) Reise in ein Drittland erforderlich sein.

Das Auswaertige Amt empfiehlt allen Reisenden fuer den Aufenthalt in Paraguay einen Impfschutz gegen Gelbfieber, Tetanus, Diphtherie, ggf. Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ueber vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen fuer Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Dengue-Fieber

Zwischen November und April kann verstaerkt Dengue-Fieber auftreten. Auch 2009 wird eine saisonale Zunahme der Faelle in verschiedenen Departements des Landes beobachtet. Konsequente Barrieremassnahmen (Schutz vor Mueckenstichen) sind die einzig moeglichen Schutzmassnahmen. Dengue gehoert zu den haeufig importierten Virusinfektionen auch bei deutschen Reiserueckkehrern. Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt Dengue-Fieber in den „reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.

Malaria

Das Malariarisiko in Paraguay ist gering, die Übertragung erfolgt hauptsaechlich in den Monaten Oktober bis Mai durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Muecken (z.B. Iguazu – Wasserfaelle). Asuncion ist malariafrei. In Paraguay kommt ausschliesslich die weniger gefaehrliche Form der Malaria vor (Malaria tertiana durch Plasmodium vivax). Bei Fieber sollte man auch an diese Erkrankung denken und sich in aerztliche Behandlung begeben.

Eine medikamentoese Malariaprophylaxe ist fuer Paraguay nicht sinnvoll. Fuer laengere Aufenthalte in den ausgewiesenen Endemiegebieten wird die Mitnahme einer Dosis Chloroquin (z.B. Resochin®) zur Notfallselbstbehandlung (sog. stand-by-Medikation) empfohlen. Die Dosierung und die persoenliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unvertraeglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mueckengebundenen Infektionsrisiken (z.B. auch Dengue-Virusinfektionen) wird allen Reisenden empfohlen:

  • ganzkoerperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztaegig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Koerperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanuelen) besteht grundsaetzlich das Risiko einer lebensgefaehrlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Paraguay ist deutlich schlechter als in Europa. Vor allem auf dem Land ist sie in jeder Hinsicht problematisch. Trotzdem koennen die Kosten fuer aerztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte z.T. erheblich hoeher als in Deutschland sein. Sie werden von deutschen Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Ruecksprache mit dem zustaendigen Krankenversicherungstraeger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer zuverlaessigen Rettungsflugversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient fuer die anfallenden Behandlungskosten zunaechst in Vorlage treten muss.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Paraguay durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
Buergerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 21.07.2010

Aktuelle Hinweise

Der Tropensturm "Agatha" hat Ende Mai 2010 in Guatemala grosse Schaeden, zum Teil auch an der Infrastruktur (Bruecken, Strassen), verursacht. Die weiterhin starken Regenfaelle fuehren landesweit zu temporaeren Unterbrechungen der Verkehrswege.

Es besteht ein erhoehtes Risiko durch gewalttaetige Angriffe in vielen Landesteilen, vor allem in der Hauptstadt. Anschlaege (teilweise mit Granaten) auf Busse des oeffentlichen Nahverkehrs haben zugenommen.

Weitere Hinweise

Die allgemeine Sicherheitslage verschlechtert sich zunehmend im gesamten Land. Daher wird empfohlen, bei allen Reisen innerhalb Guatemalas erhoehte Sicherheitserwaegungen (naechtliche Reisen vermeiden, nicht alleine reisen, abgelegene Strecken meiden, Vorsicht bei Geldautomaten, beim Tanken und beim Verlassen von Supermaerkten, Banken und Einkaufszentren ) anzustellen. Insbesondere in Huehuetenango und Coatepeque kommt es immer wieder zu Unruhen, Gewalt und Brandschatzungen.

Überall im Land muss jederzeit mit unerwarteten gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden. Dabei koennen unbeteiligte Besucher Schaden nehmen. Reisenden wird entsprechend vorsichtiges Verhalten angeraten. Laengere Aufenthalte beduerfen zusaetzlicher Vorsorge. Zunehmend kommt es landesweit zu Faellen von Lynchjustiz. Ausserdem haeufen sich gewaltsame Auseinandersetzungen von Drogenbanden, insbesondere im Grenzgebiet zu Mexiko, in Alta- Verapaz (Cobán), San Marcos, Huehuetenango, Quiché, Izabal, Jutiapa, Zacapa, Escuintla und Petén.

Die Vulkane Acatenango / Chimaltenango und Tajamulco waren in den juengsten Vergangenheit Schauplatz krimineller Übergriffe auf Touristengruppen. Der Pacaya ist von Inguat wieder zum Besteigen mit lokalen Fuehrern frei gegeben.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalitaet

Bei Reisen nach Guatemala ist erhoehte Vorsicht geboten. Guatemala hat eine der hoechsten Kriminalitaetsraten in Lateinamerika. Vor allem im Stadtgebiet von Guatemala-Stadt, aber auch im Landesinneren, kommt es taeglich zu bewaffneten Überfaellen, deren Opfer haeufig auch Touristen sind. Die Hemmschwelle zum Einsatz exzessiver Gewalt ist sehr niedrig.

Das gesamte Grenzgebiet Guatemala-Mexiko ist Einflussgebiet der organisierten Kriminalitaet sowie Schauplatz gewaltsamer Auseinandersetzungen von Jugendbanden. Die Grenzstadt nach Mexiko, Tecún Umán, gilt als Kriminellen-Hochburg.

Am Rio Dulce im Departement Izabal kommt es gelegentlich zu Überfaellen auf Segel- und Motoryachten, bei denen auch Gewalt angewendet wird. Es wird empfohlen, den Fluss nur tagsueber zu befahren und abends nicht allein zu ankern, sondern an einer der mehreren hoteleigenen Molen am Rio Dulce.

Der Besitz von Waffen ist weit verbreitet. Grundsaetzlich muss von der Bereitschaft zum Waffeneinsatz ohne irgendeine Warnung ausgegangen werden. Vermeiden Sie es deshalb, die Taeter durch Widerstand herauszufordern. Es ist allemal sinnvoller, die geforderten Gegenstaende (Wertsachen, Gepaeck, Pkw etc.) widerstandslos herauszugeben und sich ruhig zu verhalten. Ratsam ist auch, stets einen „verzichtbaren“ Geldbetrag mit sich zu fuehren. Gelegentlich werden Straftaten auch durch uniformierte Sicherheitskraefte bzw. Personen in Uniform begangen. Überfaelle werden ausser auf Einzelpersonen und oeffentliche Busse auch auf die vielfach angebotenen privaten Shuttle-Transporte zwischen den touristischen Zentren veruebt.

Überfaelle werden zwar nicht gezielt auf Mietwagen veruebt, sind jedoch wegen der hohen Kriminalitaet haeufig, insbesondere im Grenzgebiet zu Mexiko.

Es wird empfohlen, Reisedokumente (Paesse, Flugtickets u.ae.) an einem sicheren Platz (z.B. im Hotelsafe) aufzubewahren und Kopien der wichtigsten Unterlagen (Pass, Tickets etc.) zu fertigen, um sich ausweisen zu koennen.

Die Deutsche Botschaft empfiehlt dringend, vor der Einreise bzw. unmittelbar danach Kopien der Reisedokumente (Pass, Flugschein, Reisekrankenversicherung ) an die Deutsche Botschaft (Fax: 00502 – 23652270, E-Mail : info@guat.auswaertiges-amt.de ) zu senden.

Guatemala-Stadt

Die Mehrzahl der Überfaelle auf Einzelpersonen findet in der Zone 1, 4, 5, 9, 18 und auf den verschiedenen Busbahnhoefen statt. Es wird geraten, die Zone 1 vor Einbruch der Dunkelheit zu verlassen. Überfaelle sollten nicht durch das Tragen von wertvollen Gegenstaenden wie Schmuck, teuren Sonnenbrillen, Fotoapparaten u.ae, herausgefordert werden. Halsketten, Ohrringe und Uhren werden haeufig ohne Ruecksicht auf moegliche Verletzungen der Bestohlenen entrissen. Davor schuetzt erfahrungsgemaess auch das Tragen billigen Modeschmucks nicht. Mit Taschen- und Trickdieben muss ueberall gerechnet werden. Auch der bewaffnete Raub von Fahrzeugen ("Carnapping") ist an der Tagesordnung.

Von Fahrten in die um die Hauptstadt gelegenen Elendsviertel wird dringend abgeraten.

Auch die insbesondere von Guatemalteken der Oberschicht und Auslaendern bewohnten Stadtviertel der Zonen 9, 10, 13, 14, 15 und 16 sind nicht mehr sicher. Nach Einbruch der Dunkelheit sollten Sie sich moeglichst nicht allein auf die Strasse begeben.

In den Zonen 9, 10 und 14 werden Geschaeftsreisende und Touristen regelmaessig unmittelbar nach Verlassen der Hotels oder auch Buerogebaeude ueberfallen. Mehrere Banden haben sich u.a. auf den Raub von Laptops und Mobiltelefonen spezialisiert. Insbesondere bei Bankgeschaeften ist besondere Vorsicht angezeigt.

In der Zone 10 ("Zona Viva“) kommt es abends des Öfteren zu Schiessereien.

Von der Benutzung von Stadtbussen (rot) - ausser Transmetro (gruen) - wird dringend abgeraten.

Sonstige touristische Zentren

Antigua

In der Umgebung von Antigua und in Antigua selbst ist erhoehte Vorsicht geboten. Es kommt hier u.a. immer wieder zu Überfaellen und in letzter Zeit auch wieder vermehrt zu sexuellen Straftaten. Insbesondere in den Abendstunden sollten Sie in Antigua nicht mehr allein auf die Strasse gehen. Im Stadtzentrum kommt es immer wieder zu bewaffneten Raubueberfaellen auf Touristen. Oft werden auch Rucksaecke von Touristen mit Hilfe von Ablenkungsmanoevern gestohlen. Taschen oder Rucksaecke sollten deshalb niemals z.B. neben den Stuehlen in Cafés etc. abgestellt werden. Trotz Polizeipraesenz am Aussichtspunkt „Cerro de la Cruz“ kommt es dort immer wieder zu Übergriffen auf Touristen.

Tikal

Die Maya-Ruinen von Tikal werden durch die Touristenpolizei (Politur) gesichert, die auf den Hauptwegen patrouilliert. Trotzdem kommt es auch dort zu sporadischen Überfaellen. Fuer alle Ruinenstaetten des Petén gilt, dass sie nur im Rahmen eines organisierten Ausflugs besichtigt werden sollten, die von einer Reihe von Reisebueros in der Hauptstadt und in Flores angeboten werden. Vor den sog. „sunrise- tours“ wird dringend abgeraten, da in den fruehen Morgenstunden noch keine Polizeipraesenz im Park von Tikal gesichert ist. Gleiches gilt fuer die Ruinen in Sayaxché im Dept. Petén. Es wird dringend geraten, nach Flores per Flugzeug anzureisen.

Department Sololá

Fahrten insbesondere auf Seitenstrassen im Dept. Sololá und der CA-1 sind wegen sich haeufender Überfaelle gefaehrlich. Insbesondere die alte Strecke ueber Patzun gilt es zu vermeiden. Hier operiert eine Bande insbesondere an den Wochenenden. Autos, Busse etc. werden durch die Bande „gestaut“ und systematisch ausgeraubt. Im Departement Sololá kommt es vermehrt zu Faellen von Lynchjustiz.

Chichicastenango und Panajachel (Atitlán-See)

Auch die Stadtzentren von Chichicastenango und Panajachel (Atitlán-See) sollten in den Abendstunden nicht allein aufgesucht werden. Vorsicht geboten ist bei Wanderungen um den Atilánsee. Insbesondere zwischen den Orten San Pablo la Laguna und San Marcos la Laguna sowie zwischen San Pedro la Laguna und Santiago de Atitlan kommt es immer wieder zu Überfaellen auf Touristen.

Reisen ueber Land

Das wichtigste Verkehrsmittel in Guatemala ist der Autobus. Überlandbusse, die sog. „chicken- busses“ (in letzter Zeit vor allem kurz vor der Grenze zu El Salvador und zwischen Antigua und Guatemala- Stadt) werden vermehrt das Ziel bewaffneter Banden. Sie sollten waehrend der Reise in Überlandbussen und in den Busbahnhoefen staendig auf Ihr Gepaeck achten (moeglichst nicht aufs Dach des Busses verladen lassen ) und das Handgepaeck niemals aus den Augen lassen. Die oeffentlichen Busse sind zumeist in schlechtem technischem Zustand, so dass betraechtliche Unfallgefahr besteht. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse im Rahmen der von Reisebueros organisierten Touren, aber auch auf diese Busse werden vermehrt gezielte Anschlaege veruebt. Reisen sollten sich auf die Hauptstrassen beschraenken. Im Landesinneren sind Nebenstrassen sowie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit zu vermeiden.

Gruppenreisende koennen und sollten vor Reiseantritt ueber die guatemaltekische Tourismusbehoerde INGUAT-Assistur (Tel. 00502-2421 2810 oder 15 50) ihre Reiseroute abklaeren und kostenlose Sicherheitsbegleitung anfordern.

Sonstige Hinweise

Innenpolitische Unruhen sind nicht auszuschliessen. Ohne oder mit geringer zeitlicher Vorwarnung koennen an neuralgischen Punkten landesweit Blockaden errichtet werden.

Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der einheimischen Bevoelkerung (Mayas) besonders in laendlichen Gebieten, aber auch in Touristenzentren, sollte man sich der Zustimmung der abzubildenden Personen versichern. In Faellen, in denen die Fotografie aus religioesen oder anderen Gruenden abgelehnt wird, sollte der Wunsch respektiert werden.

Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverstaendnissen (Kinderraub etc. ) mit der Gefahr, dass die Bevoelkerung Lynchjustiz anwendet.

Naturkatastrophen

Vulkane sollten nur mit landeskundiger Begleitung und/oder in Gruppen bestiegen werden. Bei der guatemaltekischen Tourismusbehoerde INGUAT (Tel.: 0052 – 2421 2810) kann hierfuer Polizeischutz angefordert werden.

Guatemala liegt in der durch Wirbelstuerme gefaehrdeten Zone (Wirbelsturmsaison ca. Juni bis November).

Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten

Gaengige Zahlungsmittel in Guatemala: Quetzales, US-Dollar, Traveller-Schecks, Kreditkarten (Visa, American Express, Mastercard). Bargeld kann mit einer ec-Karte (Maestro, Cirrus) nur an wenigen bestimmten Geldautomaten abgehoben werden.

Mietwagen

Reisen mit Mietwagen erfordern besondere Vorsicht: Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung fuer Landesunkundige durchweg schwierig. Wie in allen Laendern gilt es, sich die Klauseln des Vertrags genauestens erlaeutern zu lassen, besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den ueblicherweise berechneten „perdida de uso“ (Nutzungsausfall). Im Schadensfalle wird dieser dem Mieter nach Tagessaetzen fuer die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfaellt!

Taxis

Lizenzierte Taxis erkennt man an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben „A“ beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentueren vermerkt ist. Taxis ohne Lizenz sollten Sie meiden!

Unterkunft

In den Zonen 1 und 13 (Naehe Flughafen) gibt es eine Reihe von billigen und auch in verschiedenen Reisefuehrern empfohlenen Hotels und Pensionen, die besonders von Rucksackreisenden bevorzugt werden. In vielen der Hotels der Zone 1 und in deren unmittelbarer Umgebung kommt es des Öfteren zu Diebstaehlen und Überfaellen. Es wird deshalb empfohlen, nur Hotels mit einem gewissen Mindeststandard zu waehlen. Hinterlassen Sie im Hotel eine Nachricht, wohin Sie unterwegs sind und wann Sie ungefaehr zurueckkehren wollen.

Verhalten bei Unfaellen

Nach Unfaellen muss sich der Reisende darauf einstellen, dass Schadensersatz von Bustransportunternehmen und Inlandsfluggesellschaften nicht zu erhalten ist. Eigene Vorsorge ist daher besonders wichtig.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Visum

Fuer deutsche Staatsangehoerige ist mit Reisepass ein visafreier Aufenthalt in der sog. "CA-4"- Region Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua bis zu 90 Tagen moeglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Eine Verlaengerung von 30 Tagen kann bei der Einwanderungsbehoerde beantragt werden.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige moeglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich/ Bedingungen

Reisepass

Ja, gueltig

Vorlaeufiger Reisepass

Ja, gueltig

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

./.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, gueltig

Reisepass

Ja, gueltig

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

Ja

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, nur mit Lichtbild

Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Minderjaehrige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverstaendniserklaerung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich fuehren.

Reisen ueber die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen fuer die USA

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige koennen sich kurzfristig aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskuenfte zur Einreise koennen Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.

Sollten Sie im Besitz eines Vorlaeufigen Reisepasses sein, benoetigen Sie fuer die Einreise in die USA oder auch fuer den Transitaufenthalt ein US- amerikanisches Visum.

Besondere Zollvorschriften

Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, muessen alle mitgefuehrten Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) am Flughafen deklariert werden (zustaendige Behoerde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal).

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Jeglichen Kontakt zu Personen, die Verbindung zu Drogenhandel und -konsum haben koennten, gilt es zu meiden. Die guatemaltekische Drogengesetzgebung („Ley Antidrogas“) sieht harte Strafen fuer Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor!

Vermeiden Sie unter allen Umstaenden, Briefe, Paeckchen etc. fuer andere Personen mit ueber die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne genau deren Inhalt zu kennen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Fuer einen Kurzaufenthalt empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Bei einem Langzeitaufenthalt koennten Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggfs. auch gegen Tollwut angebracht sein.

Malaria/ Denguefieber

In den laendlichen Gebieten Guatemalas gibt es ein mittleres Malariarisiko. Auch das durch Insekten uebertragenen Denguefieber tritt verstaerkt auf. Aus diesem Grunde sollte man sich gegen Insektenstiche durch die Verwendung von Moskitonetzen bzw. mueckenabweisenden Mitteln (z.B. Autan, NoBite) schuetzen.

Fuer die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhaeltlich. Die Auswahl und persoenliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unvertraeglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Hygiene

Auf folgende hygienische Massnahmen wird besonders hingewiesen:

  • Als Trinkwasser nur absolut sauberes Wasser (agua pura) verwenden, Leitungswasser nur abgekocht.
  • Gekochte und gut durchgegarte Speisen sind unbedenklich. Rohe Salate sollten nur in Restaurants mit gutem hygienischen Standard verzehrt werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
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Myanmar: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 21.07.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen im Land

In einigen Grenzregionen zu Indien (Chin State und Sagaing Division) und Thailand (Teile der Shan, Mon, Kayin und Kayah States) werden unveraendert bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militaer ausgetragen. Ungekennzeichnete Minenfelder stellen eine zusaetzliche Gefahr dar. Von Reisen in diese Gebiete wird dringend abgeraten.

Flugverkehr

Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggeraet lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeintraechtigt sein. Zuletzt haben sich am 19.02. (abgebrochener Startversuch mit Verletzten) und am 04.03.2008 (Ausfall einer Turbine) zwei Zwischenfaelle mit Turboprop-Maschinen der Air Bagan auf Inlandsfluegen ereignet. Die deutsche Botschaft in Rangun raet ihren eigenen Beschaeftigten seit Jahren, aus Sicherheitsgruenden auf Flugreisen mit der staatlichen Inlandsfluggesellschaft Myanma Airways (IATA-Code: UB) zu verzichten. Myanma Airways ist nicht identisch mit der auch international operierenden Myanmar Airways International (IATA-Code: 8M)

Gefahren aufgrund politischer Spannungen

Gerade im Vorfeld der Parlamentswahlen 2010, deren Termin weiterhin nicht feststeht, koennen politisch motivierte Gewalttaten nicht ausgeschlossen werden. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschlaege veruebt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.

Zuletzt ereignete sich am 17. April 2010 eine Serie von Bombenanschlaegen gegen das Myitsone Staudamm-Projekt im Norden Myanmars (Kachin-Staat). Dabei wurden mehrere Arbeiter zum Teil toedlich verletzt.

Am 15. April 2010 hatte es bereits einen Bombenanschlag waehrend eines Strassenfestes in Rangun anlaesslich der birmanischen Neujahrsfeiertage gegeben. Mindestens acht Menschen wurden getoetet, rund 170 Menschen wurden teilweise schwer verletzt.

Die bisher schwersten derartigen Terroranschlaege fanden im Mai 2005 in Rangun statt, als in zwei der am meisten frequentierten Supermaerkte und in einem Messegebaeude zahlreiche Menschen getoetet bzw. verletzt wurden.

Die Urheber der Anschlaege sind weiterhin unbekannt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sich die Anschlaege gezielt gegen Auslaender gerichtet haben. Sie wurden aber an oeffentlichen Orten veruebt, an denen sich regelmaessig auch Auslaender aufhalten. Weitere Anschlaege koennen nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen und stark frequentierte Orte zu meiden.

Ende September 2007 kam es in verschiedenen Staedten Myanmars, darunter auch Rangun und Mandalay, zu friedlichen Demonstrationen, die von Sicherheitskraeften gewaltsam aufgeloest wurden. Unter den Toten befand sich auch ein auslaendischer Journalist. Reisenden wird empfohlen, sich von eventuellen Protestzuegen und Demonstrationen fernzuhalten. Auch zunaechst friedliche Proteste koennen unvermittelt in gewalttaetigen Auseinandersetzungen enden.

Naturkatastrophen

Myanmar befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. In den Kuestenregionen treten waehrend des Monsuns (Mai bis Oktober) Zyklone auf.

Waehrend des Monsuns kann es im ganzen Land aufgrund starker Regenfaelle zu Überschwemmungen und Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstrassen im Gebirge oder in der Naehe von Flusslaeufen, aber auch Bahnverbindungen, koennen tagelang unpassierbar sein.

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen ueber Land

Es bestehen staatliche Reisebeschraenkungen fuer die meisten Grenzgebiete, aber auch fuer andere Landesteile. Aktuelle Informationen zu Reisebeschraenkungen koennen beim staatlichen Reisebuero Myanmar Travels and Tours (MTT), 118 Mahabandoola Garden Street, Kyauktada Township, Yangon, Tel. 0095-1-371286, 378376, 374281, 252859, Fax 0095-1-254417, E-Mail: mtt.mht@mptmail.net.mm, Internet: http://www.myanmartravelsandtours.com/, eingeholt werden.

Touristen benoetigen eine Reisegenehmigung des Directorate of Hotels and Tourism, um auf dem Landweg durch das vom Zyklon Nargis im Mai 2008 betroffene Irrawaddy-Delta zu den Badeorten Ngwe Saung und Chaungtha zu reisen. Individualreisende koennen diese Genehmigung durch persoenliche Vorsprache beim staatlichen Reisebuero Myanmar Travels and Tours (MTT), 118 Mahabandoola Garden Street, Kyauktada Township, Yangon, einholen. Die Genehmigung soll nach Angaben der Behoerde sofort und kostenlos erteilt werden.

Reisen zu den touristischen Hauptzielen Rangun, Bagan, Mandalay, Inle-See und Ngapali sind im Regelfall jederzeit moeglich. Bei allen anderen Reisezielen sollte vorher von einem erfahrenen Reisebuero geprueft werden, ob und ggf. unter welchen Umstaenden die konkrete Reise (Ziel, Route, Transportmittel) erlaubt ist. Fuer Reisen in bestimmte Gebiete ist eine entsprechende Reisegenehmigung erforderlich. Es liegen Berichte vor, dass Reisende trotz Reisegenehmigung von Sicherheitskraeften festgehalten wurden. Auslaendische Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, muessen mit Haftstrafen rechnen.

Strassensperren der Polizei, des Militaers und anderer Behoerden sind auf den Überlandstrassen auf der Tagesordnung. Hotels und Gaestehaeuser muessen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgaeste zur Verfuegung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass staendig bei sich zu fuehren.

Flughafengebuehr

Bei Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebuehr in Hoehe von USD 10 erhoben. Diese ist bei Abflug in bar zu entrichten. Fuer Inlandsfluege faellt keine Flughafengebuehr an.

Fuehrerscheine

Deutsche und internationale Fuehrerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.

Geld / Kreditkarten

Bestimmte Leistungen (u. a. Hotels, Inlandsfluege, Zug- und Schiffsfahrscheine, Eintrittsgebuehren) sind von Besuchern zwingend in US-Dollar zu bezahlen.

Aufgrund der US-amerikanischen Finanzsanktionen gegen Myanmar werden Kreditkarten und Reiseschecks als Zahlungsmittel kaum akzeptiert. Entgegen der Darstellung in manchen Reisefuehrern sind Barabhebungen mit Kredit- oder EC- (Cirrus- oder Maestro-) Karten im Regelfall nicht moeglich. Geldautomaten existieren nicht. Reisende sollten sich daher darauf einstellen, alle Zahlungen in bar leisten zu muessen. Es wird dringend empfohlen, ausreichende Barmittel, vorzugsweise in US-Dollar, mitzubringen. US-Dollar-Noten der Serien vor 1996 sowie 100-US-Dollar-Noten der neuen Serien mit Seriennummern, die mit den Buchstaben CB beginnen, sowie abgenutzte, beschaedigte, stark geknickte oder verschmutzte Noten werden im Regelfall nicht angenommen. Der Euro hat sich in Myanmar noch nicht durchgesetzt, wird aber zumindest in Rangun zum Umtausch akzeptiert.

Kommunikationseinrichtungen

Die Moeglichkeiten der Kommunikation mit dem Ausland sind stark eingeschraenkt. Telefonverbindungen sind haeufig defekt oder ueberlastet und internationale Ferngespraeche sind sehr teuer. Internet-Cafés, vor allem in Rangun, bieten zunehmend Internettelefonie (Skype) an, was - abhaengig von den stark fluktuierenden Übertragungsgeschwindigkeiten - zeitweilig auch funktionieren soll und recht billig ist. Roaming-Vereinbarungen deutscher Mobilfunkanbieter mit dem myanmarischen Netzbetreiber bestehen nicht. Ausserhalb der groesseren Staedte ist in der Regel kein Mobilfunkempfang moeglich. Auch auslaendische Besucher koennen jetzt vorbezahlte, jedoch nicht wiederaufladbare SIM-Karten im Nennwert von USD 20 erwerben; das Guthaben muss binnen einer Verfallsfrist von 30 Tagen verbraucht werden. Der Versand von Textnachrichten (SMS) ins Ausland und deren Empfang aus dem Ausland ist nicht moeglich. Internet-Cafés bestehen in groesseren Staedten. Der Zugang zu Internet und E-Mail wird jedoch beschraenkt. Die Internetseiten internationaler Webmail-Dienste (z. B. Hotmail oder Yahoo) sind im Regelfall nicht erreichbar. Groessere Hotels verfuegen ausserdem ueber eigene, von Gaesten nutzbare E-Mail-Anschluesse; die Kosten sind jedoch (insbesondere beim Versand groesserer Dateien) sehr hoch.

Konsularischer Beistand

Die Beschaeftigten auslaendischer Botschaften in Myanmar unterliegen durch die myanmarische Regierung verfuegten Beschraenkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Land. Schneller konsularischer Beistand durch die deutsche Botschaft kann daher, aber auch wegen der unzureichenden Infrastruktur und Kommunikationseinrichtungen, ausserhalb der touristischen Zentren nicht immer sichergestellt werden.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige moeglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

ja, Gueltigkeit sechs Monate ueber Reise hinaus

vorlaeufiger Reisepass

ja, Gueltigkeit sechs Monate ueber Reise hinaus

Personalausweis

nein

vorlaeufiger Personalausweis

nein

weitere Anmerkungen

 -

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

ja fuer Kinder unter 12 Jahren, Lichtbild erforderlich, Gueltigkeit sechs Monate ueber die Reise hinaus

Reisepass

ja, Gueltigkeit sechs Monate ueber Reise hinaus

Personalausweis

nein

vorlaeufiger Personalausweis

nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1. November2007 nicht mehr moeglich)

ja fuer Kinder unter 12 Jahren, Lichtbild erforderlich,Gueltigkeit sechs Monate ueber Reise hinaus

noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja fuer Kinder unter 16 Jahren, Lichtbild erforderlich,Gueltigkeit sechs Monate ueber Reise hinaus

weitere Anmerkungen

Das Auswaertige Amt empfiehlt dringend die Ausstellung eines eigenen Reisepasses fuer jedes Kind, unabhaengig von seinem Alter.

Visum

Fuer deutsche Staatsangehoerige besteht zur Einreise nach Myanmar Visumzwang. Visa werden von allen Auslandsvertretungen der Union Myanmar erteilt, z. B. der Botschaft in Berlin (Thielallee 19, 14195 Berlin, Tel. 030–2061570, Fax: 030–20615720, E-Mail: info@botschaft-myanmar.de, Buerozeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 16.30 Uhr). Weitere Informationen zu Visumgebuehren und Antragsverfahren koennen der Homepage der Botschaft www.botschaft-myanmar.de entnommen werden.

Seit 1. Mai 2010 koennen Visa auch unmittelbar bei Einreise ueber die internationalen Flughaefen Rangun und Mandalay eingeholt werden koennen („visa on arrival“). Die vorherige Einholung einer schriftlichen Bestaetigung („visa on arrival approval“) durch ein Reisebuero oder eine andere Agentur ist demnach nicht erforderlich.

Naehere Informationen sind dem Internetauftritt der myanmarischen Botschaft in Berlin zu entnehmen www.botschaft-myanmar.de/4.html

Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass Personen, die von den myanmarischen Behoerden im Einzelfall als politisch sensitiv eingestuft werden, die Erteilung eines Visums bei der Einreise verweigert wird.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige koennen sich kurzfristig aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften

Die Ein- und Ausfuhr auslaendischer Devisen ist in unbegrenzter Hoehe zulaessig; auslaendische Besucher muessen jedoch Betraege, die (insgesamt) den Gegenwert von USD 2.000 uebersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswaehrung Kyat ist nicht gestattet.

Tragbare Computer (z. B. Laptops oder Notebooks) koennen seit Juni 2007 ohne vorherige Genehmigung eingefuehrt werden. Die Einfuhr von allen Geraeten der Telekommunikation (u. a. Modems, Mobil- und Satellitentelefone sowie Telefaxgeraete) bedarf jedoch weiterhin der vorherigen Genehmigung durch das myanmarische Post & Telecommunications Department. Mobiltelefone muessen theoretisch bei Entdeckung bis zur Ausreise beim Zoll hinterlegt werden; in der Praxis wird von der Durchsetzung der Regelung weitgehend abgesehen.

Einfuhrverbote bestehen u. a. fuer Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstaende, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen.

Die Ausfuhr von Antiquitaeten ist untersagt. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen, als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Haendlers zulaessig.

Reisende sollten damit rechnen, dass ihr Gepaeck bei Ein- und Ausreise durchleuchtet und vereinzelt auch von Hand durchsucht wird.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Myanmar ist eine repressive Militaerdiktatur. Kritik an der Militaerregierung ist strafbar und auslaendische Besucher muessen damit rechnen, ueberwacht zu werden. Jegliche politische Betaetigung ist verboten. Schon der Versuch einer Kontaktaufnahme mit myanmarischen Oppositionellen bzw. Regimekritikern kann zu Strafverfahren oder anderen Repressalien fuehren. Auslaendische Staatsangehoerige sind bereits mehrfach wegen Verstoessen gegen diese Bestimmungen inhaftiert und/oder ausgewiesen worden. In Einzelfaellen wurden langjaehrige Haftstrafen verhaengt.

Militaerische Einrichtungen, Uniformierte sowie strategisch bedeutende Infrastruktureinrichtungen wie Bruecken duerfen nicht fotografiert werden.

Der Besitz schon geringer Mengen von Drogen, einschliesslich so genannter „weicher Drogen“, wird mit langjaehrigen Haftstrafen bestraft, in besonders schweren Faellen kann die Todesstrafe verhaengt werden.

Myanmarische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von denen in Europa oder anderen Laendern der Region.

Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar. Auch einverstaendliche homosexuelle Handlungen sind verboten und koennen mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern drohen langjaehrige Haftstrafen. Darueber hinaus werden solche Straftaten auch in Deutschland verfolgt.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswaertige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ueber 4 Wochen oder besonderer Exposition (Nothilfe !) auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis und gegen Cholera.

Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gueltige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html

Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen fuer Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein (siehe auch Merkblatt in der rechten Randspalte).

Aviaere Influenza

Auch in Myanmar treten seit Maerz 2007 wiederholt Faelle der klassischen Gefluegelpest (hochpathogene Form der aviaeren Influenza, „Vogelgrippe“) auf. Im November 2007 wurde erstmalig die Infektion eines Menschen bestaetigt, weitere Faelle sind nicht bekannt.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veroeffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswaertigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblaettern in der rechten Randspalte.

Malaria

Das Risiko besteht ganzjaehrig, verstaerkt in den Regenperioden zwischen Maerz und Dezember.

Ein hohes Risiko besteht im Osten (Karen, Kayah, Tenasserim, oestlicher Shan State), ein sehr hohes mit Multiresistenzen im Grenzgebiet zu Thailand sowie im Westen (suedwestlicher Chin-State mit Grenzgebiet zu Bangladesch und Indien).

Ein mittleres Risiko (hoeher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) in den tiefer gelegenen Gebieten der uebrigen Regionen mit den Touristenorten Pindaya Caves und Inle Lake.

Ein geringes Risiko besteht in den suedlichen Teilen von Arakan im Westen mit dem Strand von Thandwe (Ngapali), in den groesseren Staedten sowie in der naeheren Umgebung von Rangun.

Hoehenlagen ueber 1000m und die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay sind malariafrei.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Muecken. Unbehandelt verlaeuft insbesondere die gefaehrliche Malaria tropica (ca. 80 % der Faelle in Myanmar) bei nicht-immunen Europaeern haeufig toedlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „stand by-Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Fuer die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhaeltlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persoenliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unvertraeglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In Myanmar gibt es Gebiete mit ausgesprochenen Mehrfachresistenzen der Erreger, eine spezielle Beratung ist hier zwingend. Medikamente sollten aus dem Ausland mitgebracht werden, da es sich bei im Land erhaeltlichen auslaendischen Medikamenten teilweise um wirkungslose Imitate handelt.

Aufgrund der mueckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • koerperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztaegig (Dengue, s. o.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Koerperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / Aids

HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Myanmar, insbesondere in groesseren Staedten und in den Grenzgebieten, ein gravierendes Problem. Gefaehrdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschuetzte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanuelen und Bluttransfusionen koennen ein lebensgefaehrliches Risiko bergen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Vereinzelte Cholerafaelle treten vor allem in der Regenzeit auf und sind durch entsprechende Hygiene ebenfalls vermeidbar.

Einige Grundregeln

Ausschliesslich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspuelen und Zaehneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schaelen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie moeglich mit Seife die Haende, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Haendedesinfektion, wo angebracht, durchfuehren, Einmalhandtuecher verwenden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europaeisch ausgebildete englisch-/franzoesischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gueltiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlaessige Reiserueckholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs der z. T. hohen Temperaturen wegen geschuetzt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch den Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

In Notfaellen kann Rat bei der SOS-Klinik (Myanmar SOS International Ltd., Inya Lake Hotel, 37 Kaba Aye Pagoda Road, Mayangone Township, Yangon, Tel. +95-1-667877 (rund um die Uhr), oder +95-1-667871 bzw. 667879, Fax +95-1-667866, www.internationalsos.com) in Rangun eingeholt werden, die auch Rettungsfluege organisiert.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Myanmar durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
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Belarus: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 21.07.2010

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Fuer Belarus/Weissrussland besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Verhaltensgrundsaetze

Trotz der geographischen Naehe zur Europaeischen Union begegnen Reisende in Belarus/Weissrussland einem System eigener Wertvorstellungen sowie gesetzlicher und administrativer Bestimmungen, die oft erheblich von westlichen Vorstellungen abweichen. Reisende sollten sich daher besonders intensiv auf den Aufenthalt in Belarus vorbereiten. Die Botschaft Minsk haelt auf ihrer Internetseite http://www.minsk.diplo.de Merkblaetter zu besonderen Problemstellungen bereit.

Das Auswaertige Amt weist zunaechst und mit besonderer Deutlichkeit darauf hin, dass Reisende nach Belarus in ihrem eigenen Interesse strikt alle dort geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten sollten. Rechtsvorschriften und Strafmass entsprechen haeufig nicht Regelungen in den Staaten der Europaeischen Union. Dies gilt insbesondere fuer Rauschgift- und Sexualdelikte, aber auch beim Fuehren eines Kfz durch Personen, die das Fahrzeug bei der Einreise nicht deklariert haben.

Auslaendische Staatsangehoerige, insbesondere Angehoerige der Mitgliedsstaaten der Europaeischen Union, unterliegen der besonderen Aufmerksamkeit staatlicher Organe.

Mit gesellschaftlicher Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften kann man nicht rechnen.

Reisen ueber Land

Wegen der unzureichenden notaerztlichen Versorgung und der hohen Unfallgefahr empfiehlt sich eine besonders vorsichtige Fahrweise. Von naechtlichen Autofahrten ueber Land wird wegen schlechter Strassenverhaeltnisse abgeraten. Bitte informieren Sie sich ueber die Besonderheiten der Berechtigung zum Fuehren eines Kfz im belarussischen Strassenverkehr.

Ein- und Ausreise mit Pkw

Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw ueber, aus und nach Polen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. „Schleuser“ bieten immer wieder an, gegen Bezahlung den Grenzuebertritt zu beschleunigen. Bei Problemen an der Grenze kann man unter einer zentralen Beschwerdenummer bei den belarussischen Grenztruppen in Minsk anrufen (+375-17 216 2281, russischsprachig).

Landesspezifische Besonderheiten

Gesetzliche Vorschriften koennen sich durch Praesidialerlasse (Dekrete) schnell und ohne Vorankuendigung aendern.

Es gibt in Belarus keine oeffentlichen oder privaten Stellen, die auslaendischen Touristen zur Behebung einer voruebergehenden Notlage, z.B. finanzieller Art, Hilfe gewaehren.

Medizinische Versorgung in Notfaellen

Die Verhaeltnisse in Krankenanstalten etc. entsprechen oft nicht westlichen Standards, eine medizinische Grundversorgung ist jedoch gegeben.

Geld

Die Versorgung mit Geld ist durch Bankautomaten etc. flaechendeckend gewaehrleistet.

Einreisebestimmungen

Die rechtliche und administrative Ausgestaltung des Visum- und Aufenthaltsrechts fuer auslaendische Staatsangehoerige nach/in Belarus folgt einem dreistufigen Aufbau:

  • Visum, zu beantragen bei den zustaendigen belarussischen Auslandsvertretungen,
  • Migrationskarte, auszufuellen bei der Einreise und stets mitzufuehren bis zur Ausreise,
  • Registrierung bei der zustaendigen belarussischen Innenbehoerde innerhalb von fuenf (Werk-) Tagen nach Einreise.

Die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige, die keine weiteren Staatsangehoerigkeiten besitzen, ist mit folgenden Dokumenten moeglich: Reisedokumente, Krankenversicherungspflicht

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, muss bis 3 Monate nach dem Reiseabschluss, in begruendeten Ausnahmefaellen bis zum Ablauf der Gueltigkeitsdauer des belarussischen Visums, gueltig sein

Vorlaeufiger Reisepass

Ja, muss bis zum Ablauf der Gueltigkeitsdauer des belarussischen Visums gueltig sein

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

 -

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, muss bis 3 Monate nach dem Reiseabschluss, in begruendeten Ausnahmefaellen bis zum Ablauf der Gueltigkeitsdauer des belarussischen Visums gueltig sein

Reisepass

Ja, muss bis 3 Monate nach dem Reiseabschluss, in begruendeten Ausnahmefaellen bis zum Ablauf der Gueltigkeitsdauer des belarussischen Visums gueltig sein

Personalausweis

Nein

Vorlaeufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

Nein. Kinder benoetigen unbedingt einen eigenen Reisepass

Noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, muss bis 3 Monate nach dem Reiseabschluss, in begruendeten Ausnahmefaellen bis zum Ablauf der Gueltigkeitsdauer des belarussischen Visums gueltig sein

Weitere Anmerkungen

-

Krankenversicherungspflicht

Bei Reisen nach Belarus besteht fuer Auslaender Krankenversicherungspflicht. Policen auslaendischer Krankenversicherungsgesellschaften werden in der Regel nicht anerkannt. Die Pflichtkrankenversicherung muss bei Einreise an den Grenzuebergaengen bei einer lizenzierten belarussischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag belaeuft sich auf ca. 0,5 US-Dollar pro Aufenthaltstag. Die Belarussische Botschaft in Deutschland haelt ein Merkblatt bereit, aus der die Ausnahmen von der Krankenversicherungspflicht zu entnehmen sind.

Visum

Zur Beantragung eines Visums wenden Sie sich bitte an:

Die Botschaft der Republik Belarus
12435 Berlin
Am Treptower Park 32
Telefon (030) 53 63 59 32
Fax (030) 53 63 59 24
www.belarus-botschaft.de

oder die Aussenstelle der Botschaft der Republik Belarus
53113 Bonn
Fritz-Schaeffer-Strasse 20
Telefon (0228) 20 11 30
Fax (0228) 20 113 19).

Sofortvisa koennen nur in begruendeten Ausnahmefaellen am Minsker National-Flughafen fuer Touristen und Geschaeftsreisende erteilt werden. Die Gebuehren liegen zwischen 60 Euro (einmaliges Transitvisum) und 360 Euro (mehrmaliges Geschaefts- bzw. Besuchsvisums). Der Reisende muss unter genauer Angabe zur einladenden Person oder Organisation den Reisezweck durch Einladungen, Hotelbuchungen etc. in russischer Sprache nachweisen. Einzelheiten sind auf der Website des belarussischen Aussenministeriums, auch in englischer Sprache, unter www.mfa.gov.by/en/ abrufbar.

Auslaendische Staatsangehoerige muessen ausreichende Mittel fuer die Finanzierung ihres Aufenthaltes in der Republik Belarus sowie fuer die Ausreise von ca. 11 € pro Aufenthaltstag auf folgende Weise nachweisen (alternativ):

  • Bargeld in Nationalwaehrung der Republik Belarus bzw. in einer anderen durch die Nationalbank konvertierbaren Waehrung,
  • Dokumente, die den Erhalt von Zahlungsmittel ermoeglichen,
  • eine durch Innenbehoerden der Republik Belarus erstellte Einladung fuer einen befristeten Aufenthalt,
  • Nachweise ueber die Buchung und Bezahlung einer Unterkunft und der Verpflegung in der Republik Belarus,
  • Garantieschreiben eines Einzelunternehmens bzw. einer juristischen Person ueber die Übernahme aller im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eines Auslaenders entstehenden Kosten,
  • Vorhandensein eines Fahrzeuges bzw. von Rueckfahrkarten in den Heimatstaat, zum Ort des staendigen Wohnsitzes bzw. in ein drittes Land.

Die Visumspflicht gilt auch fuer Transitreisende. Die Visumspflicht besteht ebenso fuer Reisende, die ueber ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis fuer einen anderen Nachfolgestaat der frueheren UdSSR (z.B. fuer die Russische Foederation) verfuegen. Die Visumspflicht bei Einreise in die Republik Belarus besteht trotz der Tatsache, dass bei Einreise aus der Russischen Foederation mangels Grenzkontrollen ein fehlendes Visum zunaechst unbemerkt bleiben kann (insbesondere mit der Eisenbahn von Moskau oder St. Petersburg).

Doppelstaater

Nach geltendem internationalem und innerbelarussischem Recht muessen Personen mit belarussischer Staatsangehoerigkeit zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Belarus im Besitz eines gueltigen belarussischen Passes sein. Das gilt auch fuer Personen, die neben der belarussischen noch (eine) andere Staatsangehoerigkeit(en) besitzen (Doppelstaater). Hierzu koennen insbesondere gehoeren: Kinder aus gemischt-nationalen Ehen oder Lebensgemeinschaften, auch dann, wenn sie nicht in Belarus geboren wurden; Spaetaussiedler, die die deutsche Staatsangehoerigkeit durch Aufnahme im Bundesgebiet erworben haben und Personen, die unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit in den deutschen Staatsverband eingebuergert worden sind. Es wird diesem Personenkreis dringend geraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei der Botschaft der Republik Belarus in Berlin, der Nebenstelle in Bonn oder der belarussischen Passbehoerde am Geburts- oder Meldeort genau und verbindlich nach dem moeglichen Besitz der belarussischen Staatsangehoerigkeit zu erkundigen.

Der Besitz der Staatsangehoerigkeit ist unabhaengig vom Besitz eines entsprechenden Nationalpasses. Auch Personen, bei denen der Besitz der belarussischen Staatsangehoerigkeit erst nach Einreise in das Staatsgebiet festgestellt wird, koennen erfahrungsgemaess erst nach Erhalt eines belarussischen Passes das Land wieder verlassen.

Fuer die Ausreise aus Belarus und die Einreise nach Belarus gelten fuer Minderjaehrige, die auch die belarussische Staatsangehoerigkeit haben, seit dem 30. Maerz 2010 veraenderte Vorschriften. Danach wird in der Regel keine Zustimmungserklaerung des anderen Sorgeberechtigten gefordert, wenn Minderjaehrige gemeinsam mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisen. Aus gegebenem Anlass wird jedoch dringend angeraten, die notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Einverstaendniserklaerung beider Elternteile mit sich zu fuehren, um schnell und zweifelsfrei den Ausreisebehoerden deutlich machen zu koennen, dass die Reise mit dem Einverstaendnis beider Elternteile erfolgt.

Der Aufenthalt in militaerischen Sperrgebieten, oft in Grenznaehe gelegen, ist nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Gastgeber.

Migrationskarte

Im Fall des Verlustes der Migrationskarte wenden Sie sich bitte sofort an die naechstgelegene belarussische Auslaenderbehoerde (Verwaltung bzw. Abteilung fuer die Angelegenheiten der Staatsangehoerigkeit und Migration). Fuer Transitreisende gilt, dass die Migrationskarten (identischen Formats) der Russischen Foederation und der Republik Belarus gegenseitig anerkannt werden.

Registrierung

Im Zusammenhang mit der Registrierung ist zu beachten:

Von allen Auslaendern und Staatenlosen, die sich laenger als fuenf Werktage in Belarus aufhalten, wird auch weiterhin eine Registrierung bei der Auslaenderbehoerde (Verwaltung fuer Angelegenheit der Staatsangehoerigkeit und Migration, das fruehere OWIR) verlangt. Normalerweise wird die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muss der Reisende die Registrierung innerhalb von fuenf Werktagen selbst vornehmen. Hierzu werden in der Regel benoetigt:

  • Pass
  • Migrationskarte
  • 2 Passbilder
  • 1 Kopie der wichtigsten Seiten des Reisepasses und des Visums
  • 1 Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift (gilt nicht fuer Privatbesuche)
  • 2 bei der Auslaenderbehoerde auszufuellende Formulare (nur auf russisch erhaeltlich)
  • Bankbescheinigung ueber die Einzahlung der zu entrichtenden Gebuehren (Erfassungsgebuehr sowie festgelegte Tagessaetze)

Die Registrierung kann ueblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden.

Besondere Zollvorschriften

Gemaess Praesidialerlass Nr. 503 vom 15.10.2007, in Kraft getreten am 22.12.2007, duerfen zollfrei eingefuehrt werden:

  • Waren fuer den eigenen Gebrauch (ausgenommen: Alkoholgetraenke, Zigaretten, Tabak, sonstige Tabakerzeugnisse, Schmuck, Nahrungsmittel, Fahrzeuge und Ersatzteile dazu), deren Zollwert 1000 (tausend) Euro und Gesamtgewicht 35 kg nicht uebersteigt.
  • 2 Liter Spirituosen, 200 Stueck Zigaretten bzw. Tabak und sonstige Tabakerzeugnisse mit dem Gesamtgewicht von bis zu 200 g pro Person im Alter ab 18 Jahren;
  • 5 Stueck Schmuckerzeugnisse;
  • Nahrungsmittel aus den Staaten ausserhalb der GUS mit einem Gesamtgewicht bis zu 5 kg

Zollpflichtig duerfen eingefuehrt werden:

  • Waren fuer den eigenen Gebrauch (ausgenommen: Alkoholgetraenke, Zigaretten, Tabak, sonstige Tabakerzeugnisse, Schmuck, Nahrungsmittel, Fahrzeuge und Ersatzteile dazu), deren:

    Zollwert 1.000 (tausend) - 10.000 (zehntausend) Euro
    und/oder Gesamtgewicht 35 - 200 kg: Zollgebuehr von 30% des Zollwertes, jedoch mindestens 2,- Euro pro 1 kg Gewicht;

    Zollwert ueber 10.000 (zehntausend) Euro
     und/oder Gesamtgewicht ueber 200 kg : Zollgebuehr von 60% des Zollwertes, jedoch  mindestens 4,- Euro pro 1 kg Gewicht;
  • Alkoholgetraenke von 2 bis zu 5 Liter (20,- Euro pro Liter)
  • Schmuckerzeugnisse ueber 5 Stueck:
    - aus Silber (10,00 Euro pro Stueck)
    - aus Gold, Platin ( 50,- Euro pro Stueck)
    - mit Edelsteinen unabhaengig vom Edelmetall( 200,- Euro pro Stueck)
  • Nahrungsmittel aus den Staaten ausserhalb der GUS:
    - mit dem Gesamtgewicht von 5 – 30 Kg (2, - Euro pro kg)
    - mit dem Gesamtgewicht ueber 30 Kg    (3,- Euro pro kg)

Zollgebuehren werden auch fuer Haushaltsgeraete erhoben, z.B.:

  • Kuechenmaschine (25,- Euro pro Stueck)
  • Mikrowelle (25,- Euro pro Stueck)
  • Baustoffe, Tapete (4,- Euro pro kg)

Fuer Rindfleisch und Erzeugnisse daraus besteht ein Einfuhrverbot.

Die Gewichtsobergrenze fuer persoenliches Gepaeck bei Einreise gilt unabhaengig davon, mit welchem Transportmittel der Reisende eintrifft. Bei der Einreise am Flughafen wird das Gepaeck gewogen und bei Überschreiten des Limits eine Zollgebuehr erhoben. Auch bei Einreise per Pkw wird an den Grenzuebergaengen verstaerkt kontrolliert und u.a. die Einfuhr von Lebensmitteln, ergaenzend zu bereits bestehenden strikten veterinaermedizinischen Regeln und Hygienevorschriften, gewichtsmaessig ueberprueft. Bei groesseren Mengen Lebensmitteln werden auch diese mit Zollgebuehren belegt.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Vorschriften je nach Gutduenken des diensthabenden Zollbeamten strikt oder grosszuegig gehandhabt werden.

Aus gegebenem Anlass weist das Auswaertige Amt darauf hin, dass die weissrussischen Zollbehoerden selbst bei kleinsten Verstoessen gegen die geltenden Vorschriften sehr harte Strafen bis zur Konfiszierung der betreffenden Gegenstaende unabhaengig von ihrem Wert verhaengen. Hierzu zaehlen auch die Bestimmungen ueber die erforderlichen Dokumente, die mit groesstmoeglicher Sorgfalt ausgefuellt werden sollten. So duerfen nicht mehr Devisenwerte ausgefuehrt werden, als auf der Zollerklaerung bei Einreise angegeben wurden. Werden Devisenwerte eingefuehrt, ohne dass sie bei der Einreise deklariert wurden, droht bei der Wiederausreise die Konfiszierung der zur Ausfuhr gebrachten Devisenwerte.

Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgueter koennen von Beschlagnahmungen betroffen sein. Eine besonders strikte Kontrolle der Einhaltung geltender Vorschriften ist bei der voruebergehenden Einfuhr und dem Transit von Waren (insbesondere Fahrzeugen aller Art) zu beobachten. Erfahrungsgemaess wird eine vom Zoll veranlasste Konfiszierung unmittelbar anschliessend gerichtlich bestaetigt.

Es wurden Faelle bekannt, in denen Computer oder Laptops auslaendischer Reisender mit der Begruendung allgemeiner Sicherheitserwaegungen an der Grenze beschlagnahmt wurden.

Weder das Auswaertige Amt noch die Botschaft Minsk koennen im Fall von Konfiszierungen weder auf administrative Zollverfahren noch auf gerichtliche Verfahren Einfluss nehmen. Es wird Ihnen dringend geraten, sich sofort anwaltlich vertreten zu lassen. Auf der Internetseite der Botschaft Minsk finden Sie ein Merkblatt fuer Kraftfahrzeughalter und -fahrer sowie eine Rechtsanwaltsliste.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Die Promillegrenze liegt in Belarus bei 0,0. Zuwiderhandlungen koennten zum Entzug des Fuehrerscheines und einer hohen Geldstrafe fuehren. Waehrend der Durchfuehrung des entsprechenden gerichtlichen Verfahrens kann eine Ausreisesperre verhaengt werden.

Nach dem zum 01.01.2001 in Kraft getretenen weissrussischen/belarussischen Strafgesetzbuch kann bei besonders schweren Verbrechen, wie u. a. bei Mord, terroristischen Akten, Hochverrat, die Todesstrafe verhaengt werden. Nach Angaben von weissrussischen/belarussischen Menschenrechtsorganisationen wurde in den vergangenen Jahren in mehreren Faellen die Todesstrafe sowohl verhaengt als auch vollzogen.

In Belarus verhaengte Haftstrafen koennen mangels einer entsprechenden voelkerrechtlichen Vereinbarung nicht in Deutschland verbuesst werden.

Medizinische Hinweise

Eine Auslandskranken- und eine Flugrettungsversicherung sollten abgeschlossen werden. Eine Reiseapotheke ist insbesondere fuer Reisen ausserhalb von Minsk wichtig.

Infolge des Reaktorungluecks von Tschernobyl wurden Gebiete besonders in den suedoestlichen Landesteilen stark radioaktiv belastet. Ein kurzfristiger Aufenthalt in dieser Region ist aber inzwischen nach Auskunft des Bundesamts fuer Strahlenschutz unbedenklich. Aus Vorsorgegruenden sollten jedoch Pilze, Beeren, Suesswasserfische und Wild unter allen Umstaenden gemieden werden.

Folgende Schutzimpfungen werden empfohlen: Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ueber drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Aufenthalt unter Hygienemaengeln, Jagd, Jogging u. a.) kann auch ein Impfschutz gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein, ebenso gegen die durch Zecken uebertragene Fruehjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME – Saison: April bis Oktober). Durch das Beachten von Hygieneregeln („peel it, boil it – or forget it“) und einen konsequenten Insektenschutz (Repellentien, Mueckennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) koennen bestimmte Infektionserkrankungen / Durchfaelle vermieden werden. Die Behoerden verlangen von Auslaendern gelegentlich einen HIV-Test (i. d. R. nur bei Aufenthaltsdauer ueber 3 Monaten).

Der Genuss von Leitungswasser ist nicht zu empfehlen. Aufgrund der starken chemischen Belastung kann es auch zu unangenehmen Hautreizungen kommen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen und Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfuegbaren und als vertrauenswuerdig eingeschaetzten Informationen des Auswaertigen Amts. Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unuebersichtlich und koennen sich rasch aendern. Die Entscheidung ueber die Durchfuehrung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswaertigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewaehlte Fragen. Gesetzliche Vorschriften koennen sich zudem jederzeit aendern, ohne dass das Auswaertige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zustaendigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswaertige Amt raet dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rueckholversicherung abzuschliessen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten fuer erforderlich werdende Hilfsmassnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswaertiges Amt
Buergerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Taiwan: Reise- und Sicherheitshinweise

Unveraendert gueltig seit: 19.07.2010

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Fuer Taiwan besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Naturkatastrophen

Taiwan liegt in einer der erdbebenreichsten Regionen der Erde. Im Jahresdurchschnitt werden Tausende von Beben zwischen Staerke 3 und 6 registriert, von denen aber im Allgemeinen nur fuenf bis sechs auch in Taipei deutlich wahrgenommen werden (Staerke 3).

Taiwan wird regelmaessig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefaehrliche Erdrutsche verursachen koennen. Es kann wegen Taifunen immer wieder zu unvorhergesehenen und gefaehrlichen Situationen kommen. Bei geplanten Berg- und Radwanderungen sollten besondere Vorsichtsmassnahmen getroffen werden. Das gilt vor allem waehrend der  Haupttaifunsaison  von Juni bis Oktober. Taifunwarnungen werden ggf. in Funk und Fernsehen verbreitet.

Badeunfaelle

Aufgrund der sehr starken Stroemungen wird zu besonderer Vorsicht beim unbeaufsichtigten Baden in den Binnengewaessern und im Ozean geraten.

Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehoerige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fuer deutsche Staatsangehoerige moeglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise moeglich / Bedingungen

Reisepass

ja: gueltig mind. Noch 6 Monate ab Einreise

vorlaeufiger Reisepass

ja: jedoch Einreise nur ueber Flughafen Taoyuan, da Visum nach Landung nur dort beantragt werden kann, sonst wie Reisepass

Personalausweis

nein

vorlaeufiger Personalausweis

nein

weitere Anmerkungen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

ja: Foto erforderlich, Gueltigkeit wie Reisepass

Reisepass

ja: Gueltigkeit mind. noch 6 Monate ab Einreise

Personalausweis

nein

vorlaeufiger Personalausweis

nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintraege in Reisepaesse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr moeglich)

ja

noch gueltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja: Foto erforderlich, Gueltigkeit mind. noch 6 Monate ab Einreise

weitere Anmerkungen

Visum

Deutsche Staatsangehoerige benoetigen fuer Besuchsaufenthalte von bis zu 30 Tagen kein Visum, soweit bei der Einreise ein bestaetigtes Rueck- oder Weiterflugticket (mit Visum fuer das Zielland) vorgelegt werden kann. Dies gilt jedoch nur fuer Einreisen ueber die internationalen Flughaefen Taiwan-Taoyuan International Airport (frueher: CKS Taipei) und Kaohsiung International Airport, die Flughaefen Kinmen, Magong (Penghu), Taichung und Taipei Songshan Airport sowie die Seehaefen Keelung, Hualien, Taichung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu und Kaohsiung. Eine Verlaengerung der Aufenthaltsdauer ist ausgeschlossen.

Bei Einreise mit einem vorlaeufigen Reisepass wird ein Visum benoetigt (Landing Visa). Dies kann jedoch nur bei der Einreise ueber den Flughafen Taiwan Taoyuan International Airport beantragt werden. Über andere Flug- oder Seehaefen ist eine Beantragung derzeit nicht moeglich.

Fuer Aufenthalte von mehr als --30-- Tagen besteht fuer deutsche Staatsangehoerige Visumspflicht; das Visum ist vor der Einreise einzuholen.

Weitere Auskuenfte zu Visafragen und Einreisebestimmungen erteilen die Taipeh-Vertretungen in Deutschland:

Taipeh-Vertretung in Berlin
Markgrafenstrasse 35
10117 Berlin
Tel.: (030) 20 36 10
Fax: (030) 20 36 11 01
Zustaendig fuer: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen

Taipeh-Vertretung in Hamburg
Mittelweg 144
20148 Hamburg
Tel: (040) 44 77 88 oder 44 20 38
Fax: (040) 44 71 87Zustaendig fuer: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Taipeh-Vertretung in Frankfurt/Main
Abteilung fuer Öffentliche Dienste, Aussenstelle Frankfurt/Main
Rheinstrasse 29
60325 Frankfurt
Tel.: (069) 74 57 34
Fax: (069) 74 57 45
Zustaendig fuer: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Taipeh-Vertretung in Muenchen
Sonnenstr. 25, 4. OG
80331 Muenchen
Tel.: (089) 51 26 79 0
Fax: (089) 51 26 79 79
Zustaendig fuer: Baden-Wuerttemberg, Bayern

Visumeinholung fuer die Volksrepublik China

Falls bei Reisen nach und von Taiwan Transitaufenthalte in der Volksrepublik China erforderlich werden, wenden Sie sich wegen der Visumserfordernisse bitte an eine Vertretung der Volksrepublik China - siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise fuer die Volksrepublik China

Besondere Zollvorschriften

Fuer Reisende, die das zwanzigste Lebensjahr vollendet haben, gelten die ueblichen Freimengen fuer Alkoholika und Tabakwaren (200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder ½ kg Tabak sowie 1 Liter Alkohol oder 10 Probeflaschen Wein (10 cl Pro Flasche). Andere Waren fuer den persoenlichen Gebrauch duerfen laut Gesetzeslage im Wert bis zu NT-Dollar 10.000,- (fuer gebrauchte Artikel) und NT-Dollar 20.000 (fuer neue Artikel)  eingefuehrt werden. Die Einfuhr von Devisen ist unbeschraenkt moeglich, Betraege im Gegenwert von mehr als USD 10.000 sind jedoch bei Einreise zu deklarieren. Sondervorschriften existieren fuer die Einfuhr von Renminbi. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der taiwanischen Zentralbank ist die Einfuhr von Landeswaehrung nur bis zum Betrag von TWD 60.000 zulaessig. Gold darf nur bis zu einem Gegenwert von USD 20.000 ohne Beschraenkungen eingefuehrt werden. Verboten ist die Einfuhr von gefaelschten Muenzen und Banknoten, pornographischem Material, Waffen, Munition sowie gefaehrdeten Tier- und Pflanzenarten ohne Einfuhrgenehmigung.

Naehere Informationen finden Sie im Internet unter http://iff.immigration.gov.tw/enfront/life.php?id=479&tr_id=3

Seit dem 1. Oktober 2008 wird die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten (z.B. Obst) und Fleischprodukten (sowohl Frischfleisch als auch verarbeitete Produkte) mit Geldstrafen geahndet. Die taiwanischen Zollbehoerden haben mitgeteilt, dass die bisher kaum erfolgte Durchsetzung der Geldstrafen von TWD 3000 bis maximal TWD 15.000 aufgrund der bereits laenger bestehenden Regelung ab dem 01.10.08 ausnahmslos bei Verstoessen erfolgt. Reisende sollten mitgefuehrte Produkte entweder vor der Zollkontrolle in die dafuer vorgesehenen Muelltonnen werfen oder die Zollbeamten entsprechend informieren.

Verboten ist auch die Einfuhr von Waren, die gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstossen.

Naeheres finden Sie im Internet unter http://etaipei.customs.gov.tw

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen fuehren. Einfuhr und Besitz groesserer Mengen sogar zur Todesstrafe. Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenstaenden unbekannten Inhalts fuer Dritte dringend gewarnt.

Zustaendige deutsche Auslandsvertretung

Die Bundesrepublik Deutschland unterhaelt keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan;  deutsche Interessen werden in Taiwan wahrgenommen durch das

Deutsche Institut
4F, No. 2, Minsheng East Road, Sec. 3
Taipei, Taiwan 104
Tel.: (+ 8 86 - 2) 25 01 61 88
Fax: (+ 8 86 - 2) 25 01 61 39
www.taipei.diplo.de

Medizinische Hinweise

Als Schutzmassnahme gegen eine moegliche Einreise von Personen, die mit Influenza A/H1N1 oder anderen Krankheitserregern infiziert wurden, wird bei der Einreise nach Taiwan die Koerpertemperatur durch ein Waermebildmessgeraet ermittelt. Weitere Auskuenfte finden sich auf der Website des „Center for Disease Control (CDC)“ Taiwans unter www.cdc.gov.tw

Impfschutz

Fuer die Einreise besteht derzeit keine Impfpflicht. Das Auswaertige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemaess aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes fuer Kinder und Erwachsene anlaesslich einer Reise nach Taiwan zu ueberpruefen und zu vervollstaendigen.

Dazu gehoeren, auch fuer Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Roeteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.

HIV/ Aids

HIV/ Aids ist auch in Taiwan ein Problem. Nach offiziellen Angaben waren 2009 kumulativ ca. 20 000 HIV-/AIDS-Faelle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehoeren intravenoese Drogenbenutzer und Homosexuelle. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. HIV-Testergebnisse werden i.d.R. auch bei Aufenthalten ueber 3 Monaten und bei Aufnahme in eine oertliche Schule oder Universitaet benoetigt. Bei Einreise aus suedostasiatischen Laendern kann eine Gesundheitserklaerung bei Einreise verlangt werden.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.

Ausschliesslich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswuerfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspuelen und Zaehneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schaelen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht geniessen, Obst und Gemuese nur geschaelt und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie moeglich mit Seife die Haende, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Haendedesinfektion, wo angebracht durchfuehren, Einmalhandtuecher verwenden.

Denguefieber

trat in den vergangenen Jahren mit wechselnder Intensitaet auf mit zwischen 100 bis ueber 5.000 Faellen pro Jahr in den letzten 10 Jahren. Betroffen ist besonders die Region Kaohsiung. Dengue wird von der tagaktiven Muecke Stegomyia aegypti uebertragen. In Einzelfaellen koennen ernsthafte Gesundheitsschaeden mit Todesfolge auftreten. Mueckenschutz ist die einzig moegliche  Vorsorgemassnahme.

Hand-, Fuss- und Mundkrankheit (HFMD)

Diese durch Kontakt oder Troepfcheninfektion uebertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Taiwan endemisch und fuehrte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausbruechen mit bis zu 400 schweren Faellen pro Jahr. Das Krankheitsbild verlaeuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveraenderungen. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS koennen toedlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Haendehygiene !) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhoehten Gefaehrdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

Tstsugamushi Fieber (Scrub Typhus)

Diese durch Milben uebertragenden Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen auf dem Land ein potentielles Infektionsrisiko dar. Die Erkrankungszahlen lagen in den letzten Jahren bei ca. 200 bis knapp 500 Faellen pro Jahr. Insekten abweisende Hautmittel (Repellentien) und angepasste Kleidung sind wichtige Prophylaxemassnahmen.

Japanische Enzephalitis

Diese durch nachtaktive Moskitos uebertragenden Virusinfektion des Gehirns kommt in Taiwan aufgrund des Nationalen Impfprogrammes kaum noch vor. In den letzten Jahren lagen die Erkrankungszahlen bei nur ca. 20 bis knapp 40 Faellen pro Jahr. Mueckenschutz und Impfung sind wirksame Prophylaxemassnahmen.

Medizinische Versorgung

Taipei hat eine sehr gute medizinische Versorgung. Auf dem Land kann sie eventuell technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Gelegentlich fehlen dort auch europaeisch ausgebildete Englisch bzw. Franzoesisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Taiwan gueltiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlaessige Reiserueckholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer individuell angepassten Reiseapotheke - dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewaehr fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung fuer eventuell eintretende Schaeden kann nicht uebernommen werden. Fuer Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei laengeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Fuer kuerzere Reisen, Einreisen aus Drittlaendern und Reisen in andere Gebiete des Landes koennen Abweichungen gelten;
  • immer auch abhaengig von den individuellen Verhaeltnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmaessig zu empfehlen;
  • trotz groesstmoeglicher Bemuehungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie koennen weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer voellig aktuell sein.

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